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Wie kann ich Corona Hilfe beantragen?

Auf Corona-Hilfen sind viele Selbstständige und Unternehmer angewiesen, um irgendwie durch die Pandemie zu kommen. Dafür hat der Bund viele Milliarden Euro locker gemacht. Wer Anspruch auf Coronahilfe hat, welche Fördermaßnahmen es gibt und wo man die Unterstützung beantragt, erfahren Sie hier…


Wie kann ich Corona Hilfe beantragen?

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Wer kann Corona Hilfen beantragen?

Zu den Gruppen, die Coronahilfe beantragen können, zählen:

  • Kleine, mittlere und große Unternehmen
  • Solo-Selbstständige
  • Freiberufler bzw. Angehörige der Freien Berufe
  • Familien und Alleinerziehende
  • Studierende
  • Landwirte
  • Startups

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Welche Corona Hilfen für Studierende gibt es?

Wer BAföG erhält, soll nach dem Willen der Bundesregierung keine finanziellen Nachteile erleiden, wenn die Ausbildungsstätte wegen der Corona-Pandemie vorübergehend geschlossen ist oder der Semesterbeginn verschoben wird. BAföG wird für Zeiträume, in denen an der Uni oder Hochschule wegen der Pandemie nicht unterrichtet wird, weiterhin gewährt. Diese Zeit wird als vorlesungsfreie Zeit erachtet. Aber: Gibt es Online-Kurse, sind diese Pflicht.

Wenn Sie die Regelstudienzeit überschreiten, weil Ihre Prüfung coronabedingt ausfällt, wird das BAföG in den allermeisten Fällen ebenfalls weiterbezahlt. Auch das Aufstiegs-BAföG wird bis auf Weiteres bezahlt – selbst wenn Fehlzeiten entstehen.

Gibt es Zuschüsse für Studierende?

Studierende können bei Ihrem Studentenwerk einen Zuschuss beantragen, wenn sie sich wegen der Pandemie in einer akuten Notlage befinden. Antragsberechtigt sind Studierende, die an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule in Deutschland immatrikuliert sind, in Deutschland wohnen und nicht beurlaubt sind. Dazu zählen auch Studenten in einem Fernstudium oder Zweitstudium. Eine Altersbegrenzung gibt es nicht.

Die Höhe des Zuschusses richtet sich nach Ihrem Kontostand und dem Zeitpunkt, an dem Sie den Online-Antrag stellen. Der Zuschuss liegt zwischen 100 und 500 Euro. Wer weniger als 100 Euro auf dem Konto hat, kann auf einen Zuschuss von 500 Euro hoffen. Bei einem Kontostand von 400 bis 499,99 Euro wird ein Zuschuss von 100 Euro gewährt. Darüber hinaus ist der KfW-Studienkredit seit Mai 2020 bis Ende 2021 für alle zinslos gestellt.

Weitere Infos zu Corona-Hilfen für Studierende und Auszubildende hier.

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Welche Corona Hilfen für Familien gibt es?

Für Familien gibt es diese Coronahilfen:

  • Lohnersatz

    Keine übermäßigen Einkommenseinbußen soll erleiden, wer wegen Schul- oder Kitaschließung die eigenen Kinder betreuen muss und deshalb nicht arbeiten kann. Der Anspruch auf Entschädigung gründet sich auf das Infektionsschutzgesetz. Voraussetzung ist, dass das Kind das zwölfte Lebensjahr noch nicht vollendet hat oder aufgrund einer Behinderung auf Hilfe angewiesen ist. Für bis zu zehn Wochen pro erwerbstätigem Elternteil erhalten Eltern eine Entschädigung von 67 Prozent des monatlichen Nettoeinkommens (maximal 2016 Euro) – Alleinerziehende bis zu 20 Wochen. Die Auszahlung übernimmt der Arbeitgeber, der bei der zuständigen Landesbehörde einen Erstattungsantrag stellen kann.

  • Kinderkrankentage

    Jedem Elternteil stehen im Jahr 2021 30 Kinderkrankentage pro Kind zur Verfügung. Bislang waren es zehn. Alleinerziehende können 60 statt wie bisher 20 Kinderkrankentage in Anspruch nehmen. Der Anspruch besteht auch, wenn das Kind wegen einer behördlichen Schließung der Betreuungsstätte zuhause betreut werden muss, aber gar nicht krank ist. Voraussetzungen sind, dass das Kind das zwölfte Lebensjahr noch nicht vollendet hat oder wegen einer Behinderung auf Hilfe angewiesen ist, der jeweilige Elternteil wie auch das Kind gesetzlich krankenversichert sind und keine andere im Haushalt lebende Person das Kind beaufsichtigen kann.

