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Gibt es Bafög auch für Azubis?

Wenn in der Ausbildung das Geld knapp wird, fragen viele Azubis die Eltern um Unterstützung. Wenn die finanziellen Mittel trotzdem nicht ausreichen, um das tägliche Leben zu finanzieren, kann der Staat einspringen. Bafög ist eine Option auch für Auszubildende und Berufsschüler. Unter diesen Umständen haben Azubis Anspruch auf Bafög…


Gibt es Bafög auch für Azubis?

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Gibt es Bafög für Azubis?

Nur bei einer schulischen Ausbildung haben Sie unter Umständen Anspruch auf Bafög. Gefördert wird der Besuch von Berufsfachschulen, Fachschul-, Fachoberschul- und Berufsfachschulklassen sowie Berufsaufbauschulen. Um förderfähig zu sein, dürfen Sie bei Beginn der Ausbildung das 30. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und es muss sich um Ihre erste Ausbildung oder eine Ergänzungsausbildung handeln. Je nach Schulart darf der Azubi nicht mehr zu Hause bei den Eltern wohnen, um Anspruch auf Bafög zu haben. Neben deutschen Staatsbürgern haben grundsätzlich auch ausländische Staatsangehörige Anspruch auf Bafög.

Azubis, die eine betriebliche und überbetriebliche Ausbildung im dualen System absolvieren, haben KEINEN Anspruch auf Bafög. Sie können aber einen Antrag auf Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) bei ihrer zuständigen Arbeitsagentur stellen, wenn Sie Ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenen Mitteln bestreiten können.

Was sind die Voraussetzungen für Bafög?

Das sind die Voraussetzungen für Azubis, um Bafög zu erhalten:

  • Sie besuchen eine Berufsfachschule, Fachschule, Fachoberschule, Berufsfachschule oder Berufsaufbauschule oder Sie besuchen eine allgemeinbildende Schule ab der zehnten Klasse oder ein Kolleg.
  • Zu Beginn der Ausbildung sind Sie maximal 29 Jahre alt.
  • Für Sie ist es die erste Ausbildung oder eine Ergänzungsausbildung.

Wie hoch ist Bafög für Azubis?

Die Höhe der Bafög-Zahlungen hängt von der Schulart, vom Einkommen und Vermögen des Schülers, der Eltern und des Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartners ab und davon, ob der Azubi noch zuhause bei den Eltern wohnt oder nicht. Wenn Freibeträge überstiegen werden, wird dies auf den jeweiligen Bedarfssatz angerechnet und verringert den Förderbetrag entsprechend. Zudem fällt der Förderbetrag niedriger aus, wenn Sie noch über Ihre Eltern in der Kranken- und Pflegeversicherung familienversichert sind.

So viel Bafög gibt es für Azubis:

  • Der Bafög-Höchstsatz für Auszubildende, die noch bei den Eltern wohnen, liegt seit dem Schuljahr 2020/21 je nach Art der Schule zwischen 356 Euro und 563 Euro.
  • Der Bafög-Höchstsatz für Auszubildende, die nicht mehr bei den Eltern wohnen, liegt seit dem Schuljahr 2020/21 je nach Art der Schule zwischen 694 Euro und 832 Euro.
  • Der Bafög-Höchstsatz für Studierende liegt zwischen 592 Euro und 861 Euro.

Wie lange gibt es Bafög für Azubis?

Bafög erhalten Azubis grundsätzlich für die gesamte Dauer ihrer Ausbildung. Bewilligt wird die Förderung aber üblicherweise immer nur für zwölf Monate. Nach Ablauf dieses Zeit müssen Azubis einen Folgeantrag stellen. Wenn sich die Einkommens- oder Vermögensverhältnisse ändern, müssen Sie dies dem zuständigen Amt unverzüglich mitteilen. Dies kann sich auf den Bafög-Anspruch oder die Höhe der Bafög-Zahlungen auswirken.

Muss ich Bafög zurückzahlen?

Nein. Die Bafög-Zahlungen, die sie erhalten haben, müssen Schüler und Auszubildende nicht zurückzahlen. Es handelt sich – anders als bei Studierenden – nicht um ein Teildarlehen, sondern um eine vollständige Förderungsleistung.

Wo beantrage ich Bafög für Azubis?

Die Entscheidung über Ihren Bafög-Antrag trifft das für Sie zuständige Amt für Ausbildungsförderung. Dieses berät Sie auch zu allen Fragen rund um die Förderleistung und nimmt Ihren Antrag entgegen. Sie können den BAföG-Antrag in der Regel über ein Online-Portal direkt am Bildschirm ausfüllen und absenden.

Tipp: Kümmern Sie sich so früh wie möglich um Ihren Bafög-Antrag.

Bafög wird nicht rückwirkend gezahlt, sondern erst vom Monat der Antragstellung an. Sie können auch zunächst einen formlosen Antrag stellen, um die Frist zu wahren und die amtlichen Formblätter und Unterlagen später nachreichen.
vgwort

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Welche finanziellen Unterstützungen gibt es für Azubis noch?

