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Ich habe ein neues Jobangebot. Wann kündigen?

Die Bewerbungen waren erfolgreich, ein konkretes Jobangebot liegt auf dem Tisch. Ihr Jobwechsel ist beschlossene Sache, nichts steht mehr im Weg. Also gleich mal zum Chef – und das tun, was man sich schon so lange vorgenommen hat: kündigen… HALT! Nicht so hastig. Bevor Sie Ihrer Freude ungebremsten Lauf lassen, beachten Sie bitte noch ein paar Kleinigkeiten. Die Frage „Wann kündigen bei neuem Jobangebot?“ beantworten nämlich nicht alle richtig…


Ich habe ein neues Jobangebot. Wann kündigen?

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Wann kündigen bei neuem Job?

Die Grundregel lautet: Sie kündigen Ihren aktuellen Job erst dann, wenn die Tinte unter dem neuen Arbeitsvertrag trocken ist. Nie vorher. Sobald Sie das neue Jobangebot angenommen und den Kontrakt unterschrieben haben, informieren Sie Ihren aktuellen Arbeitgeber über Ihre bevorstehende Kündigung – und kündigen formell korrekt und fristgerecht.

Lesetipp: Welche Kündigungsfrist muss ich einhalten?

Warum sollte ich bei neuem Jobangebot nicht sofort kündigen?

Mündliche Absprachen und Zusagen sind zwar bindend. Das Problem ist aber häufig die Beweislast. Falls der neue Arbeitgeber plötzlich Erinnerungslücken bekommt und es sich mit seinem Jobangebot für Sie anders überlegt, stehen Sie ganz ohne Stelle da. Mehr noch: Da Sie selbst gekündigt haben, bekommen Sie eine dreimonatige Sperre beim Jobcenter on top. Job weg, drei Monate kein Arbeitslosengeld, wieder neuen Job suchen müssen…

Wie kann ich bei einem neuen Jobangebot schneller wechseln?

Wenn Sie ein neues Jobangebot annehmen und wechseln wollen, müssen Sie die geltenden Kündigungsfristen einhalten und diese mit dem neuen Arbeitgeber abstimmen. Der will Sie in der Regel möglichst schnell an Bord haben. Der Ex-Arbeitgeber wiederum will Sie vielleicht nicht so schnell gehen lassen. Hier lässt sich manchmal verhandeln – etwa über einen Aufhebungsvertrag oder eine Freistellung. Auf diese Weise könnten Sie Ihre neue Stelle schneller antreten.

Nur eines sollten Sie bitte NIE machen: Krankfeiern und schon für das neue Unternehmen arbeiten. Das kann ein richtig übles juristisches Nachspiel haben. Außerdem macht es keinen guten Eindruck auf den neuen Arbeitgeber: Es sieht für ihn vielleicht aus wie großes Engagement Ihrerseits, doch er wird sich auch fragen: Was tun Sie wohl, wenn Sie auch diesen Arbeitgeber mal wieder verlassen? Spielt der dann mit uns dieselben Spielchen? Daher: Bleiben Sie beim Jobwechsel immer ganz Profi und vor allem fair und ehrlich.

Lesetipp: Wann wirkt Jobhopping negativ in der Bewerbung?
vgwort

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Wie kündigen bei neuem Jobangebot?

Eine Kündigung muss immer schriftlich erfolgen, allerdings nicht auf elektronischem Wege. Sie stellen Ihre Kündigung also per Post zu oder übergeben sie Ihrem Vorgesetzten persönlich. Eine Kündigung per E-Mail, SMS, WhatsApp oder Facebook Messenger ist nicht wirksam. Auch ein Anruf oder ein Fax reichen nicht aus. Denn der Empfänger muss stets ein Originaldokument mit Unterschrift erhalten.

Wichtig ist, dass Sie die Kündigungsfristen beachten und Ihre Kündigung fristgerecht zustellen. Als zugestellt gilt ein Kündigungsschreiben an dem Tag, an dem der Brief beim Empfänger eingeworfen wird.

Muss ich meinen Arbeitgeber über den neuen Arbeitgeber informieren?

Nein, über die Gründe Ihrer Kündigung dürfen Sie schweigen. Auch kann niemand dazu verpflichtet werden, den neuen Arbeitgeber zu nennen. In der Realität ist es aber meist sinnvoll, über die Gründe einer Kündigung zu sprechen und auch das neue Unternehmen namentlich zu nennen. Alles anderes wäre Geheimniskrämerei, käme nicht gut an und wäre im Übrigen oft auch völlig unnötig. Empfehlenswert ist es, im Guten auseinanderzugehen und sich beim Arbeitgeber für die gemeinsame Zeit – mit allen Höhen und Tiefen – zu bedanken.

Es gibt aber Ausnahmen: Wenn Sie zur direkten Konkurrenz wechseln wollen, müssen Sie unter Umständen ein nachvertragliches Wettbewerbsverbot beachten, sofern Sie eines im Arbeitsvertrag stehen haben. In diesem Fall ist ein schneller Wechsel oft nicht möglich.

Und wenn Sie gar nicht kündigen, sondern „nur“ einem Nebenjob nachgehen wollen, müssen Sie Ihren Arbeitgeber sehr wohl über Ihren neuen Arbeitgeber informieren. Unter Umständen kann er ein Veto gegen Ihren Nebenjob einlegen.

Lesetipp: Wie formuliert man eine Abschiedsmail?

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Wann kündigen ohne neuen Job?

Normalerweise kündigen Sie lieber nicht, bevor Sie nicht eine neue Stelle oder Beschäftigung in Aussicht haben. Dies hat mehrere Gründe: Ihr Arbeitslosengeld wird drei Monate lang gesperrt, wenn Sie von sich aus als Arbeitnehmer kündigen. Außerdem verschlechtern Sie Ihre Verhandlungsposition bei anderen Unternehmen und Sie handeln sich eine unschöne Lücke im Lebenslauf ein.

Aber es kann in manchen Fällen dennoch sinnvoll sein, den Job unverzüglich hinzuschmeißen. Zum Beispiel dann, wenn er Ihre (psychische oder physische) Gesundheit gefährdet, wenn Sie von Ihrem Arbeitgeber dramatisch ausgenutzt oder von Kollegen gemobbt werden oder einfach extrem unglücklich sind in Ihrem Beruf. Und nicht zuletzt dann, wenn Sie sich eine Auszeit auch finanziell leisten können.

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[Bildnachweis: fizkes by Shutterstock.com]

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