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Welche Steuerklassen gibt es?

Von Ihrer Steuerklasse hängt ab, wie viel netto vom Brutto übrig bleibt. Und von Ihrem Familienstand hängt ab, welcher Steuerklasse Sie das Finanzamt zuordnet. Es gibt Steuerklassen für Ledige, Verheiratete, Alleinerziehende und Nebenjobber. Karrierefragen verrät Ihnen außerdem, in welche Steuerklasse Sie gehören, wenn Sie Student, frisch verheiratet oder frisch geschieden, Rentner oder Witwe sind…


Welche Steuerklassen gibt es?

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Welche Steuerklassen gibt es?

Das deutsche Steuersystem kennt sechs Steuerklassen. Der Familienstand entscheidet darüber, welcher man zugeordnet wird. In bestimmten Fällen kann man seine Steuerklasse auch wechseln.

Die eigene Steuerklasse ist mitverantwortlich dafür, wie viel einem netto vom Brutto übrig bleibt.

Denn: Der Arbeitgeber ist verpflichtet, vom Bruttogehalt eines Arbeitnehmers Lohnsteuer einzubehalten und an das Finanzamt abzuführen. Die einzelnen Steuerklassen erleichtern dem Arbeitgeber die Arbeit, denn die unterschiedlichen Einkommens- und Freibeträge sowie die im Steuerrecht geregelten Pauschalen bei der Lohnsteuervorauszahlung werden bereits berücksichtigt.

Diese Steuerklassen gibt es:

  • Steuerklasse 1

    In Steuerklasse 1 befinden sich ledige Arbeitnehmer, geschiedene oder verwitwete Partner und Verheiratete, sofern sie von ihrem Ehepartner dauerhaft getrennt leben. Sie profitieren in Steuerklasse 1 von einem Grundfreibetrag in Höhe von 9.408 Euro (Stand: 2020). Bis zu diesem Betrag muss keine Lohnsteuer gezahlt werden. Der Arbeitnehmerpausch­betrag beläuft sich auf 1.000 Euro und der Sozialausgabenpauschbetrag auf 36 Euro. Die Vorsorgepauschale ist grundsätzlich abhängig vom Bruttoeinkommen. Der Kinderfreibetrag beläuft sich im Jahr 2020 auf 7.812 Euro pro Kind.

  • Steuerklasse 2

    Der Steuerklasse 2 werden Alleinerziehende zugeordnet. Als alleinerziehend gilt jeder, der mit seinem Kind zusammenwohnt, unverheiratet ist und dem Kindergeld oder der Kinderfreibetrag zusteht. In Steuerklasse 2 profitiert man von einem Entlastungsbetrag von 1.908 Euro (Stand: 2020). Für jedes weitere Kind gibt es 240 Euro. Darüber hinaus gelten der Grundfreibetrag von 9.408 Euro, der Arbeitnehmerpauschbetrag von 1.000 Euro, der Pauschbetrag für Sonderausgaben von 36 Euro und der Kinderfreibetrag von 7.812 Euro.

  • Steuerklasse 3

    In Steuerklasse 3 sind Verheiratete und eingetragene Lebenspartner eingruppiert, die nicht dauerhaft getrennt voneinander leben und unterschiedlich hohe Gehälter beziehen. Der Partner mit dem höheren Einkommen ist optimalerweise in Steuerklasse 3, der mit dem niedrigeren Einkommen in Steuerklasse 5. Der Grundfreibetrag liegt in Steuerklasse 3 bei 18.816 Euro. Der Arbeitnehmerpauschbetrag beträgt 1.000 Euro, der Sonderausgabenpauschbetrag 36 Euro, der Kinderfreibetrag 7.812 Euro. Die Höhe der Vorsorgepauschale hängt vom Bruttoverdienst ab.

  • Steuerklasse 4

    In Steuerklasse 4 befinden sich Verheiratete und eingetragene Lebenspartner mit einem ungefähr gleich hohen Einkommen. In diesem Szenario sind beide Partner der Steuerklasse 4 zugeordnet. Sie können auch die Lohnsteuerklasse 4 mit Faktor wählen. Dadurch erhöht sich die vom monatlichen Brutto-Monatsgehalt einbehaltene Lohnsteuer, netto bleibt damit weniger übrig. Dafür vermeidet man im Gegenzug eine hohe Steuernachzahlung. Der Grundfreibetrag liegt in Steuerklasse 4 bei 9.408 Euro, der Arbeitnehmerpauschbetrag bei 1.000 Euro, der Sonderausgabenpauschbetrag bei 36 Euro, der Kinderfreibetrag bei 7.812 Euro. Die Höhe der Vorsorgepauschale bemisst sich am Bruttogehalt.

  • Steuerklasse 5

    In Steuerklasse 5 finden sich Verheiratete und eingetragene Lebenspartner wieder, die nicht dauerhaft getrennt voneinander leben und unterschiedlich hohe Gehälter verdienen. Der Partner mit dem höheren Einkommen ist in Steuerklasse 3, der Partner mit dem niedrigeren Einkommen in Steuerklasse 5. Einen Grundfreibetrag gibt es in Steuerklasse 5 nicht.

