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Wie viel Hartz IV steht mir zu?

Hartz IV erhalten Sie, wenn Sie Ihren Lebensunterhalt nicht aus eigener Kraft bestreiten können. Wie viel Geld letztlich auf Ihrem Konto landet, hängt von mehreren Faktoren ab. So bemisst sich der Regelsatz bei Hartz 4 unter anderem am Alter Ihrer Kinder. Auch spielt eine Rolle, ob Sie alleine leben oder in einer sogenannten Bedarfsgemeinschaft…


Wie viel Hartz IV steht mir zu?

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Wer hat Anspruch auf Hartz IV?

Hartz IV und Arbeitslosengeld II – damit ist das Gleiche gemeint. Es handelt sich um eine Leistung zur Grundsicherung für Arbeitslose. Sie soll den Lebensunterhalt sichern.

Neben Arbeitslosen können auch Arbeitnehmer mit niedrigem Einkommen Hartz 4 beziehen. Letztere bezeichnet man auch als „Aufstocker“.

Anspruch auf Hartz IV haben Menschen, die…

  • älter als 15 Jahre und jünger als 67 Jahre sind.
  • hauptsächlich in Deutschland leben.
  • erwerbsfähig sind und somit mindestens drei Stunden am Tag arbeiten können.
  • hilfsbedürftig sind und somit ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenem Einkommen und Vermögen bestreiten können.

Anspruch auf Hartz 4 haben wohlgemerkt nur hilfsbedürftige Personen. Wenn Sie zwar keine Arbeit haben, dafür aber über Einkommen oder Vermögen verfügen, müssen Sie zunächst damit Ihren Lebensunterhalt sichern.

Zu Einkommen und Vermögen zählen beispielsweise Mieteinnahmen und Kapitalerträge, aber auch Abfindungen oder Erbschaften. Dabei gibt es verschiedene Freibeträge, die das Jobcenter berücksichtigt:

Für Einkommen beträgt der Grundfreibetrag 100 Euro brutto monatlich. Für Vermögen beträgt der Grundfreibetrag 150 Euro pro Lebensjahr, aber mindestens 3.100 Euro.
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Wie hoch ist der Regelsatz bei Hartz IV?

Der Hartz IV-Regelsatz liegt bei 432 Euro im Monat (2020). Ab dem 1. Januar 2021 wird er auf 446 Euro im Monat erhöht.

Leben zwei Menschen in einer Bedarfsgemeinschaft zusammen und haben jeweils Anspruch auf Hartz IV, erhalten beide je 389 Euro im Monat (2020). Ab 2021 liegt ihr Regelsatz bei jeweils 401 Euro monatlich.

Als Bedarfsgemeinschaft gelten Ehepartner, einge­tragene gleich­geschlecht­liche Lebens­partner und Menschen ohne Trauschein, die ähnlich wie in einer Ehe zusammenleben.

Hilfs­bedürftige Erwachsene, die in einem anderen Haushalt leben, bekommen 345 Euro Hartz IV monatlich.

Der Hartz IV-Regelsatz für Kinder und Jugendliche ist nach Altersklassen gestaffelt. Er beträgt…

  • für Kinder bis fünf Jahren 250 Euro (2020), ab 2021 sind es 283 Euro.
  • für Kinder von sechs bis 14 Jahren 308 Euro (2020), ab 2021 sind es 309 Euro.
  • Kinder von 14 bis 18 Jahre 328 Euro (2020), ab 2021 sind es 373 Euro.
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Wie viel Hartz IV bekommt eine vierköpfige Familie?

Wie viel Hartz IV eine vierköpfige Familie überwiesen bekommt, hängt vom Alter der Kinder ab.

Beispiel: Ein Ehepaar hat zwei kleine Kinder im Alter von vier und zwei Jahren. Ab dem 1. Januar 2021 erhalten beide Ehepartner jeweils 401 Euro monatlich. Für die beiden Kinder erhalten sie je 283 Euro. Zusammen ergibt sich ein Hartz 4-Betrag in Höhe von 1.368 Euro monatlich.

Bei zwei älteren Kindern von 14 bis 18 Jahre würde sich der Gesamtbetrag auf 1.548 Euro monatlich belaufen.

Wie viel Hartz IV bekommt eine sechsköpfige Familie? Ein Ehepaar mit vier Kindern kommt ab 2021 auf Hartz 4-Leistungen zwischen 1.934 Euro und 2.294 Euro monatlich.

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Wie viel Hartz IV bekommt man als alleinerziehende Mutter?

