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Worauf muss ich im Ausbildungszeugnis achten?

Auszubildende, die ihre Ausbildung abgeschlossen haben, haben einen Anspruch auf ein Ausbildungszeugnis. Das aus gutem Grund: Denn mit dem Zeugnis können sie bei einem neuen Arbeitgeber nachweisen, was sie gelernt und wie sie sich dabei angestellt haben. Daher ist es besonders wichtig, auf bestimmte Dinge im Ausbildungszeugnis zu achten, die dem neuen Arbeitgeber einen Eindruck über den Azubi vermitteln können. Doch welche sind das? Wir verraten es hier…


Worauf muss ich im Ausbildungszeugnis achten?

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Welche Arten eines Ausbildungszeugnisses gibt es?

Ein Ausbildungszeugnis ist der Nachweis Ihrer Fähigkeiten und wird vom Ausbildungsbetrieb ausgestellt. Gemäß § 16 Berufsbildungsgesetz haben Auszubildende einen Anspruch darauf, dass Ihnen der Arbeitgeber ohne Aufforderung ein schriftliches Arbeitszeugnis ausstellt.

Dazu muss man wissen, dass es zwei verschiedene Arten eines Ausbildungszeugnisses gibt, die beide ihre Berechtigung haben:

  • Einfaches Ausbildungszeugnis

    Im einfachen Ausbildungszeugnis werden nur sehr wenige Angaben gemacht. In der Regel erfährt der Leser dort lediglich die Personalien des Auszubildenden, die Dauer der Ausbildung und die Tätigkeiten, die der Auszubildende dabei ausgeübt hat. Da das einfache Ausbildungszeugnis keine Wertungen über die Art und Weise der Leistungen enthält, ist es sehr neutral gehalten und dient eher als Nachweis über Ihren Aufenthaltsort während einer bestimmten Zeit. Beim Aufbau gelten die gleichen Kriterien wie für einfache Arbeitszeugnisse allgemein.

  • Qualifiziertes Ausbildungszeugnis

    Das qualifizierte Ausbildungszeugnis ist dagegen schon etwas detaillierter und ähnelt dem qualifizierten Arbeitszeugnis. Hier werden Aspekte der Ausbildung und des Verhaltens des Azubis beurteilt. Zwar nicht in Form klassischer Schulnoten, dafür aber mithilfe bestimmter Formulierungen, die mit bestimmten Noten korrespondieren. Vor allem für ungeübte Leser, kann es schwierig sein, eine Bewertung aus den Personaler-Floskeln herauszulesen.

Ohne Aufforderung ist der Arbeitgeber nur zur Ausstellung eines einfachen Ausbildungszeugnisses verpflichtet. Wollen Sie ein qualifiziertes Ausbildungszeugnis, sollten Sie rechtzeitig darauf hinweisen.

Was tun, wenn ich kein Ausbildungszeugnis erhalten habe?

Der Regelfall ist, dass Sie ein Ausbildungszeugnis von Ihrem Ausbilder bekommen. Üblich ist automatisch ein qualifiziertes Ausbildungszeugnis, auch wenn streng genommen keine Verpflichtung besteht. In einigen Fällen kann es vorkommen, dass der Ausbildungsbetrieb vergisst, rechtzeitig ein Zeugnis auszustellen.

Vor allem bei guter Auftragslage kann es in kleinen Betrieben mal drunter und drüber gehen – dann räumen Sie etwas Zeit von zwei bis drei Wochen ein, die Sie Ihrem ehemaligen Chef zum Verfassen geben. Lässt das Ausbildungszeugnis dennoch auf sich warten, sollten Sie eine schriftliche Aufforderung inklusive Fristsetzung verfassen. Weisen Sie darauf hin, dass Sie gerichtliche Schritte einleiten werden, sofern der Frist nicht genüge getan wird.

So könnte Ihr Schreiben aussehen:

Sehr geehrte/r) Herr/Frau __________ (Name deines Ausbildungsleiters/in),

am __________ (Datum) habe ich meine Ausbildung in Ihrem Betrieb beendet. Laut § 16 Berufsbildungsgesetz steht mir bei Beendigung der Ausbildung ein qualifiziertes Ausbildungszeugnis zu.