  • Steuerklasse 6

    Der Steuerklasse 6 wird zugeordnet, wer einen Zweitjob oder Nebenverdienst von über 450 Euro im Monat hat. In Steuerklasse 6 gibt es keine Grundfreibeträge. Die Einkünfte aus dem zweiten Job müssen komplett versteuert werden, die Abzüge sind in Steuerklasse 6 daher besonders hoch. Einzig Arbeitnehmer, die vor dem Start des Kalenderjahres das 64. Lebensjahr bereits beendet haben, können bei nicht-selbstständiger Arbeit einen Altersentlastungsbetrag geltend machen. Dieser ist von der Höhe des Arbeitslohns abhängig. Auch droht Arbeitnehmern, die ihren Arbeitgeber nicht rechtzeitig über ihre Identifikationsnummer und das eigene Geburtsdatum informieren, die Einstufung in Steuerklasse 6. Die zu viel gezahlten Beträge müssen sie sich über die Steuererklärung zurückholen.

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Welche Steuerklasse als Student?

Die Steuerklasse richtet sich auch bei Studenten nach dem Familienstand. Wenn Sie als Student Geld verdienen, ledig sind und keine Kinder haben, werden Sie Steuerklasse 1 zugewiesen. Jeder weitere Nebenjob wird nach Steuerklasse 6 versteuert.

Alleinerziehende Studenten mit Kind befinden sich in Steuerklasse 2. Verheiratete Studenten oder Studierende in eingetragenen Lebenspartnerschaften können aus den Steuerklassen-Kombinationen 3 und 5, 4 und 4 sowie 4 und 4 mit Faktor wählen. Geht zum Beispiel nur einer von beiden arbeiten, ist das Modell 3 und 5 die mutmaßlich beste Option.

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Welche Steuerklasse als Single?

Für Singles sind die Optionen begrenzt. Sie werden der Steuerklasse 1 zugerechnet – im Übrigen auch dann, wenn Sie einen festen Partner haben, aber mit ihm weder verheiratet noch in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft sind. Der offizielle Familienstand ist ausschlaggebend.

Für alleinerziehende Singles ist die Steuerklasse 2 vorgesehen, für Singles mit Zweitjob die Steuerklasse 6.

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Welche Steuerklasse nach Heirat?

Nach der Heirat werden beide Ehepartner automatisch der Steuerklasse 4 zugerechnet – auch dann, wenn der eine von beiden gar kein Geld verdient. Wer in das Steuerklassenmodell 3 und 5 wechseln will, muss den Wechsel schriftlich beim Finanzamt beantragen. Dafür stellt das Finanzamt ein Formular zur Verfügung.

Welche Kombination am günstigsten ist, sollte man sich vorher genau ausrechnen – auch weil der Wechsel der Steuerklasse nur einmal im Jahr möglich ist. Stichtag ist der 30. November.

Als Faustregel gilt: Stehen die Gehälter der Ehepartner in einem Verhältnis von 60 zu 40 – oder entfällt auf einen Ehepartner ein noch höherer Anteil – dann lohnt sich die Kombination 3 und 5.

Welche Steuerklasse nach Scheidung?

Im Trennungsjahr bleiben beide noch in ihrer vorherigen Steuerklasse. Sobald die Ehepartner geschieden sind, ist ihr offizieller Status wieder ledig. Das bedeutet den Wechsel in die Steuerklasse 1.

Übernimmt einer von beiden das alleinige Sorgerecht der (minderjährigen) Kinder, kann er oder sie als alleinerziehend in die Steuerklasse 2 wechseln.

Welche Steuerklasse als Rentner?

Die Steuerklasse für Rentner richtet sich nach dem Familienstand. Verheiratete Rentner können zwischen Steuerklassenmodell 3 und 5 sowie 4 und 4 wählen.

Alleinstehende Rentner werden in Steuerklasse 1 veranlagt. Wer als Rentner einen Nebenerwerb über 450 Euro im Monat hat, muss dafür in die Steuerklasse 6.

Welche Steuerklasse als Witwe?

Im Jahr des Todes des Partners und dem Folgejahr werden Witwen und Witwer der Steuerklasse 3 zugerechnet. Durch den höheren Freibetrag in Steuerklasse 3 soll der harte Lebenseinschnitt finanziell abgefedert werden. Nach Ablauf des Jahres, in dem der Partner verstorben ist, und dem Folgejahr, wechseln Verwitwete in die Steuerklasse 1.

Wer wieder heiratet, kann wählen zwischen dem Modell 3 und 5 sowie 4 und 4. Lebt noch ein minderjähriges Kind im Haushalt, greift die Steuerklasse 2 für Alleinerziehende. Wer einer zweiten Beschäftigung nachgeht, muss diese Einkünfte in der Steuerklasse 6 versteuern.

[Bildnachweis: 88studio by Shutterstock.com]

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