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Wie melde ich mich krank?

Rundum gesund und virenfrei kommen die wenigsten durchs Jahr. Wer krank ist, muss sich bei seinem Arbeitgeber krankmelden. Aber wie melde ich mich krank? Und wann? Der Gesetzgeber hat dazu ein paar Vorgaben gemacht – aber wirklich nur ein paar. So ist es zum Beispiel ein Irrtum zu glauben, man müsse zwingend auf der Arbeit anrufen. In Wahrheit tut es sogar eine kurze WhatsApp-Nachricht. Vorausgesetzt, sie …


Wie melde ich mich krank?

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Wie kann ich mich bei der Arbeit krankmelden?

Am besten melden Sie sich per Telefon krank. Und zwar so früh wie möglich, noch vor dem Beginn Ihrer Arbeitszeit beziehungsweise Schicht. Und bevor Sie den Arzt aufsuchen.

Wenn Sie anrufen, können Sie sicher sein, dass Ihre Krankmeldung auch wirklich ankommt. Diese Sicherheit haben Sie nicht, wenn Sie einen Kollegen bitten, Ihre Krankmeldung weiterzugeben.

Rufen Sie daher direkt bei der zuständigen Stelle im Unternehmen an. Dabei handelt es sich in der Regel um Ihren Chef oder die Personalabteilung. Vorsichtshalber können Sie in Ihren Unterlagen nachschauen, die Sie (hoffentlich) im Rahmen des Onboardings erhalten haben. Dort müsste es drin stehen.

Aber: Gesetzlich vorgeschrieben ist es keineswegs, dass Sie sich telefonisch abmelden müssen. Hauptsache, Sie melden sich unverzüglich krank und Ihre Krankmeldung erreicht den Arbeitgeber auch tatsächlich. Dies können Sie generell auch per E-Mail, SMS oder Whatsapp bewerkstelligen. Wenn Sie ein Vertrauensverhältnis zu Ihrem Vorgesetzten haben und der jeweilige Kommunikationskanal im Unternehmen genutzt wird, spricht nichts gegen eine Krankmeldung per E-Mail, Whatsapp oder SMS.

Es sei denn, Ihr Arbeitgeber macht konkrete Vorgaben zur Krankmeldung. Das darf er. Wenn er also ausdrücklich wünscht, dass sich die Mitarbeiter ausschließlich per Telefon krankmelden, dann rufen Sie an. Wenn er auf eine E-Mail besteht (was unüblich wäre), dann schreiben Sie eben eine E-Mail.

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Muss ich einen Grund angeben, wenn ich mich krankmelde?

Nein. Sie müssen lediglich mitteilen, dass Sie sich gesundheitlich nicht in der Lage fühlen, zur Arbeit zu kommen und Ihre Aufgaben ordnungsgemäß zu erfüllen. Um welche Erkrankung es sich handelt, ist Ihre Privatsache. Die ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung enthält ebenfalls keine Diagnose.

Aber: Natürlich handelt es sich um eine vertrauensbildende Maßnahme, wenn Sie Ihrem Vorgesetzten die Art Ihrer Beschwerden beschreiben. Ich habe mir vermutlich ein Virus eingefangen oder Ich habe seit gestern Nacht starken Husten – so etwas klingt glaubwürdig und nachvollziehbar. Wenn Sie dagegen ganz lapidar durchgeben Ich fühle mich nicht gut und bleibe zuhause – womöglich noch an einem Montag – klingt die Krankmeldung mitunter verdächtig nach einer Ausrede.

Darum: Sie müssen keinen Grund angeben, aber Sie können es. Eine Einschränkung gibt es noch: Wenn Sie an einer hochansteckenden Krankheit leiden (Corona!), dann sollten Sie den Grund unbedingt angeben. Ihr Arbeitgeber hat eine Fürsorgepflicht seinen Mitarbeitern gegenüber.

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Wie kann ich mich per Telefon krankmelden?

Mit diesen Worten könnten Sie sich zum Beispiel per Telefon krankmelden:

  • Guten Morgen Frau Schneider,

    hier ist Maxine Mustermann. Ich habe starke Kopfschmerzen, vermutlich eine Migräne, bin absolut nicht in der Lage zu arbeiten und muss heute zuhause bleiben. Ich hoffe aber und gehe davon aus, dass ich morgen oder übermorgen wieder einigermaßen fit bin und im Betrieb erscheinen kann. Falls nicht, werde ich mich direkt wieder bei Ihnen melden. Sollte es länger dauern, gehe ich zum Arzt.

