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Wie hoch ist das Elterngeld?

Das Elterngeld soll verhindern, dass frischgebackene Mütter und Väter finanziell ins Bodenlose fallen. Doch weiß kaum jemand, wie hoch die Unterstützungsleistung am Ende eigentlich ausfällt. Tatsächlich ist es gar nicht so einfach, das Elterngeld richtig zu berechnen. Und beantragen müssen Sie es auch noch. So sichern Sie sich Ihr Elterngeld…


Wie hoch ist das Elterngeld?

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Was ist Elterngeld?

Das Elterngeld ist eine staatliche Transferleistung, die Eltern von Säuglingen und Kleinkindern beziehen. Es soll ihr fehlendes Einkommen ersetzen, wenn die Eltern ihr Kind nach der Geburt zuhause betreuen und in diesem Zeitraum weniger oder gar nicht arbeiten. Elterngeld gibt es in den Varianten Basiselterngeld, ElterngeldPlus und Partnerschaftsbonus, die auch miteinander kombiniert werden können. Auch getrennt lebenden Elternteilen und Eltern, die vor der Geburt gar kein Einkommen hatten, steht Elterngeld zu.
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Wie hoch ist das Elterngeld?

Das Elterngeld beträgt 65 bis 100 Prozent des Nettogehalts des Elternteils vor der Geburt. Die Untergrenze liegt bei 300 Euro, die Obergrenze bei 1.800 Euro im Monat. Wer vor der Geburt des Kindes nicht berufstätig war, erhält den Mindestbetrag von 300 Euro – beim ElterngeldPlus 150 Euro. Die Obergrenze beim ElterngeldPlus beträgt 900 Euro monatlich.

Zur genaueren Erklärung: Das Basiselterngeld liegt grundsätzlich bei 67 Prozent des letzten Nettogehalts. Es sinkt auf 65 Prozent, wenn das Elternteil vor der Geburt mehr als 1.200 Euro netto im Monat verdient hat. Wer im Schnitt rund 2.000 Euro netto verdient hat, erhält somit 1.300 Euro Elterngeld im Monat. Für Geringverdiener, deren Einkommen weniger als 1.000 Euro netto im Monat betrug, steigt die Ersatzrate stufenweise auf bis zu 100 Prozent.

Eltern, die zusammen mehr als 300.000 Euro im Jahr verdienen, haben ab dem 1. September 2021 gar keinen Anspruch mehr auf Elterngeld. Zuvor lag die Grenze bei 500.000 Euro. Für Alleinerziehende entfällt der Anspruch, wenn sie mehr als 250.000 Euro jährlich verdienen.

Lesetipp: Was bleibt netto vom brutto?

Was ist der Geschwisterbonus?

Wenn neben dem neuen Kind noch mindestens ein Geschwisterkind unter drei Jahren oder zwei Geschwisterkinder unter sechs Jahren auf der Welt sind, gibt es einen Geschwisterbonus in Höhe von zehn Prozent des Elterngelds, mindestens aber 75 Euro pro Monat, beim ElterngeldPlus 37,50 Euro pro Monat. Eltern von Zwillingen oder Drillingen erhalten einen Mehrlingszuschlag von monatlich pauschal 300 Euro zusätzliches Elterngeld für das zweite und jedes weitere Kind.

Wie kann ich mein Elterngeld berechnen?

So können Sie Ihr Elterngeld berechnen: Vom durchschnittlichen Bruttoeinkommen der letzten zwölf Monate vor der Geburt zieht die Elterngeldstelle die Werbungskostenpauschale ab – 1.000 Euro pro Jahr, also 83,33 Euro monatlich. Nun werden pauschal Steuern und Sozialabgaben abgezogen. Der Betrag, der übrig bleibt, ist die Berechnungsgrundlage für das Elterngeld – das sogenannte Elterngeld-Netto. Das Elterngeld-Netto ist wohlgemerkt nicht identisch mit dem Nettogehalt, das auf Ihrem Gehaltszettel steht. In Wahrheit ist das Elterngeld-Netto niedriger als das tatsächliche Nettogehalt. Zudem werden vom Elterngeld-Netto maximal 2.770 Euro berücksichtigt.

Für die Berechnung des Elterngelds maßgeblich ist für Arbeitnehme­rinnen der Durch­schnitts­lohn der zwölf Gehälter vor Beginn des Mutterschutzes. Für Soldatinnen, Beamte und Väter, die als Angestellte arbeiten, bilden die zwölf Monats­gehälter vor dem Geburts­monat des Kindes die Berechnungsgrundlage.

Für Selbstständige ist die Berechnung des Elterngelds komplizierter. Hier ist das Einkommen aus dem Kalender­jahr vor dem Jahr der Geburt entscheidend. Berechnungs­grund­lage ist auch nicht der Netto­lohn, sondern der Gewinn aus der selbst­ständigen Tätig­keit.

Welche Einkünfte werden angerechnet?