Trotz meines mündlichen Hinweises vor zwei Wochen ist bis zum derzeitigen Zeitpunkt noch kein Zeugnis eingegangen. Für eine erfolgreiche Bewerbung benötige ich jedoch den Nachweis über meine Tätigkeiten und Leistungen. Ich bitte Sie daher, mir bis spätestens zum __________ (Datum auf zwei Wochen vordatieren) ein qualifiziertes Arbeitszeugnis auszustellen.

Verstreicht diese Frist ohne dass ich ein qualifiziertes Arbeitszeugnis erhalte, werde ich meinen rechtmäßigen Anspruch gegebenenfalls vor Gericht durchsetzen und mögliche Schadensersatzansprüche geltend machen.

Mit freundlichen Grüßen

__________ (Unterschrift des Auszubildenden)

__________ (Hier die Unterschrift der Eltern bei minderjährigen Auszubildenden.)

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Wie ist ein Ausbildungszeugnis aufgebaut?

Es gibt keine gesetzlichen Vorschriften, wie ein Ausbildungszeugnis aufgebaut sein muss. Im Laufe der Jahre haben sich jedoch bestimmte Standards ergeben, die Sie nachfolgender Grafik entnehmen können:

Ausbildungszeugnis Muster Aufbau Grafik

  • Überschrift: Ausbildungszeugnis
  • Einleitung: Anrede und Name des Azubis, Ausbildungsberuf, Beginn und Ende des Ausbildungsverhältnisses, Name des Ausbildungsbetriebs
  • Tätigkeitsbeschreibung: Stationen und Inhalte der Ausbildung
  • Leistungsbewertung: Einsatz, Engagement, Auffassungsgabe, Arbeitsweise, Belastbarkeit, Fachkenntnisse und Erfolge
  • Verhalten: Kooperationsbereitschaft gegenüber Vorgesetzten, Kollegen, Kunden und Geschäftspartnern
  • Prüfungsvermerk: Eine fehlende Aussage zur Prüfungsleistung kann das Nichtbestehen signalisieren.
  • Beendigungsgrund: Besonders relevant bei betriebsseitiger Kündigung, sonst nur auf Wunsch des Auszubildenden
  • Schlussformel: Gute Zukunftswünsche für den ehemaligen Auszubildenden durch den Arbeitgeber
  • Datum, Unterschrift: Meist durch den Geschäftsführer/Inhaber und den zuständigen Ausbilder

Dies alles sollte auf sauberem Firmenpapier und frei von Rechtschreibfehlern abgefasst sein.

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Welche Inhalte gehören ins Ausbildungszeugnis?

Typischerweise wird ein Ausbildungszeugnis einige Worte zum Ausbildungsbetrieb verlieren und dann ausführlich auf den Auszubildenden und seine Tätigkeiten eingehen. Ziel eines Ausbildungszeugnisses ist, vor dem geistigen Auge des Lesers eine möglichst genaue Vorstellung des Arbeitsalltags entstehen zu lassen.

Es gibt einige Dinge, die nicht ins Ausbildungszeugnis gehören. Sollten diese trotzdem im Zeugnis auftauchen, haben Azubis einen Anspruch darauf, dass sie entfernt werden und im Gegenzug ein neues Ausbildungszeugnis ausgestellt wird.

Dazu zählen:

  • Krankheit
  • Verhalten im Privatbereich
  • einmaliges Fehlverhalten
  • Mitgliedschaft in einer Interessenvertretung der Mitarbeiter (Betriebsrat o.ä.)
  • Straftaten, die nicht im Zusammenhang mit der Ausbildung stehen
  • Alkohol- oder Drogenprobleme

Das Ausbildungszeugnis muss nach § 109 der Gewerbeordnung wohlwollend formuliert sein. Was das jedoch im konkreten Fall bedeutet, ist immer wieder ein Quell der Unsicherheit auf Seiten der Auszubildenden.

