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Was ist die Werbungskostenpauschale?

Die Werbungskostenpauschale schmälert Ihre Steuerlast – und reduziert den Aufwand, den Sie fürs Ausfüllen Ihrer Steuererklärung betreiben müssen. Man kennt sie auch als Arbeitnehmer-Pauschbetrag, Arbeitnehmerpauschale oder Werbungskostenpauschbetrag. Jeder Arbeitnehmer, der einer nicht-selbstständigen Beschäftigung nachgeht, kann die Werbungskostenpauschale in Anspruch nehmen. Das Beste ist: Sie wird automatisch vom Finanzamt abgezogen. Manchmal aber lohnt es sich doch, alle Belege für Fahrt- und Fortbildungskosten gewissenhaft im Schuhkarton aufzubewahren…


Was ist die Werbungskostenpauschale?

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Was ist die Werbungskostenpauschale?

Die Werbungskostenpauschale verringert Ihr zu versteuerndes Einkommen. Bis zum Pauschbetrag von 1.000 Euro können Sie Ihre Werbungskosten ohne Belege und Nachweise steuerlich absetzen. Werbungskosten sind alle Ausgaben, die rund um eine nicht-selbstständige Beschäftigung anfallen. Die Werbungskostenpauschale reduziert den bürokratischen Aufwand – sowohl für den Steuerpflichtigen als auch für das Finanzamt. Wenn Sie mehr als 1.000 Euro an Werbungskosten absetzen wollen, müssen Sie dafür auf Verlangen Belege und Nachweise beim Finanzamt nachreichen.
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Wo muss ich die Werbungskostenpauschale in der Steuererklärung eintragen?

Nirgendwo. Wenn Sie den Werbungskostenpauschbetrag in Anspruch nehmen wollen, sind dafür in Ihrer Steuererklärung keinerlei Angaben nötig. Das Finanzamt zieht Ihnen den Arbeitnehmer-Pauschbetrag automatisch von Ihrem zu versteuernden Einkommen ab – auch dann, wenn Ihnen in Wahrheit gar keine oder sehr viel geringere Werbungskosten entstanden sind. Wollen Sie jedoch Ihre wirklichen Kosten geltend machen, zählen Sie die Summer Ihrer beruflichen Ausgaben im Steuerjahr zusammen und tragen Sie sie in der Anlage N der Steuererklärung ein.

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Für wen lohnt sich der Arbeitnehmer-Pauschbetrag (nicht)?

Die Werbungskostenpauschale lohnt sich nur für Arbeitnehmer, die geringe Werbungskosten haben. Liegen Ihre tatsächlichen Werbungskosten oberhalb der Grenze von 1.000 Euro, müssen Sie, um diese steuerlich geltend zu machen, Belege sammeln und auf Anfrage beim Finanzamt nachreichen.

Wie prüfe ich, ob sich die Pauschale für mich lohnt?

Um zu prüfen, ob sich die Angabe der reellen Werbungskosten in der Steuererklärung für Sie bezahlt macht, sollten Sie als Erstes die Höhe Ihrer Pendlerpauschale berechnen. Viele Arbeitnehmer kommen allein mit der Pendlerpauschale auf Werbungskosten von mehr als 1.000 Euro.

So berechnen Sie die Pendlerpauschale:

Pro Kilometer einer einfachen Fahrt zur Arbeitsstätte können Arbeitnehmer 30 Cent absetzen. Ab dem 21. Entfernungskilometer können Fernpendler ab 2021 eine höhere Entfernungspauschale von 35 Cent pro Kilometer absetzen. Beispiel: Sie wohnen 20 Kilometer vom Arbeitsplatz entfernt und arbeiten 220 Tage im Jahr.

220 Tage x 20 Kilometer x 0,30 Cent = 1.320 Euro.

Sie können in diesem Beispiel allein durch die Pendlerpauschale Werbungskosten in Höhe von 1.320 Euro absetzen – hinzu kommen möglicherweise noch weitere absetzbare Kosten. In diesem Fall sollten Sie in der Steuererklärung Ihre tatsächlich angefallenen Werbungskosten eintragen.

Was muss ich tun, wenn ich die tatsächlichen Werbungskosten absetzen will?

Wenn Sie Ihre wirklich angefallenen Werbungskosten steuerlich absetzen wollen, sollten Sie die Rechnungen, Belege und Quittungen sammeln, die im Laufe des Jahres für berufliche Ausgaben anfallen. Dazu zählen etwa Rechnungen für Berufskleidung, Bücher, Laptops, Taschen oder Weiterbildungen. Alle beruflichen Ausgaben zählen Sie am Ende des Jahres zusammen. Die Gesamtsumme tragen Sie in der Anlage N der Steuererklärung ein. Nach Abgabe der Steuererklärung bewahren Sie die Belege zuhause auf, um sie bei Aufforderung durch das Finanzamt nachreichen zu können. Privatpersonen sollten die Belege mindestens vier Jahre aufbewahren.

Habe ich Anspruch auf den Werbungskostenpauschbetrag, wenn ich nicht das ganze Jahr über beschäftigt war?

Ja. Der Arbeitnehmer-Pauschbetrag ist ein Jahresbetrag. Es spielt keine Rolle, wie lange Sie im entsprechenden Kalenderjahr beschäftigt waren. Anspruch auf die Werbungskostenpauschale haben Sie auch dann, wenn Sie nur zwei, vier oder sechs Monate gearbeitet haben. Beim Lohnsteuerabzug wird der Pauschbetrag jeweils anteilig berücksichtigt, zum Beispiel in der Monatstabelle zu 1/12.

Habe ich bei zwei Jobs Anspruch auf zwei Werbungskostenpauschbeträge?