    Lesetipp: Mein Kind ist krank. Welche Rechte habe ich?

  • Kinderzuschlag

    Familien mit kleinen Einkommen können einen monatlichen Kinderzuschlag (KiZ) von bis zu 205 Euro bei der Familienkasse beantragen. Ob und in welcher Höhe er gezahlt wird, hängt vom eigenen Einkommen, den Wohnkosten, der Größe der Familie und dem Alter der Kinder ab. Den Antrag auf Kinderzuschlag können Sie online bei der Arbeitsagentur stellen.

  • Kinderfreizeitbonus

    Einen Kinderfreizeitbonus erhalten minderjährige Kinder und Jugendliche aus bedürftigen Familien und Familien mit kleinen Einkommen. Den Bonus in Höhe von 100 Euro können Sie individuell für Ferien-, Sport- und Freizeitaktivitäten einsetzen. Er wird in der Regel automatisch ab August 2021 ausgezahlt. Einen formlosen Antrag bei der Familienkasse stellen müssen dagegen Familien, die nur Wohngeld und keinen Kinderzuschlag beziehen, sowie Familien mit Sozialhilfe.

  • Elterngeld

    Für das Elterngeld wurden Sonderregelungen eingeführt. Damit will die Regierung verhindern, dass werdende und junge Eltern Nachteile erleiden, weil sie aufgrund der Corona-Pandemie Verdienstausfälle haben oder die Voraussetzungen für den Bezug des Elterngeldes nicht mehr einhalten können. Einkommensersatzleistungen wie etwa Kurzarbeitergeld und Arbeitslosengeld I sollen das Elterngeld nicht reduzieren. Auch können Monate mit geringerem Einkommen von der Berechnung des Eltergelds ausgenommen werden. Eltern, die den Partnerschaftsbonus beziehen und wegen Corona nicht wie geplant parallel in Teilzeit arbeiten können, müssen ihn nicht zurückzahlen.

Weitere Informationen zu Corona-Hilfen für Familien finden Sie hier.

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Welche Corona Hilfen für Solo-Selbstständige und Freiberufler gibt es?

Solo-Selbstständige und Freiberufler aus allen Wirtschaftsbereichen, die infolge der Corona-Krise in wirtschaftliche Schwierigkeiten gekommen sind, konnten zu Beginn der Coronakrise Soforthilfen in Höhe von bis zu 15.000 Euro, Beratungshilfen bis zu einem Beratungswert von 4.000 Euro, steuerliche Hilfsmaßnahmen (z.B. pauschalisierte Verlustrechnung) und Kredite der der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) in Anspruch nehmen.

Nach dem September 2021 gibt es im Wesentlichen diese Coronahilfen für Freiberufler und Solo-Selbstständige:

  • Neustarthilfe

    Die Neustarthilfe Plus richtet sich an Soloselbständige, zum Beispiel Musiker, Schauspieler, Fotografen, Fitnesstrainer, Reiseleiter oder Sprachlehrer. Für den Zeitraum Oktober bis Dezember 2021 können Soloselbstständige, deren Umsatz durch Corona weiter eingeschränkt ist, zusätzlich bis zu 4.500 Euro Unterstützung erhalten. Es handelt sich um einen steuerbaren Zuschuss, der nicht auf Leistungen der Grundsicherung angerechnet wird.

    Coronahilfe beantragen – einen Antrag auf Neustarthilfe können Sie hier stellen.

  • Grundsicherung

    Darüber hinaus hat die Bundesregierung den Zugang zur Grundsicherung, sprich Hartz IV, vereinfacht. Wer bis zum 31. Dezember 2021 einen Antrag auf Leistungen der Grundsicherung stellt, für den gilt ein Vereinfachtes Verfahren bei der Vermögensprüfung. Eine reguläre Bedürftigkeitsprüfung gibt es erst nach sechs Monaten in der Grundsicherung. In den ersten sechs Monaten werden die Ausgaben für Wohnung und Heizung in tatsächlicher Höhe anerkannt. Zudem erhalten erwachsene Grundsicherungsempfänger eine einmalige Sonderzahlung in Höhe von 150 Euro.

    Einen Antrag stellen Sie bei der Bundesagentur für Arbeit beziehungsweise beim für Sie zuständigen Jobcenter. Weitere Informationen zur Grundsicherung finden Sie hier.