Der Hinweis auf Ihre Beschwerden ist wohlgemerkt optional – Sie müssen keinen Grund nennen, wenn sie nicht wollen. Sie könnten auch einfach sagen:

  • Guten Morgen Frau Schneider,

    hier ist Maxine Mustermann. Ich fühle mich heute nicht gut und melde mich daher krank. Ich hoffe aber und gehe davon aus, dass ich morgen oder übermorgen wieder einigermaßen fit bin und im Betrieb erscheinen kann. Falls nicht, werde ich mich direkt wieder bei Ihnen melden. Sollte es länger dauern, gehe ich zum Arzt.

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Kann ich meinem Chef auf den Anrufbeantworter sprechen?

Grundsätzlich ja. Die Gefahr besteht allerdings darin, dass Ihr Chef den Anrufbeantworter gar nicht oder erst Tage später abhört, so dass ihn die Krankmeldung nicht rechtzeitig erreicht. Aber was, wenn frühmorgens partout niemand ans Telefon geht, Sie aber schleunigst zum Arzt gehen wollen?

Eine sinnvolle Alternative sieht so aus: Sie rufen so früh wie möglich bei Ihrem Arbeitgeber an, um sich krankzumelden. Geht niemand an den Apparat, sprechen Sie auf den Anrufbeantworter. Nachdem Sie vom Arzt heimkommen, rufen Sie erneut im Unternehmen an, um Ihre Krankmeldung noch einmal persönlich durchzugeben. Bei der Gelegenheit können Sie direkt nachfragen, ob die Nachricht auf dem AB abgehört wurde. Vorteil: Die Nachricht, die Sie auf dem Anrufbeantworter hinterlassen haben, dient Ihnen als Beleg dafür, dass Sie sich am Vormittag wirklich unverzüglich gemeldet hatten.

Als Formulierung bietet sich zum Beispiel der obige Text an (siehe „Wie melde ich mich per Telefon krank?“). Beachten Sie immer, dass die wichtigsten WWW-Fragen beantwortet sein müssen. Diese Infos sind IMMER wichtig, wenn Sie sich krankmelden:

  • Wer sind Sie? Arbeitnehmer XY.
  • Was haben Sie? Ich bin krank und bleibe heute zuhause.
  • Wie lange sind Sie (voraussichtlich) krank? Vermutlich bis morgen oder übermorgen.
  • Was werden Sie als Nächstes tun? Zum Arzt gehen; oder zuhause bleiben und mich auskurieren.
  • Was werden Sie tun, wenn die Erkrankung länger dauert? Mich nochmal melden und eine Krankenbescheinigung vorlegen.

Wie melde ich mich per E-Mail krank?

Sie können sich per E-Mail krankmelden, wenn sichergestellt ist, dass die Mail Ihren Arbeitgeber auch erreicht. Hier ein Beispiel für eine Krankmeldung per E-Mail:

  • Sehr geehrter Herr Schröder,

    ich habe starke Bauchschmerzen und bin heute nicht in der Lage zu arbeiten. Darum melde ich mich hiermit krank. Ich werde so schnell wie möglich einen Arzt aufsuchen, um die Ursache meiner Beschwerden abklären zu lassen und Sie danach informieren, wie lange ich möglicherweise ausfalle. Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung würde ich Ihnen dann ebenfalls unverzüglich zukommen lassen.

    Mit freundlichen Grüßen
    Maxine Mustermann

Den Hinweis auf die Bauchschmerzen können Sie auch weglassen, wenn Sie keinen Grund angeben möchten.

Wie melde ich mich per Whatsapp oder SMS krank?

Es ist generell zulässig, sich per WhatsApp-Nachricht oder SMS krankzumelden. Dies setzt allerdings voraus, dass Ihr Ansprechpartner auch über WhatsApp (bzw. SMS) erreichbar ist.

Achtung: Adressieren Sie Ihre Nachricht persönlich an Ihren Chef bzw. den richtigen Ansprechpartner. Schreiben Sie Ihre Krankmeldung NICHT in einen Whatsapp-Gruppenchat. Auch dann nicht, wenn Ihr Vorgesetzter der Gruppe angehört und aktiv daran teilnimmt.

