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Was bleibt netto vom brutto?

Brutto kommt aus dem Lateinischen und leitet sich von Brutus ab. Das bedeutet unrein. Netto dagegen heißt so viel wie rein. Der Nettobetrag ist also der Reinbetrag, der Bruttobetrag der unbereinigte. Was netto vom brutto bleibt, ist von Arbeitnehmer zu Arbeitnehmer verschieden. So berechnen Sie Ihr Nettogehalt…


Was bleibt netto vom brutto?

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Was ist netto und brutto?

Was ist der Unterschied zwischen Bruttogehalt und Nettogehalt? Berufseinsteiger kommen bei bei dieser Frage schon mal ins Stocken. Die Differenz zwischen brutto und netto ist oft beträchtlich – und von Arbeitnehmer zu Arbeitnehmer unterschiedlich.

Der Bruttolohn ist der Betrag, den der Arbeitgeber insgesamt für einen Arbeitnehmer entrichtet. Auf dessen Konto kommt aber der Nettobetrag an – und der ist kleiner als der Bruttobetrag. Denn vom Brutto müssen noch zahlreiche Bestandteile abgezogen werden (siehe nächste Frage).

Das sollten auch Bewerber im Auge behalten. Wenn Unternehmen Ihre Gehaltsvorstellungen einfordern, dann meinen sie in der Regel das Bruttogehalt. Bei der Angabe eines Nettobetrags wüsste die Firma ja gar nicht, welchen Gesamtbetrag sie letztlich einkalkulieren müsste.

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Was geht alles von meinem Bruttogehalt ab?

Ein hohes Bruttogehalt ist noch keine Garantie für einen üppigen Nettolohn. Denn vom Brutto werden einem Arbeitnehmer diese Bestandteile abgezogen:

  • Lohnsteuer

    Die Lohnsteuer ist der größte Teil des Bruttolohns, den ein Arbeitnehmer ans Finanzamt abgeben muss. Wie hoch die Lohnsteuer ausfällt, hängt wiederum vom Bruttogehalt ab. In Deutschland wird progressiv besteuert. Wer mehr verdient, zahlt auch mehr. Der Prozentsatz liegt momentan zwischen 14 und 45 Prozent des gesamten Einkommens.

  • Solidaritätszuschlag

    5,5 Prozent der Lohnsteuer wandern als Soli ans Finanzamt – und das schon seit 1991. Nur wer weniger als 81 Euro monatlich an Lohnsteuer zahlt, ist vom Solidaritätszuschlag befreit.

  • Kirchensteuer

    Wenn Sie Mitglied einer Kirche sind, müssen Sie Kirchensteuer entrichten. Die Höhe der Kirchensteuer hängt vom Gehalt, aber auch vom Bundesland ab, in dem Sie wohnen. In Baden-Württemberg und Bayern werden acht Prozent der Lohnsteuer fällig, in allen anderen Bundesländern sind es neun Prozent. Wer aus der Kirche ausgetreten ist oder keiner anerkannten Religionsgemeinschaft angehört, zahlt keine Kirchensteuer.

  • Krankenversicherung

    Der gesetzliche Krankenkassenbeitrag beträgt aktuell 14,6 Prozent. Vom Bruttogehalt eines Arbeitnehmers abgezogen werden aber nur 7,3 Prozent, die anderen 7,3 Prozent zahlt der Arbeitgeber direkt an die Krankenversicherung. Darüber hinaus kann jede Krankenkasse einen Zusatzbeitrag erheben. Beispiel: Der Zusatzbeitrag von Kasse XY beträgt 0,8 Prozent. Der Arbeitnehmer muss weitere 0,4 Prozent seines Bruttolohns an die Kasse abführen, der Arbeitgeber die zweiten 0,4 Prozent. Insgesamt gehen dann 7,7 Prozent seines Bruttolohns an die Krankenkasse. Das alles bezieht sich wohlgemerkt nur auf gesetzlich Versicherte. Wie hoch die Kosten einer privaten Krankenversicherung sind, hängt vor allem vom vereinbarten Leistungspaket ab.

  • Rentenversicherung

    Arbeitnehmer müssen in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen. Der Rentenbeitragssatz liegt bei 18,6 Prozent. Er wird genauso wie der Krankenkassenbeitrag zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer aufgeteilt. Der Arbeitnehmer zahlt demnach 9,3 Prozent seines Bruttogehalts in die Rentenversicherung ein, der Arbeitgeber legt weitere 9,3 Prozent obendrauf.

  • Pflegeversicherung

    Für die Pflegeversicherung liegt der Satz seit 2019 bei 3,05 Prozent. Arbeitgeber und Arbeitnehmer teilen ihn sich zur Hälfte. Als Arbeitnehmer zahlen Sie somit 1,525 Prozent Ihres Bruttolohns in die Pflegeversicherung ein. Wer über 23 Jahre alt ist und keine Kinder hat, zahlt zudem einen Zuschlag von 0,25 Prozent, also insgesamt 1,775 Prozent vom Brutto.

  • Arbeitslosenversicherung

    Der Beitrag zur Arbeitslosenversicherung beträgt seit 2020 2,4 Prozent. 2019 waren es noch 2,5 Prozent. Der Betrag wird gesplittet. Vom Brutto des Arbeitnehmers gehen 1,2 Prozent ab, der Arbeitgeber zahlt ebenfalls 1,2 Prozent. Mini-Jobber und Beamte zahlen nicht in die Arbeitslosenversicherung ein.