  • Welche Corona Hilfen für Unternehmen gibt es?

    Unternehmen können diese Coronahilfen in Anspruch nehmen:

    • Überbrückungshilfe

      Kleine und mittelständische Unternehmen, die einen coronabedingten Umsatzeinbruch von mindestens 30 Prozent erlitten haben, können Überbrückungshilfe III beantragen. Die Höhe richtet sich nach den betrieblichen Fixkosten. Überbrückungshilfe müssen Unternehmen zwingend über einen Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder vereidigten Buchprüfer beantragen.

    • Kredite

      Die KfW-Kredite für Unternehmen stehen erstens Unternehmen offen, die länger als fünf Jahre am Markt sind und bis zum 31. Dezember 2019 nicht in finanziellen Schwierigkeiten waren, zweitens Unternehmen, die mindestens drei Jahre am Markt aktiv sind und drittens Unternehmen mit 11 bis 249 Mitarbeitern, die mindestens seit Januar 2019 am Markt sind. Für große Unternehmen gibt es bis zu 80 Prozent Risiko­übernahme, für kleine und mittlere Unternehmen bis zu 90 Prozent. Der KFW-Schnellkredit für den Mittelstand gewährt Unternehmen mit bis zu 50 Beschäftigten maximal 500.000 Euro, Unternehmen mit mehr als 50 Beschäftigten maximal 800.000 Euro. Der KfW-Schnellkredit für Soloselbstständige und kleine Unternehmen sieht bis zu 300.000 Euro vor, abhängig vom im Jahre 2019 erzielten Umsatz. Das Risiko übernimmt der Bund und stellt die Hausbanken von der Haftung frei. Weitere Informationen zu den Corona-Hilfen der KfW finden Sie hier.

    • Steuerliche Hilfen

      Steuerliche Erleichterungen sollen dabei helfen, dass Unternehmen in der Pandemie über ausreichend Liquidität verfügen. So gibt es die Möglichkeit, fällige Steuerzahlungen auf Antrag befristet und zinsfrei stunden zu lassen. Unternehmen können außerdem die Höhe ihrer Vorauszahlungen auf die Einkommen- und Körperschaftsteuer anpassen lassen. Auf die Vollstreckung von überfälligen Steuerschulden wird ebenfalls verzichtet. Weitere Infos zu steuerlichen Hilfsmaßnahmen finden Sie hier.

    • Kurzarbeitergeld

      Das Instrument der Kurzarbeit steht Unternehmen zur Verfügung, um Arbeitsplätze zu sichern. Beschäftigte in Kurzarbeit erhalten mindestens 60 Prozent des ausgefallenen Nettolohns, mit mindestens einem Kind sind es 67 Prozent. Mit der Bezugsdauer erhöht sich das Kurzarbeitergeld auf maximal 87 Prozent. Der erleichterte Zugang zur Kurzarbeit gilt bis vorerst Ende 2021. Kurzarbeitergeld beantragen Betriebe bei der Bundesagentur für Arbeit.

    • Beratungshilfen

      Kleine und mittlere Unternehmen, die von Corona betroffen sind, können sich professionell beraten lassen und dafür einen Zuschuss von bis zu 3.200 Euro erhalten. Die Richtlinie zur Förderung unternehmerischen Know-hows war mit Wirkung zum 1. Januar 2021 um zwei Jahre verlängert worden. Einen Antrag auf Gewährung eines Zuschusses zu den Kosten einer geplanten Beratung können Sie ausschließlich online über die Antragsplattform des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) stellen. Weitere Informationen zu Beratungshilfen gibt es hier.

    • Bürgschaften

      Gemeinsam mit ihren Hausbanken können Unternehmen auch auf Bürgschaften zurückgreifen. Allerdings darf sich das Unternehmen nicht schon am 31. Dezember 2019 in finanziellen Schwierigkeiten befunden haben. Weitere Informationen zu Bürgschaften gibt es hier.

    • Insolvenzrecht

      Die Insolvenzantragspflicht war für betroffene Unternehmen bis Ende April 2021 ausgesetzt. Das Gesetz zur Abmilderung der Folgen der Corona-Pandemie sollte Unternehmen in Schwierigkeiten eine Überlebenschancen geben. Weitere Informationen zum Insolvenzrecht finden Sie hier.

    • Gesellschafts- und Genossenschaftsrecht

      Coronabedingt gibt es diverse Erleichterungen für Aktiengesellschaften, Kommanditgesellschaften auf Aktien, Europäische Gesellschaften, Gesellschaften mit beschränkter Haftung, Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit und Genossenschaften – unabhängig von ihrer Größe, Mitarbeiterzahl oder Branche. Zum Beispiel dürfen Unternehmen ihre Hauptversammlung nun auch virtuell abhalten.

