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Wann bekomme ich Arbeitslosengeld?

Arbeitslosengeld sorgt für einen gleitenden Übergang in den nächsten Job, so zumindest die Idealvorstellung. Beim Arbeitslosengeld I handelt es sich wohlgemerkt nicht um Hartz IV. Seine Höhe ist vom letzten Gehalt des Empfängers abhängig. Allerdings hat nicht jeder Arbeitslose Anspruch auf Arbeitslosengeld. Und ewig gezahlt wird es auch nicht…


Wann bekomme ich Arbeitslosengeld?

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Wann habe ich Anspruch auf Arbeitslosengeld?

Sie haben Anspruch auf Arbeitslosengeld I, wenn Sie…

  • die sogenannte Anwartschaftszeit erfüllen. In der Regel müssen Sie in den 30 Monaten vor Arbeitslosmeldung mindestens 12 Monate versicherungspflichtig beschäftigt gewesen sein. Dabei können auch mehrere Beschäftigungen zusammengerechnet werden. Für Arbeitslose, die nur befristete Beschäftigungen hatten, gilt bis zum 31. Dezember 2022 eine verkürzte Anwartschaftszeit von sechs Monaten.
  • sich bei der für Sie zuständigen Agentur für Arbeit arbeitslos und arbeitsuchend melden. Sie sollten sich so früh wie möglich mit der Arbeitsagentur in Verbindung setzen, um eine Sperrzeit zu verhindern.
  • eine versicherungspflichtige Beschäftigung für mindestens 15 Stunden pro Woche ausüben könnten. Arbeitslose müssen demnach, so das Bundesarbeitsministerium, „alle Möglichkeiten zur beruflichen Eingliederung nutzen“. Dazu zählt auch, „Vorschlägen der Agentur für Arbeit zur beruflichen Eingliederung zeit- und ortsnah Folge zu leisten.“ Andernfalls drohen auch hier Sperrzeiten.

Anspruch auf Arbeitslosengeld kann auch bestehen, wenn Sie zuvor im Ausland gearbeitet haben, in Ländern der Europäischen Union (EU), der Schweiz, Norwegen, Island und Liechtenstein. Wer in den genannten Ländern Arbeit sucht, kann dort möglicherweise auch sein deutsches Arbeitslosengeld weiter beziehen.
vgwort

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Welche Zeiten werden auf die Anwartschaftszeit angerechnet?

12 Monate lang müssen Sie in den 30 Monaten vor der Meldung beim Arbeitsamt gearbeitet haben. Alternativ oder ergänzend können Sie diese Zeiten anrechnen:

  • Erziehung eines Kindes (bis zum 3. Lebensjahr)
  • Bezug von Krankengeld
  • Ableistung von freiwilligem Wehrdienst, Bundesfreiwilligendienst oder Jugendfreiwilligendienst
  • Freiwillige Versicherung in der Arbeitslosenversicherung, z.B. während einer Selbstständigkeit
  • Beschäftigung bei einer Dienststelle der Europäischen Union

Wenn Sie häufig befristet beschäftigt waren, gilt möglicherweise eine verkürzte Anwartschaftszeit. In diesem Fall reichen 6 Monate versicherungspflichtiger Beschäftigung in den 30 Monaten vor Ihrer Arbeitslosmeldung, um einen Anspruch auf Arbeitslosengeld zu haben. Voraussetzung ist, dass die meisten Beschäftigungen auf bis zu 14 Wochen befristet waren.

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Wie wird das Arbeitslosengeld berechnet?

Grundlage für die Berechnung des Arbeitslosengeldes ist Ihr Brutto-Gehalt der vergangenen zwölf Monate. Der Betrag wird geteilt durch die Anzahl der Tage im Jahr, also durch 365. Heraus kommt zunächst Ihr Brutto-Arbeitsentgelt pro Tag.

Davon werden nun Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag und ein Pauschalbetrag für die Sozialversicherung in Höhe von 20 Prozent abgezogen. Das Ergebnis ist Ihr Netto-Entgelt pro Tag.

Von diesem Netto-Entgelt erhalten Sie 60 Prozent pro Tag. Falls Sie Kinder haben, erhöht sich der Satz auf 67 Prozent.

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In welchen Fällen bekomme ich kein Arbeitslosengeld?

In bestimmten Fällen verhängt die Arbeitsagentur eine Sperrfrist.

Zum Beispiel dann, wenn Sie Ihren Job aus eigenen Stücken kündigen und dadurch in Arbeitslosigkeit geraten. In diesem Fall verhängt die Agentur für Arbeit eine Sperrzeit von 12 Wochen. Ihre Bezugsdauer von Arbeitslosengeld verringert sich dadurch von zwölf Monate auf neun Monate.

