Was ist ein Nebenjob?
Ein Nebenjob wird neben dem Hauptberuf oder der Haupttätigkeit ausgeübt. Bei der Haupttätigkeit kann es sich zum Beispiel auch um ein Studium handeln. Die Nebentätigkeit dient in der Regel nicht zur Sicherung des Lebensunterhalts, sondern bringt dem Nebenjobber einen Zuverdienst ein. Auch ein Minijob ist oftmals ein Nebenjob.
Wer darf einen Nebenjob haben?
Generell darf jeder Bundesbürger neben seinem Hauptberuf einem Nebenjob nachgehen. Dies ist schon durch Artikel 12 im Grundgesetz festgeschrieben: „Alle Deutschen haben das Recht, Beruf, Arbeitsplatz und Ausbildungsstätte frei zu wählen.“ Die Berufsfreiheit umfasst auch eine mögliche Nebentätigkeit. Niemand ist verpflichtet, seine Arbeitskraft nur einem Arbeitgeber zur Verfügung zu stellen.
Wie lange darf ich im Nebenjob arbeiten?
Das Arbeitszeitgesetz sieht eine Arbeitszeit von maximal acht Stunden am Tag und bis zu 48 Stunden pro Woche (einschließlich der Samstage) vor. Bei einer 40-Stunden-Woche für den Hauptarbeitgeber würden demnach noch acht Stunden Arbeitszeit pro Woche für eine Nebentätigkeit zur Verfügung stehen. Allerdings müssen Arbeitnehmer darauf achten, nach Beendigung ihres Arbeitstages eine gesetzliche Ruhezeit von elf Stunden einzuhalten.
Lesetipp: Muss ich mehr als 40 Stunden in der Woche arbeiten?
Wie viel darf ich dazuverdienen?
Durch eine Nebentätigkeit können Sie sich grundsätzlich unbegrenzt Geld hinzuverdienen. Sie können allerdings nur 450 Euro monatlich – das entspricht 5.400 Euro im Jahr – hinzuverdienen, ohne Steuern und Sozialabgaben zahlen zu müssen. Auch Aushilfen oder Ferienjobber, die nur 70 Tage im Jahr oder drei Monate arbeiten und als kurzfristig Beschäftigte gelten, sind von Sozialabgaben befreit.
In welche Steuerklasse fällt die Nebenbeschäftigung?
Für eine Nebentätigkeit, die Sie zusätzlich zum Hauptjob ausüben, wird Ihnen Steuerklasse 6 zugeschrieben. In Steuerklasse 6 fallen hohe Abgaben an. Kommen Sie mit Ihrem Nebenjob über 450 Euro monatlich, müssen Sie eine Steuererklärung abgeben, können sich einen großen Teil der Abgaben dadurch aber zurückholen.
Wenn Sie unter der Grenze von 450 Euro pro Monat liegen, hat Ihr Arbeitgeber die Möglichkeit, alternativ zur Versteuerung für Sie zwei Prozent des monatlichen Bruttoverdienstes als Pauschsteuer abzuführen. Weitere Abgaben müssen Sie als Arbeitnehmer nicht leisten.
Lesetipp: Welche Steuerklassen gibt es?
Wie viel dürfen Rentner hinzuverdienen?
Sie dürfen bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze bis zu 6.300 Euro im Kalenderjahr anrechnungsfrei zu Ihrer vorgezogenen Altersrente hinzuverdienen. Es spielt dabei keine Rolle, in welchem Zeitraum des Jahres Sie Ihren Hinzuverdienst erzielen.
Lesetipp: Welche Jobs gibt es für Senioren?
Wie viel darf ich bei Arbeitslosengeld dazuverdienen?
Sie können auch einen Nebenjob aufnehmen, wenn Sie arbeitslos gemeldet sind und Arbeitslosengeld I beziehen. Mehr als 15 Stunden pro Woche dürfen Sie allerdings nicht arbeiten, andernfalls entfällt Ihr Anspruch auf Arbeitslosengeld I. Auch wirkt sich Ihr Nebenverdienst auf die Höhe des Arbeitslosengeldes aus. Bis zu 165 Euro im Monat können Sie mit Ihrem Nebenjob dazuverdienen. Alle Beträge darüber hinaus werden angerechnet, so dass Sie weniger Arbeitslosengeld erhalten.
Lesetipp: Wann bekomme ich Arbeitslosengeld?
Kann mir mein Arbeitgeber einen Nebenjob verbieten?
Grundsätzlich: Nein. Es gibt kein Gesetz, das Nebentätigkeiten verbietet. Ein pauschales Verbot darf der Arbeitgeber nicht in Ihren Arbeitsvertrag hineinschreiben. Allerdings ist nicht jede Nebentätigkeit automatisch zulässig.
Wann ist ein Nebenjob unzulässig?
Bestimmte Nebenjobs kann Ihnen der Arbeitgeber sehr wohl untersagen. Nämlich dann, wenn Ihr Nebenjob gegen die „berechtigten Interessen des Hauptarbeitgebers verstößt“. Dies kann der Fall sein, wenn …
- Sie nebenher bei der Konkurrenz jobben.
- Sie durch den Zweitjob die gesetzliche Arbeitszeit von 48 Stunden pro Woche überschreiten oder die vorgeschriebene Ruhepause von elf Stunden zwischen Arbeitsende und Arbeitsbeginn unterschreiten.
- Ihre Arbeitskraft durch den Nebenjob beeinträchtigt wird, weil Sie etwa nicht mehr erreichbar oder ständig ermüdet sind.