Wenn sie als Azubi keinen Anspruch auf Bafög haben, gibt es noch andere Möglichkeiten der finanziellen Unterstützung:

  1. Berufsausbildungsbeihilfe (BAB)

    Azubis in einer dualen Ausbildung können die Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) beantragen. Sie wird von der Bundesagentur für Arbeit gezahlt. Voraussetzung ist, dass der oder die Auszubildende nicht mehr bei den Eltern wohnt, weil der Ausbildungsbetrieb zu weit vom Elternhaus entfernt ist. Die BAB wird über die gesamte Dauer der Ausbildung gezahlt. Die Höhe der Förderung richtet sich nach der Art der Unterbringung. Das Einkommen des Azubis wird ebenso wie das Jahreseinkommen der Eltern und eines möglichen Ehegatten oder Lebenspartners angerechnet.

  2. Bildungskredit

    Azubis haben de Möglichkeit, einen Bildungskredit bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) zu beantragen. Er ist unabhängig vom Einkommen und kann als Einmalzahlung oder in monatlichen Teilsummen von 100, 200 oder 300 Euro ausgezahlt werden. Einen Antrag auf Bildungskredit kann nur stellen, wer bereits volljährig ist. Deshalb wird er meist für die Finanzierung einer zweiten Ausbildung oder Folgeausbildung oder von ausbildungs- oder studienbedingten Praktika im In- und Ausland verwendet. Achtung: Der Bildungskredit muss zurückgezahlt werden.

  3. Kindergeld

    Wenn Sie in der Ausbildung sind und das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, steht Ihnen noch Kindergeld zu. Auf Antrag bei der Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit kann dieses auch sofort auf Ihr Konto überwiesen werden. Die Höhe beträgt mindestens 219 Euro im Monat.

    Lesetipp: Wie hoch ist der Kinderfreibetrag?

  4. Wohngeld

    Auszubildende, die eine Wohnung gemietet haben, können einen Zuschuss zu ihren Wohnkosten erhalten. Den Antrag auf Wohngeld stellen Sie bei der zuständigen Behörde vor Ort. Die Höhe des Wohngeldes richtet sich grundsätzlich nach dem Einkommen, der Anzahl der Haushaltsmitglieder und der Miete.

  5. Nebenjob

    Der Klassiker, um sich etwas Geld hinzu zu verdienen, ist der Nebenjob. Wenn Sie noch nicht 18 Jahre alt sind, müssen Sie hierbei jedoch einige bestimmte Vorschriften beachten, die im Jugendschutzgesetz geregelt sind. In der Regel sollte Ihr Arbeitgeber diese Vorschriften aber kennen und dementsprechend einhalten. Azubis, die den Nebenjob nicht in ihrem Ausbildungsbetrieb machen, sollten ihren Arbeitgeber unbedingt darüber informieren, dass sie sich nach Feierabend noch etwas dazu verdienen. Ist der Nebenjob nämlich in der gleichen Branche angesiedelt, in der die Ausbildung gemacht wird, könnte das zu Problemen führen.

    Lesetipp: Muss ich eine Nebenbeschäftigung angeben?

  6. Waisenrente

    Waisen erhalten in Ausnahmefällen während einer Berufsausbildung auch über das 18. Lebensjahr hinaus Waisenrente – längstens bis zum 27. Lebensjahr. Beantragen können Sie Waisenrente beim jeweiligen Rententräger, also zum Beispiel der Deutschen Rentenversicherung.

  7. Insolvenzgeld

    Wenn der Ausbildungsbetrieb insolvent ist, haben Azubis wie alle anderen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer auch Anspruch auf Insolvenzgeld. Sie müssen Insolvenzgeld innerhalb von zwei Monaten nach der Insolvenz bei der Bundesagentur für Arbeit beantragen.

    Lesetipp: Wie viel vom Gehalt darf ich bei Privatinsolvenz behalten?

  8. Ausbildungsgeld

    Menschen mit Behinderung, die eine Ausbildung absolvieren, können Ausbildungsgeld beantragen. Es wird von der Bundesagentur für Arbeit gezahlt. Voraussetzung ist, dass der Antragsteller kein Übergangsgeld erhält und es sich um die erste Berufsausbildung handelt.

    Lesetipp: Muss ich psychische Erkrankungen angeben?

  9. Vergünstigungen

    Als Azubi kommt man im Alltag an zahlreiche Rabatte und Vergünstigungen. Die Angebotspalette reicht von ermäßigten Tickets bei den öffentlichen Verkehrsmittel über Sondertarife für Handy und Internet oder beim Girokonto. Auch für Kino-, Zoo- oder Schwimmbadbesuch gibt es oft Ermäßigungen. Hier gilt es, die Augen offen zu halten und bei Bedarf einfach nachzufragen.

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[Bildnachweis: PR Image Factory by Shutterstock.com]

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