Bei der Berechnung des Elterngelds spielen diese Gehaltsbestandteile und Sonderzahlungen eine Rolle:

  • Weihnachtsgeld und Urlaubsgeld
    Einmalzahlungen wie Urlaubs- und Weihnachtsgeld werden NICHT angerechnet und erhöhen das Elterngeld somit nicht.
  • Provisionen
    Provisionen erhöhen das Elterngeld, sofern der Arbeitgeber sie als laufenden Arbeitslohn gezahlt hat. Provisionen, die als sonstige Bezüge ausgezahlt werden, erhöhen das Elterngeld hingegen nicht – genauso wenig wie Quartalsprovisionen.
  • Mutterschaftsgeld
    Mutterschaftsgeld wird voll auf das Elterngeld angerechnet. Aus diesem Grunde erhalten Mütter, die vor der Geburt gearbeitet haben, meist nur zehn Monate lang Elterngeld.
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Wie lange erhalte ich Elterngeld?

Elterngeld können Sie ab der Geburt Ihres Kindes erhalten. Es wird monatsweise an Sie überwiesen. Wie lange Sie Elterngeld beziehen können, hängt davon ab, für welche Variante Sie sich entscheiden.

  1. Basiselterngeld

    Das Basiselterngeld wird zwölf Monate lang ausgezahlt. Es verlängert sich auf 14 Monate, wenn das zweite Elternteil mindestens zwei Monate lang die Kinderbetreuung übernimmt. Die Monate können dabei frei aufgeteilt werden. Beispielsweise können beide Elternteile jeweils sieben Monate lang Elterngeld erhalten oder der eine zwölf Monate und der andere zwei Monate. Alleinerziehende können bis zu 14 Monate lang Basis-Elterngeld beziehen.

  2. ElterngeldPlus

    Doppelt so lang läuft das ElterngeldPlus, das 2015 eingeführt wurde – maximal 28 Monate. Ein Monat Basiselterngeld entspricht zwei Monaten ElterngeldPlus. Wenn die Eltern nach der Geburt ihres Kindes nicht arbeiten, ist das ElterngeldPlus nur halb so hoch wie das normale Elterngeld. Wenn sie in Teilzeit arbeiten, kann es genauso hoch sein. Elterngeld und Elterngeld plus können auch kombiniert werden.

  3. Partnerschaftsbonus

    Arbeiten beide Elternteile nach der Geburt parallel in Teilzeit, haben sie Anspruch auf einen Partnerschaftsbonus in Form von vier zusätzlichen ElterngeldPlus-Monaten. Auch Alleinerziehende und getrennt erziehende Eltern können den Bonus erhalten. Ab dem 1. September 2021 können Elternteile den Partnerschaftsbonus beziehen, wenn sie jeweils 24 bis 32 Wochenstunden arbeiten – vorher waren es 25 bis 30 Wochenstunden.

Wann gibt es Extra-Monate?

Wird das Kind mindestens sechs Wochen vor dem errechneten Termin geboren, erhalten die Eltern einen zusätzlichen Monat Elterngeld. Wird das Kind acht Wochen zu früh geboren, gibt es zwei zusätzliche Elterngeldmonate. Bei zwölf Wochen haben Eltern Anspruch auf drei zusätzliche Monate, bei 16 Wochen vier Monate. Diese Leistungen sind ab dem 1. September 2021 gültig.

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Habe ich Anspruch auf Elterngeld?

Als Mutter oder Vater haben Sie Anspruch auf Elterngeld, wenn Sie…

  • in Deutschland leben
  • Ihr Kind selbst betreuen und erziehen
  • mit Ihrem Kind in einem gemeinsamen Haushalt wohnen
  • gar nicht oder nicht mehr als 30 Stunden pro Woche arbeiten

Elterngeld gibt es nicht ausschließlich für die Betreuung leiblicher Kinder. Auch für leibliche Kinder des Ehe- oder Lebenspartners, für Adoptivkinder, Enkel, Urenkel, Nichten, Neffen, Schwestern und Brüder besteht unter Umständen Anspruch. Sie müssen sich auch nicht die Erziehung Ihres Kindes mit einem Partner bzw. mit dem anderen Elternteil teilen. Alleinerziehende, Adoptiveltern, Pflegeeltern, Großeltern oder ausländische Eltern können ebenfalls Elterngeld beantragen.

Lesetipp: Wie viel Kindergeld gibt es?

Wer kann Elterngeld erhalten?

Für den Anspruch auf Elterngeld ist nicht Ihr Arbeitsverhältnis ausschlaggebend. Anspruch besteht oder kann bestehen für:

  • Arbeitnehmer
  • Beamte
  • Selbstständige
  • Teilzeitbeschäftigte
  • Geringfügig Beschäftigte (Mini-Jobber)
  • Beschäftigte im Ausland
  • Arbeitslose
  • Studierende
  • Auszubildende
  • Hausfrauen und Hausmänner

Wie kann ich Elterngeld beantragen?

Sie stellen bei der für Sie zuständigen Elterngeldstelle einen Antrag auf Elterngeld. In einigen Bundesländern können Sie Ihren Antrag auch online stellen. Das Familienministerium stellt dafür den Dienst Elterngeld-Digital zur Verfügung – hier. Antragsformulare für alle weiteren Bundesländer finden Sie hier.

Muss ich Elterngeld versteuern?

Nein. Das Elterngeld ist steuerfrei und wird nicht versteuert. Allerdings wird es zum versteuernden Einkommen hinzugerechnet und unterliegt damit dem sogenannten Progressionsvorbehalt. Ihr persönlicher Steuersatz kann sich dadurch erhöhen.

Lesetipp: Welche Steuerklassen gibt es?

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