    Welche Corona Hilfen für Startups gibt es?

    Ein Zwei-Milliarden-Euro-Maßnahmenpaket für Start-ups und kleine Mittelständler zur Abmilderung der Folgen der Corona-Pandemie galt bis zum 30. Juni 2021. Es basierte zum Einen darauf, privaten Wagniskapitalfonds Mittel zur Startup-Finanzierung zu Verfügung zu stellen und das Geld zum Anderen über Förderinstitute, Business Angels oder mittelständische Beteiligungsgesellschaften an die Startups weiterzureichen.

    Generell können Startups sämtliche Fördermaßnahmen beantragen, die auch allen anderen Unternehmen angeboten werden. Diese Coronahilfen für Startups gibt es:

    • ERP-Gründerkredit-Universell

      Unternehmen, die weniger als drei Jahre am Markt aktiv sind oder noch keinen Jahresabschluss vorweisen können, können den ERP-Gründerkredit-Universell für Investitionen und Betriebsmittel beantragen. Allerdings muss ihre Bank das volle Risiko tragen.

    • ERP-Gründerkredit-Startgeld

      Mit dem ERP-Gründerkredit-Startgeld können junge Unternehmen is zu 30.000 Euro für Betriebsmittel erhalten. Die KfW trägt bis zu 80 Prozent des Risikos.

    Welche Corona Hilfen für Landwirte gibt es?

    Landwirte, die unter den Folgen der Corona-Pandemie leiden, können die Überbrückungshilfe des Bundes in Anspruch nehmen. Bei der Beantragung müssen sie keinen Gewerbeschein vorlegen. Über die Landwirtschaftliche Rentenbank erhalten Landwirte unter Umständen Liquiditätssicherungsdarlehen. Auch gibt es ein Bürgschaftsprogramm für Liquiditätssicherungsdarlehen. Zur Antragstellung wenden sich Landwirte direkt an Ihre Hausbank.

    Weitere Informationen zur Corona Hilfe für Landwirte finden Sie hier.

    Welche Corona Hilfen für die Gastronomie gibt es?

    Sofern der Gastronomiebetrieb die jeweiligen Voraussetzungen erfüllt, kann er Fördermaßnahmen beantragen, die sich explizit an Unternehmen richten – zum Beispiel Kredite oder Steuerhilfen. Darüber hinaus ist die Mehrwertsteuer für Speisen in der Gastronomie ab dem 1. Januar 2021 auf den ermäßigten Mehrwertsteuersatz von sieben Prozent gesenkt worden. Diese Regelung gilt vorerst befristet bis zum 31. Dezember 2022.

    Wo kann ich Corona Hilfe in meinem Bundesland beantragen?

    Beantragen müssen Sie die Coronahilfen in dem Bundesland, in dem Sie oder Ihr Unternehmen ansässig sind. Die Anträge werden grundsätzlich online gestellt. Achtung: Betrüger versuchen, mit Fake-Seiten an die Daten der Antragsteller zu kommen. Hier ein Überblick:

    • Corona-Hilfen in Baden-Württemberg beantragen Sie hier.
    • Corona-Hilfen in Bayern beantragen Sie hier.
    • Corona-Hilfen in Berlin beantragen Sie hier.
    • Corona-Hilfen in Brandenburg beantragen Sie hier oder hier.
    • Corona-Hilfen in Bremen beantragen Sie hier.
    • Corona-Hilfen in Hamburg beantragen Sie hier oder hier oder hier.
    • Corona-Hilfen in Hessen beantragen Sie hier.
    • Corona-Hilfen in Mecklenburg-Vorpommern beantragen Sie hier.
    • Corona-Hilfen in Niedersachsen beantragen Sie hier.
    • Corona-Hilfen in Nordrhein-Westfalen beantragen Sie hier.
    • Corona-Hilfen in Rheinland-Pfalz beantragen Sie hier.
    • Corona-Hilfen im Saarland beantragen Sie hier.
    • Corona-Hilfen in Sachsen beantragen Sie hier.
    • Corona-Hilfen in Sachsen-Anhalt beantragen Sie hier.
    • Corona-Hilfen in Schleswig-Holstein beantragen Sie hier.
    • Corona-Hilfen in Thüringen beantragen Sie hier.
    [Bildnachweis: beton studio by Shutterstock.com]

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