Denn im Laufe der Jahre haben sich bestimmte Codes herausgebildet, die Personaler gerne nutzen, um die Fähigkeiten und Kenntnisse von Azubis zu umschreiben.

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Was bedeuten die Formulierungen im Zeugnis?

Das Ausbildungszeugnis sollte nicht dazu genutzt werden, persönliche Meinungen oder Ansichten über einen ehemaligen Auszubildenden zu verbreiten, sondern eine korrekte Einschätzung der Leistungen liefern.

Wie erwähnt, hat sich eine spezielle Art des Formulierens daraus entwickelt. Welche Formulierungen welcher Schulnote entsprechen, können Sie den folgenden Beispielen entnehmen:

Herr Muster hat die ihm anvertrauten Aufgaben…

  • stets zu unserer vollsten/größten/äußersten Zufriedenheit erledigt – Note 1
  • stets sehr gut erledigt. – Note 1
  • zu unserer vollsten Zufriedenheit / sehr gut erledigt. – Note 1–2
  • stets zu unserer vollen Zufriedenheit / stets gut erledigt. – Note 2
  • zu unserer vollen Zufriedenheit / gut erledigt. – Note 3
  • stets zu unserer Zufriedenheit erledigt. – Note 3–4
  • zu unserer Zufriedenheit / zufriedenstellend erledigt. – Note 4
  • im Großen und Ganzen / im Wesentlichen zu unserer Zufriedenheit erledigt. – Note 5
  • im Wesentlichen / insgesamt zufriedenstellend erledigt. – Note 5

Ein absolutes K.O.-Kriterium auch diese Formulierungen:

  • Herr Muster war bemüht, die ihm aufgetragenen Aufgaben zu erledigen. – Note 6
  • Herr Muster war stets bemüht. – Note 6

Als Faustformel für gute und sehr gute Formulierungen gilt die Verwendung von Adverbien wie immer, jederzeit, sehr, stets in Kombination mit entsprechenden Adjektiven wie exzellent, groß, hervorragend, hoch, überdurchschnittlich, voll.

Das letzte Beispiel zeigt allerdings, dass es immer auf den Kontext ankommt: Mit der Formulierung „stets“ allein haben Sie noch keine sehr gute Bewertung. Es sei allerdings angemerkt, dass es sich bei diesem Negativbeispiel um eine exemplarische Formulierung handelt, die so nirgends auftauchen wird, da die wirkliche Bedeutung längst bekannt ist.

Unser Tipp: Schauen Sie sich HIER die verschiedenen Geheimcodes an, die im Arbeitszeugnis auftauchen können.

Alternativ können Sie sich HIER mehr als 200 Formulierungen und deren Erklärung ansehen.

Wo finde ich eine Mustervorlage für ein Ausbildungszeugnis?

Nachfolgend stellen wir Ihnen eine kostenlose Mustervorlage für ein qualifiziertes Ausbildungszeugnis zur Verfügung. Diese können Sie – als Auszubildender – mit Ihrem Ausbildungszeugnis vergleichen beziehungsweise nachlesen, um einen ersten Eindruck zu gewinnen.

Als Arbeitgeber können Sie die Mustervorlage nehmen und an Ihre Bedürfnisse individuell anpassen. Bedenken Sie: Diese Vorlage dient lediglich der Inspiration, einzelne Formulierungen können also ungeeignet sein.

Zum kostenlosen Download geht es hier:

Werden Selbstverständlichkeiten betont?

Die konkrete Beurteilung eines Arbeitszeugnisses kommt immer auf den Einzelfall an. Azubis sollten allerdings stutzig werden, wenn Selbstverständlichkeiten gesondert erwähnt und damit betont werden.

Dass Mitarbeiter pünktlich am Arbeitsplatz erscheinen, ist nichts Ungewöhnliches, sondern sollte die Regel sein. Wird das aber gesondert betont, erhält es dadurch besonderes Gewicht. Geschulte Augen – wie die eines Personalverantwortlichen zum Beispiel – könnten in diesem Fall schnell auf die Idee kommen, dass der Azubi sonst nicht viel vorzuweisen hat.