Bleiben Sie bei der Krankmeldung lieber förmlich (bzw. werden zumindest nicht allzu flapsig), selbst wenn Sie ein gutes Verhältnis zu Ihrem Vorgesetzten haben. Also bitte die Krankmeldung nicht so formulieren:

  • Hi Tommy! Du, ich fühle mich echt mies und bleibe heute lieber zuhause. Sobald es mir besser geht, melde ich mich bei dir. Liebe Grüße, Rudi

Sondern lieber so wie oben (siehe „Wie melde ich mich per E-Mail krank?“).

Ich habe Angst, mich krank zu melden. Was soll ich tun?

Vielen Menschen graust es davor, beim Chef anzurufen und sich krank zu melden. Es gibt in der Tat Schöneres. Besonders unangenehm ist der Pflichtanruf an einem Montag oder Brückentag. Blaumacher-Alarm!

Um eine Krankmeldung kommen Sie als Arbeitnehmer leider trotzdem nicht herum. Wenn Ihnen der Angstschweiß von der Stirn tropft und Sie sich möglicherweise sogar Sorgen um Ihren Job machen, können Sie ein paar Vorsichtsmaßnahmen ergreifen, um alle Verdachtsmomente zu zerstreuen. Zum Beispiel diese:

  • Sofort ein ärztliches Attest besorgen, obwohl Ihr Arbeitgeber es am ersten Tag gar nicht verlangt.
  • Grund Ihrer Abwesenheit angeben (z.B. Kopf- und Gliederschmerzen, Rückenschmerzen, Migräne etc.), auch wenn Sie es sonst nicht tun.
  • Das Thema Montag bzw. Brückentag gar nicht erst anschneiden, um keine schlafenden Hunde zu wecken.

Und: Wenn Sie sich normalerweise immer telefonisch krank melden, ausgerechnet jetzt am Brückentag aber zum ersten Mal eine E-Mail schreiben, dann nährt Ihr Verhalten den Blaumacher-Verdacht. Rufen Sie also – trotz innerer Beklommenheit – an! Hinterher werden Sie sich besser fühlen.

Noch ein Tipp: Greifen Sie zu Ihrem Festnetz-Telefon. Wenn Ihre Handy-Nummer auf dem Display erscheint, könnten Sie ja auch mit dem Motorrad oder Wohnmobil unterwegs sein…

Ich bin im Urlaub. Wie melde ich mich krank?

Melden Sie sich unbedingt krank, wenn Sie sich im Urlaub befinden. Krankentage werden Ihnen nicht auf den Jahresurlaub angerechnet, Sie erhalten sie also zurück. Dafür benötigen Sie ein ärztliches Attest.

Bei einem Krankheitsfall im Urlaub sind Sie verpflichtet, am ersten Tag der Krankheit Ihren Arbeitgeber zu informieren und die voraussichtliche Dauer Ihrer Erkrankung durchzugeben. Außerdem müssen Sie die Adresse und Telefonnummer angeben, unter der Sie am Urlaubsort erreichbar sind.

Wann muss ich mich krankmelden?

Das Entgeltfortzahlungsgesetz sagt in Paragraph 5:

  • Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, dem Arbeitgeber die Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer unverzüglich mitzuteilen. Dauert die Arbeitsunfähigkeit länger als drei Kalendertage, hat der Arbeitnehmer eine ärztliche Bescheinigung über das Bestehen der Arbeitsunfähigkeit sowie deren voraussichtliche Dauer spätestens an dem darauffolgenden Arbeitstag vorzulegen. Der Arbeitgeber ist berechtigt, die Vorlage der ärztlichen Bescheinigung früher zu verlangen. Dauert die Arbeitsunfähigkeit länger als in der Bescheinigung angegeben, ist der Arbeitnehmer verpflichtet, eine neue ärztliche Bescheinigung vorzulegen.

Das bedeutet, dass sie drei Tage ohne ärztliches Attest zuhause bleiben dürfen.

Es sei denn, Ihr Arbeitgeber verlangt ein Attest schon früher. Manche Betriebe wollen es bereits am ersten Tag, andere am zweiten sehen. Das Recht dazu haben sie – sogar ohne Begründung. Viele Arbeits- oder Tarifverträge enthalten zudem entsprechende Regelungen. Werfen Sie einen Blick in Ihren.

Wenn Sie länger als drei Tage fehlen, benötigen Sie in jedem Fall ein Attest. Andernfalls drohen eine Abmahnung bis hin zu einer fristlosen Kündigung.

[Bildnachweis: fizkes by Shutterstock.com]

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