Sperrzeiten durch die Arbeitsagentur kann es geben, wenn…

  • Sie selbst gekündigt haben
  • Ihnen vom Arbeitgeber verhaltensbedingt gekündigt wurde
  • Sie einen Aufhebungsvertrag unterzeichnet haben
  • Sie eine Arbeit, die Ihnen vermittelt wurde, ablehnen
  • Sie eine Eingliederungsmaßnahme ablehnen oder abbrechen
  • Ihre Eigenbemühungen als unzureichend angesehen werden
  • wenn Sie sich nicht rechtzeitig arbeitsuchend melden

Es kommt aber stets auf den Einzelfall an. Wenn Sie beispielsweise einen Aufhebungsvertrag Ihres Arbeitgebers unterschreiben, verhängt die Arbeitsagentur nicht automatisch eine Sperrfrist. Tipp: Sie können den Vertragsentwurf auch vorher mit Ihrem Berater vom Arbeitsamt besprechen, um eine Sperrzeit zu verhindern.

Auch in den anderen Szenarien gibt es Möglichkeiten, einer Sperrzeit zu entgehen.

Wie lange dauert es, bis ich mein Arbeitslosengeld erhalte?

Normalerweise beträgt die Dauer der Bearbeitung zwei bis drei Wochen. Manchmal geht es auch schneller. Dies setzt voraus, dass Ihre Unterlagen vollständig sind. Am Monatsende wird das Arbeitslosengeld nachträglich überwiesen.

Unter bestimmten Voraussetzungen zahlt Ihnen die Bundesagentur für Arbeit sogar einen Vorschuss.

Wie lange kann ich Arbeitslosengeld beziehen?

Die Bezugsdauer von Arbeitslosengeld I hängt von Ihrem Alter und der Dauer Ihrer Beschäftigung ab:

  • Arbeitslose unter 50 Jahre

    …erhalten höchsten zwölf Monate lang Arbeitslosengeld. Aber auch nur dann, wenn sie in den vergangenen fünf Jahren mindestens 24 Monate lang versicherungspflichtig beschäftigt waren. Sind nur 12 versicherungspflichtige Monate zusammengekommen, liegt die Bezugsdauer des Arbeitslosengeldes bei maximal sechs Monaten.

  • Arbeitslose über 50 Jahre

    …erhalten bis zu 24 Monate Arbeitslosengeld. Die maximale Bezugsdauer gilt dabei nur für Personen, die mindestens 58 Jahre alt sind und in den vergangenen fünf Jahren mindestens 48 Monate versicherungspflichtig waren.

Während des Bezugs von Arbeits­losengeld sind Sie außerdem kranken-, pflege-, renten- und unfall­versichert. Wenn Sie krank werden, müssen Sie dies unverzüglich der Agentur für Arbeit melden.

Wie beantrage ich Arbeitslosengeld?

Arbeitslosengeld beantragen – so geht’s:

  1. Melden

    Sie melden sich so schnell wie möglich bei Ihrer örtlichen Agentur für Arbeit arbeitsuchend. Spätestens drei Monate vor dem Ende Ihres Arbeitsverhältnisses oder – wenn Sie erst später davon erfahren haben – drei Tage nach Kenntnis Ihrer Arbeitslosigkeit. Wenn Sie sich nicht rechtzeitig melden, riskieren Sie eine Sperrzeit.

  2. Hingehen

    Am ersten Tag ohne Beschäftigung werden Sie persönlich bei Ihrer Agentur für Arbeit vorstellig und melden sich arbeitslos. Eine telefonische oder Online-Meldung ist unter normalen Umständen nicht möglich – unter den gegenwärtigen Bedingungen aber schon (Stichwort: Corona). Sie können sich also auch per Telefon arbeitslos melden und einen Online-Antrag auf Arbeitslosengeld ausfüllen. Erkundigen Sie sich frühzeitig bei Ihrer Agentur für Arbeit nach den geltenden Bestimmungen.

  3. Ausfüllen

    Sie füllen den Antrag auf Arbeitslosengeld aus – entweder schriftlich oder online. Entweder Sie gehen in die Arbeitsagentur und holen sich dort einen Antrag ab. Oder Sie füllen ihn online im Download-Center unter arbeitsagentur.de aus. Dafür müssen Sie sich zuvor registrieren. Und halten Sie sich auch nach dem Absenden des Antrags für mögliche Rückfragen der Arbeitsagentur bereit.

[Bildnachweis: TLaoPhotography by Shutterstock.com]

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