- der Nebenjob mit dem Hauptarbeitgeber inhaltlich unvereinbar ist, Sie beispielsweise gleichzeitig als Pelzverkäufer und für die Tierschutzorganisation PETA arbeiten wollen.
Muss ich meinem Arbeitgeber eine Nebentätigkeit melden?
Es kommt auf die Regelungen im Arbeitsvertrag an. Manche Verträge enthalten Klauseln, die vom Arbeitnehmer die Meldung einer Nebentätigkeit verlangen. Dieser vertraglich fixierten Pflicht müssen Sie dann auch nachkommen. Aber auch ohne vertragliche Verpflichtung ist es meist ratsam, dem Chef einen Nebenjob zu melden – als eine Art vertrauensbildende Maßnahme.
Darf ich während der Kurzarbeit einen Nebenjob haben?
Ja. Kurzarbeiter können mit einem Nebenjob problemlos Ihr Einkommen aufstocken – bis zu dem Betrag, den Sie vorher verdient haben. Nur wenn Sie mit Ihrem Nebenjob Ihr vorheriges Nettogehalt überschreiten, müssen Sie eine Anrechnung auf Ihr Kurzarbeitergeld befürchten.
Beispiel: Sie haben vor Beginn der Kurzarbeit 1800 Euro netto monatlich verdient. In der Kurzarbeit sind es nun 1440 Euro netto. Mit Ihrem Nebenjob dürfen Sie demzufolge noch maximal 360 Euro pro Monat hinzuverdienen.
Und wenn Sie Ihren Nebenjob schon vor dem Bezug des Kurzarbeitergeldes begonnen haben, steht dieser in keinem Verhältnis zur Kurzarbeit. Sie können ihn weiter ausüben, eine Anrechnung findet nicht statt.
Welche Vorteile hat ein Nebenjob?
Ein Nebenjob hat diese Vorteile. Wer einer Nebenbeschäftigung nachgeht…
- …bessert die Haushaltkasse auf und hat ein höheres Einkommen.
- …lernt neue Leute kennen und vergrößert sein Netzwerk.
- …sammelt neue und wertvolle Erfahrungen.
- …erwirbt berufliche Referenzen und wertet den Lebenslauf auf.
Dabei kommt es natürlich ganz auf Ihren Nebenjob, auf Inhalte und Leute an. Ein sinnentleerter, mies bezahlter Job mit missgünstigen Kollegen und einem cholerischen Chef beschert Ihnen sicherlich mehr Nachteile als Vorteile. Viele Nebenjobs aber zahlen sich aus – auf mehreren Ebenen…
Für wen eignet sich eine Nebentätigkeit?
Ob Sie einen Nebenjob brauchen, entscheiden Sie natürlich selbst. Klar ist, dass eine Nebenbeschäftigung Ihr Konto auffüllt und auch andere Vorteile bietet. Besonders attraktiv sind Nebenjobs für…
- Studierende
- Schüler
- Berufstätige mit geringem Einkommen
- Väter oder Mütter kleiner Kinder
- Rentner
Welche Nebenjobs gibt es?
Nebenjobs gibt es für jede Erfahrungs- und Kompetenzstufe, für jede Tageszeit und jede Persönlichkeit. Hier sind einige Anregungen für Sie:
Welche Nebenjobs gibt es für Schüler?
Diese Nebentätigkeiten sind besonders bei Schülern beliebt:
- Gartenarbeit
- Babysitter
- Zeitungszusteller
- Lieferdienst (mit Fahrrad)
- Housesitter
- Nachhilfelehrer
Welche Nebenjobs gibt es für Studenten?
Diese Nebentätigkeiten sind besonders bei Studierenden beliebt:
- Werkstudent
- Praktikant
- Tutor
- Kellner
- Verkäufer
- Kassierer
- Fundraiser
- Promoter
- Nachhilfelehrer
- Animateur
- Marktforschung
- Maskottchen (Freizeitpark, Sport)
- Ferienbetreuung
- Messehostess
- Umzugshelfer
- Bürohilfe
- Bademeister
Welche Nebenjobs gibt es für Rentner und Senioren?
Diese Nebentätigkeiten sind besonders bei Rentnern und Senioren beliebt:
- Hausmeister
- Briefzusteller und Werbepostzusteller
- Putz- und Reinigungshilfe
- Bürohilfe
- Zählerableser
- Tierbetreuung
- Mentor (Praktikantenbetreuung)
Welche Nebenjobs gibt es noch?
Diese Nebentätigkeiten sind bei Jung und Alt beliebt:
- Haushaltshilfe
- Kurierfahrer/Servicefahrer
- Chauffeur
- Taxifahrer
- Statist und Komparse
- Callcenter-Agent
- Produkttester
- Crowdworker
- Blutspender
- Proband
- Fremdenführer und Stadtführer
- Küchenhilfe
- Lagerhelfer
Wo finde ich einen Nebenjob?
Wenn Sie einen Nebenjob suchen, müssen Sie normalerweise keinen Bewerbungsmarathon durchlaufen. Es geht meist ganz schnell, ganz einfach. Hier können Sie Nebenjobs finden:
- Jobbörsen wie Karrieresprung, Stepstone oder Indeed
- Regionale Anzeigenportal wie eBay Kleinanzeigen oder Meinestadt.de
- Jobbörse der Bundesagentur für Arbeit
- Anzeigen in der lokalen Tageszeitung
- Aushänge direkt im Geschäft
- Anzeigen auf der Homepage oder Facebook-Seite des Unternehmens
- Auf eigene Faust per Anruf oder durch Vorbeigehen
Lesetipp: Wie bewerbe ich mich als Aushilfe?
Wo finde ich Nebenjobs in meiner Stadt?
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