Nein. Die Werbungskostenpauschale gilt pro Arbeitnehmer, nicht pro Job. Falls Sie zwei oder drei Jobs haben, können Sie trotzdem nur einmal den Arbeitnehmer-Pauschbetrag in Höhe von 1.000 Euro beanspruchen. Was demzufolge ebenfalls NICHT möglich ist: Für den einen Job die Werbungskostenpauschale beanspruchen und für den zweiten die echten Werbungskosten absetzen.

Wie finde ich einen Nebenjob?

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Welche Werbungskosten sind absetzbar?

Werbungskosten sind sämtliche Ausgaben, die Sie in die Lage versetzen, Geld verdienen zu können. Die wichtigsten Werbungskosten bei Einkünften aus nicht-selbstständiger Arbeit sind:

Was ist die Home-Office-Pauschale?

Für die Jahre 2020 und 2021 können Arbeitnehmer für jeweils maximal 120 Tage im Home Office eine Home-Office-Pauschale von fünf Euro pro Tag ansetzen. Die Home-Office-Pauschale beträgt somit maximal 600 Euro im Jahr. Sie geht in die Werbungskosten mit ein und kann Ihr zu versteuerndes Einkommen reduzieren. Die Home-Office-Pauschale wirkt sich allerdings nur aus, wenn die Summe aller Werbungskosten den Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.000 Euro übersteigt. Wenn Sie neben der Home-Office-Pauschale keine weiteren Werbungskosten haben, bringt sie Ihnen demzufolge gar nichts.

Wie hoch ist die Werbungskostenpauschale für Ehepaare?

Wenn beide arbeiten gehen, können Ehepaare oder Partner in eingetragenen Lebenspartnerschaften den Werbungskostenpauschbetrag in ihrer Steuererklärung doppelt ansetzen. Jeder Arbeitnehmer hat Anspruch auf die Werbungskostenpauschale von 1.000 Euro.

Gemeinsam veranlagte Ehepartner können die Pauschale auch nutzen, wenn einer von beiden die Pauschale nicht erreicht.

Beispiel: Ein Ehepartner kommt auf Werbungskosten in Höhe von 1.400 Euro, der andere auf 700 Euro. Da Letzterem die Werbungskostenpauschale von 1.000 Euro zusteht und Ersterer seine wirklichen Werbungskosten eintragen kann, können beide zusammen 2.400 Euro als Werbungskosten steuerlich geltend machen.

Habe ich als Minijobber Anspruch auf den Arbeitnehmer-Pauschbetrag?

Es kommt darauf an. Entscheidet sich der Arbeitgeber für die pauschale Lohnsteuererhebung, führt er Pauschalen für Kranken- und Rentenversicherung sowie Steuern ab. Nach dem Einkommensteuergesetz ist der Arbeitgeber Schuldner der Pauschsteuer und nicht der Arbeitnehmer. Das Minijob-Gehalt wird in der Einkommensteuererklärung nicht mehr erfasst und muss somit auch nicht versteuert werden. Eine Werbungskostenpauschale ist in diesem Fall ausgeschlossen.

So erhalten Minijobber den Arbeitnehmer-Pauschbetrag:

Wählt der Arbeitgeber für die geringfügige Beschäftigung NICHT die pauschale Lohnsteuererhebung, ist Lohnsteuer abzuführen. Das Gehalt des Arbeitnehmers wird dann wie üblich individuell besteuert, der Minijob-Lohn in der Einkommensteuererklärung erfasst. In diesem Fall kann der Arbeitnehmer Werbungskosten absetzen – und die Werbungskostenpauschale in Anspruch nehmen.

Wie bewerbe ich mich als Aushilfe?

Habe ich als Rentner Anspruch auf Werbungskostenpauschale?

Rentner, die den Grundfreibetrag von 9.408 Euro (2020) bzw. 9.744 Euro (2021) pro Person überschreiten, sind verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben. Dabei können Sie eine Werbungskostenpauschale von 102 Euro geltend machen. Das Finanzamt berücksichtigt den Betrag automatisch, genauso wie die Sonderausgabenpauschale in Höhe von 36 Euro. Sie müssen in Ihrer Steuererklärung keine weiteren Angaben dazu machen. Rentner mit höheren Werbungskosten können diese ebenfalls geltend machen, müssen aber Belege nachweisen. In der Steuererklärung tragen Sie Ihre tatsächlichen Werbungskosten in der Anlage R ein.

Tipp für Rentner:

Neu-Rentner, die im vergangenen Jahr zunächst noch eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung ausgeübt und erst im Laufe des Jahres in den Ruhestand gegangen sind, können noch den Arbeitnehmer-Pauschbetrag in Höhe von 1.000 Euro in Anspruch nehmen – zum letzten Mal.

Welche Werbungskosten können Rentner absetzen?

Zu den Werbungskosten für Rentner zählen Ausgaben, die zum Erwerb, zur Sicherung und zum Erhalt Ihrer Renten dienen:

  • Kontoführungsgebühren
  • Kosten für Rentenberater oder Versicherungsberater
  • Kosten für Steuerberatung
  • Kreditzinsen für Nachzahlung von Rentenversicherungsbeiträgen
  • Kosten, die durch Beantragung der Rente entstanden, beispielsweise Rechtsberatungs- oder Prozesskosten

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Wie hoch ist die Werbungskostenpauschale in Österreich?

In Österreich steht jedem Arbeitnehmer eine Werbungskostenpauschale in Höhe von 132 Euro pro Jahr zu. Diese Pauschale ist in den Lohnsteuertabellen eingerechnet und wird automatisch von der Lohnsteuerbemessungsgrundlage abgezogen. Arbeitnehmer, die höhere Werbungskosten geltend machen wollen, müssen diese nachweisen.

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