Eine alleinerziehende Mutter oder ein alleinerziehender Vater erhält ab 2021 den Hartz 4-Regelsatz von monatlich 446 Euro. Dazu kommen die Transferleistungen für die Kinder, die sich nach dem Alter berechnen.

Beispiel: Eine alleinerziehende Mutter mit einem Kind kommt ab 2021 auf Hartz 4-Zahlungen zwischen 729 Euro und 819 Euro. Bei zwei Kindern beläuft sich Hartz 4 für Alleinerziehende auf 1.012 Euro bis 1.192 Euro.

Welche Zusatzleistungen erhalte ich?

Zusätzlich zum Hartz IV-Regelsatz können Sie unter Umständen weitere Transferleistungen in Anspruch nehmen, insbesondere:

  • Mehrbedarf

    Der Mehrbedarf für Harzt IV-Empfänger ist im Sozialgesetzbuch (SGB) Zweites Buch in Paragraph 21 festgeschrieben.

    So erhalten Sie etwa zusätzliche finanzielle Unterstützung, wenn Ihre Ernährung wegen einer Krankheit mehr Kosten nach sich zieht als üblich oder wenn Sie eine dezentrale Warmwasserversorgung haben.

    Auch werdende Mütter haben, sofern Sie die zwölfte Schwangerschaftswoche hinter sich haben, Anspruch auf Mehrbedarf. Sie erhalten eine Pauschalzahlung in Höhe von 291 Euro und ab der 13. Schwangerschaftswoche mindestens 60 Euro mehr. Einen einmaligen Zuschuss von bis zu 900 Euro gibt es beim Kauf eines Kinderwagens oder von Hygieneartikeln.

  • Einmalige Unterstützungen

    Dazu können die Kosten für die Erstausstattung bei einem Umzug, für Reparaturen, Wohnraum, Heizung oder Arztbesuche zählen. Kindern werden mitunter Leistungen für den Schulbedarf, Schul­ausflüge und Klassen­fahrten, Mittags­verpflegung und Nachhilfe erstattet.

    In derartigen Fällen schießt das Jobcenter unter Umständen Geld zu. Ein Antrag ist dafür zwingend erforderlich.

Zudem sind Hartz 4-Empfänger automatisch in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung versichert. Die Kosten übernimmt das Jobcenter.

Wie stelle ich einen Antrag auf Hartz IV?

Auf der Homepage der Bundesagentur für Arbeit haben Sie die Möglichkeit, einen vereinfachten Antrag auf Arbeitslosengeld II online zu stellen. Dafür folgen Sie einfach den Anweisungen auf dem Bildschirm.

Zunächst ermitteln Sie Ihr zuständiges Jobcenter, indem Sie Ihre Wohnadresse in die Suchmaske eingeben. Jetzt laden Sie den vereinfachten Antrag auf Arbeitslosengeld II herunter, speichern ihn auf Ihrem Rechner ab, füllen ihn aus und laden ihn wieder hoch. Eine Unterschrift ist nicht erforderlich.

Falls Sie schon Anlagen oder Nachweise einreichen möchten, können Sie diese nun ebenfalls hochladen. Dazu zählen etwa Ihr Mietvertrag oder die Gehaltsabrechnung. Andernfalls müssen Sie die Dokumente später möglicherweise nachreichen.

Zum Schluss tragen Sie noch das Zeichen aus der Sicherheitsabfrage in das Eingabefeld ein und klicken auf Absenden.

Achtung: Nicht bei allen Jobcentern in Deutschland können Sie Ihren Antrag auf Hartz IV online einreichen.

Alternativ speichern Sie den Antrag auf Arbeitslosengeld II als PDF auf Ihrem Computer ab und füllen ihn aus. Danach ausdrucken und per Post an Ihr zuständiges Jobcenter schicken.

Sie können den Antrag auch einfach in den Hausbriefkasten werfen oder per E-Mail senden. Selbstständige müssen daran denken, auch die vereinfachte Anlage für Einkommen aus Selbstständigkeit auszufüllen und beizulegen.

Den Hartz IV-Antrag finden sie auf der Webseite der Bundesagentur für Arbeit. Sie können sich einen Antrag auch persönlich im Jobcenter abholen.

Sobald Ihr Antrag auf Hartz IV bearbeitet wurde, melden sich die Mitarbeiter des Jobcenters bei Ihnen. Das Jobcenter ist per Gesetz verpflichtet, innerhalb von sechs Monaten über einen Antrag zu entscheiden.

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[Bildnachweis: fotogeng by Shutterstock.com]

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