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Was beeinflusst meinen Nettolohn noch?

Diese Faktoren wirken sich ebenfalls auf Ihr Nettogehalt aus:

  • Vermögenswirksame Leistungen

    Vermögenswirksamen Leistungen wie Sparzulagen zum Bausparvertrag oder zur Lebensversicherung sind steuer- und sozialabgabenpflichtig. Die Steuern und Abgaben werden vom normalen Bruttolohn abgezogen.

  • Zusatzversorgung

    Die Beiträge eines Arbeitnehmers in eine Direktversicherung oder Pensionskasse sind bis zu einer gewissen Höhe steuer- und abgabenfrei. Die Zuschüsse des Arbeitgebers hingegen müssen unter Umständen versteuert werden.

  • Geldwerte Vorteile

    Der bekannteste geldwerte Vorteil ist der Dienstwagen. Extravergünstigungen zum Lohn sind steuerpflichtig, sofern sie die gesetzlichen Freibeträge von von 44 Euro im Monat bzw. 1.008 Euro im Jahr überschreiten.

  • Freibeträge

    Manche Geldbeträge, die Sie als Arbeitnehmer erhalten, sind nicht steuerpflichtig – sofern Sie unter einer bestimmten Höhe liegen. Dazu zählen zum Beispiel Ausbildungsfreibeträge oder Erbschafts- und Schenkungsfreibeträge.

  • Kinderfreibetrag

    Wer Kinder hat, kann den Kinderfreibetrag in Anspruch nehmen. Pro Kind dürfen Eltern 7.812 Euro im Jahr 2020 verdienen und einnehmen, ohne dafür Steuern zu zahlen.

  • Altersentlastungsbetrag

    Der Altersentlastungsbetrag begünstigt alle Alterseinkünfte mit Ausnahme von Renten und Pensionen und verringert somit die Steuerlast älterer Arbeitnehmer. Die Steuervergünstigung steht einem Steuerpflichtigen zu, der vor Beginn des Kalenderjahres sein 64. Lebensjahr vollendet hat.

Wo finde ich einen Brutto-Netto-Rechner?

Sie können Ihren persönlichen Nettolohn ganz einfach und bequem am Bildschirm ausrechnen. Einfach Ihre Daten in die Maske eingeben und die Maschine wirft Ihnen das Nettogehalt aus. Hier geht es zum Rechner von Karrierebibel.

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Welche Rolle spielt die Steuerklasse?

In Deutschland gibt es insgesamt sechs Steuerklassen. Die Steuerklasse hängt von Ihren persönlichen Lebensumständen ab, ob sie ledig, alleinerziehend, verheiratet oder verwitwet sind. Auf Basis der Steuerklasse wird die Lohnsteuer einbezogen.

Eine Möglichkeit auf Wechsel der Steuerklasse ergibt sich insbesondere, wenn Sie heiraten. Mit einem Wechsel lässt sich Geld sparen. Verdienen beide Eheleute ein ähnlich hohes Gehalt, dann empfiehlt sich für beide die Steuerklasse IV. Verdient ein Ehepartner deutlich mehr als der andere, ist für den Vielverdiener die Steuerklasse III sinnvoll und für den Ehepartner die Steuerklasse V.

Diese sechs(einhalb) Steuerklassen gibt es:

  • Steuerklasse I: Ledige, geschiedene und verwitwete Arbeitnehmer ohne Kinder
  • Steuerklasse II: Alleinerziehende mit mindestens einem Kind, welches dauerhaft im Haushalt lebt. Es spielt grundsätzlich keine Rolle, ob Sie ledig, geschieden, verwitwet sind oder dauerhaft getrennt leben.
  • Steuerklasse III: Verheiratete Arbeitnehmer, bestehend aus einem Alleinverdiener oder zwei Doppelverdienern mit großen Gehaltsunterschieden.
  • Steuerklasse IV: Verheiratete Arbeitnehmer, die beide berufstätig sind und in etwa gleich viel verdienen.
  • Steuerklasse IV mit Faktor: Eine zusätzliche Variationsmöglichkeit für Verheiratete, die berufstätig sind.
  • Steuerklasse V: Verheiratete Arbeitnehmer, von denen einer deutlich weniger verdient als der andere – als Ergänzung zu Steuerklasse III.
  • Steuerklasse VI: Bei einem Zweitjob, für den eine weitere Lohnsteuerkarte nötig ist

Mindestlohn: Was bleibt netto vom brutto?

Der gesetzliche Mindestlohn beträgt seit dem 1. Januar 2020 in Deutschland 9,35 Euro brutto pro Stunde. Geht man nun bei einer Vollzeitbeschäftigung von einem Durchschnittswert von 173,33 Arbeitsstunden pro Monat aus, kommt man auf ein Brutto-Monatsgehalt von 1621 Euro.

Davon müssen Steuern und Abgaben noch abgezogen werden. Bei der Berechnung des Nettolohns spielen auch das Bundesland, Kinder- und Steuerfreibeträge sowie die Steuerklasse eine Rolle. Einen definitiven Nettolohn kann man demzufolge nicht berechnen, eine Spanne hingegen schon.

So liegt die Netto-Mindestlohn-Spanne aktuell zwischen 1120 Euro und 1320 Euro.

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[Bildnachweis: FrankHH by Shutterstock.com]

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