Allzu offensichtliche Dinge, die zu jedem Job mit dazu gehören, sollten daher nicht eigens hervorgehoben werden. Umgekehrt dürfen wichtige Tätigkeiten ebenso wenig fehlen. Wird bei der Beurteilung des Verhaltens nur darauf hingewiesen, dass Sie sich gegenüber Kollegen tadellos verhalten haben, lässt das den Schluss zu, dass Sie die Anweisungen des Vorgesetzten häufig ignoriert haben.

Ebenso ist eine fehlende Erwähnung der Teamfähigkeit oder gar der Schlussformel ein Hinweis auf deutliche Differenzen zwischen dem Auszubildenden und dem Ausbildungsbetrieb.

Wie umgehen mit einem schlechten Ausbildungszeugnis?

Sie haben sich mit den Formulierungen in Ihrem Ausbildungszeugnis auseinandergesetzt und fühlen sich zu unrecht schlecht beurteilt? In so einem Fall sollten Azubis unbedingt noch einmal das Gespräch mit dem Ausbilder suchen und um ein neues Ausbildungszeugnis bitten.

Denn von den Formulierungen im „guten“ Ausbildungszeugnis hängt es unter anderem ab, ob Azubis einen guten Job nach der Ausbildung finden.

Für das Gespräch sollten Sie sich gut vorbereiten. Ein paar Tipps:

  • Bleiben Sie höflich

    Gerade wenn das Verhalten des ehemaligen Chefs unfair erscheint, ist es nicht ganz leicht. Trotzdem sollten Sie ruhig und höflich Ihr Anliegen vortragen. Erstens spricht das für eine gewisse Professionalität. Zweitens kann es – je nach konkreter Passage oder Floskel – sein, dass etwas unglücklich formuliert ist, aber längst nicht negativ gemeint war. Sie wollen, dass das Ausbildungszeugnis zu Ihren Gunsten geändert wird. In einem sachlichen Gespräch sollte es kein Problem sein, Ihren Ausbilder darauf hinzuweisen.

  • Liefern Sie Beispiele

    Sollte Ihr Ausbilder Ihre Leistungen indes anders wahrgenommen und Ihnen deshalb „schlechtere Noten“ gegeben haben, ist es wichtig, mit Gegenbeispielen aufwarten zu können. Befragen Sie dazu vorab Kollegen, wie die Ihre Leistungen einschätzen. Schildern Sie Ihrem Ausbildungsleiter entsprechende Situationen, in denen Sie sich bewährt haben.

  • Wenden Sie sich an Verantwortliche

    Sträubt sich Ihr Ausbilder oder Vorgesetzter nach wie vor, haben Sie weitere arbeitsrechtliche Möglichkeiten. Zunächst einmal haben Sie wie jeder Arbeitnehmer das Recht auf Einsicht in die Personalakte. Wird ein gutes Ausbildungszeugnis verweigert, weil man Ihnen ernstzunehmende Vergehen vorwirft, sollten die in der Personalakte zu finden sein. Ziehen Sie für das weitere Gespräch Ansprechpartner aus der Personalabteilung und den Betriebsrat hinzu. Sofern Sie zu keiner Einigung kommen, bleibt noch der Gang zum örtlichen Arbeitsgericht.

Wegen eines schlechten Arbeitszeugnisses vor das Arbeitsgericht zu ziehen, sollte der letzte Ausweg sein. Im Übrigen haben Sie Anspruch auf Entschädigung, sofern Ihnen durch die Nicht- oder Falschausstellung des Ausbildungszeugnisses ein nachweislicher Schaden entsteht.

Sind die Vorwürfe Ihres ehemaligen Arbeitgebers allerdings berechtigt, bleibt Ihnen aus den genannten Gründen immer noch das einfache Arbeitszeugnis.

[Bildnachweis: Antonio Guillem by Shutterstock.com]

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