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Muss ich eine Nebenbeschäftigung angeben?

Nicht wenige Arbeitnehmer benötigen heute einen Zweitjob, um ihre Lebenshaltungskosten decken zu können. Allerdings ist eine solche Nebenbeschäftigung zusätzlich zum Hauptjob nicht ungefährlich. So schön der Zusatzverdienst auch ist: Wenn Sie wichtige Regelungen dabei nicht beachten, riskieren Sie die Kündigung. Was Sie zur Nebenbeschäftigung wissen sollten und wie Sie sich diese genehmigen lassen (inklusive Vorlage)…


Muss ich eine Nebenbeschäftigung angeben?

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Wie kann ich die Nebenbeschäftigung genehmigen lassen?

Etwas Geld dazu verdienen – mit einer Nebenbeschäftigung ist das prinzipiell möglich. In vielen Arbeitsverträgen gibt es allerdings Klauseln, die die Aufnahme einer Nebenbeschäftigung verbieten. Oder an enge Voraussetzungen knüpfen.

So kann von Ihnen beispielsweise verlangt werden, dass Sie Ihren Vorgesetzten über die Aufnahme einer Nebenbeschäftigung mindestens informieren müssen. Häufiger aber wird verlangt, dass Sie die Nebenbeschäftigung erst schriftlich beantragen müssen. Halten Sie sich nicht an diese Regelungen, riskieren Sie zunächst eine Abmahnung, im Wiederholungsfall die Kündigung.

Im Öffentlichen Dienst und als Beamter besteht bei der Aufnahme einer Nebenbeschäftigung sogar generell eine sogennante Meldepflicht. Als Beamter müssen Sie Zweitjobs ordnungsgemäß beim Dienstherrn anmelden. Hierbei sollten Sie vor allem darauf achten, dass der Nebenjob nicht gegen das Beamtenrecht verstößt, ansonsten droht gar die fristlose Kündigung.

Um die Nebenbeschäftigung formell korrekt zu beantragen beziehungsweise anzumelden, haben wir für Sie hier ein Muster entworfen, das Sie gerne privat nutzen können…



Max Mustermann
Beispielstr. 12
34567 Fantasiestadt

Arbeitgeber GmbH
Viktor Vorgesetzter
Fatasieweg 89
12345 Musterstadt

TT.MM.JJJJ


Nebentätigkeitsvereinbarung


Sehr geehrter Herr Vorgesetzter,

hiermit teile ich Ihnen mit, dass ich ab dem (DATUM / Alternativ: von…bis…) beabsichtige, die folgende Nebentätigkeit auszuüben. Ich bitte Sie, dies zu genehmigen:

Art der Nebentätigkeit
_______________________________________________________________________
_______________________________________________________________________

Arbeitgeber und Bruttogehalt
Die Nebentätigkeit übe ich auf 450-Euro-Basis für und im Auftrag der Firma XY aus.

Umfang der Nebentätigkeit (wöchentlicher Zeitaufwand)

  • Wochenstunden für die unmittelbare Nebentätigkeit: _________ Stunden
  • Zusätzlicher Zeitaufwand (z.B. Vorbereitung): _________ Stunden

Ich versichere, dass durch die Nebentätigkeit die gesetzlich vorgeschriebene Höchstarbeitszeit nicht überschritten wird und auch Ruhetage eingehalten werden. Die Vereinbarungen aus dem Arbeitsvertrag vom (DATUM) bestehen fort.

Mit freundlichen Grüßen

_______________________________
Ort, Datum, Unterschrift Arbeitnehmer

GENEHMIGT durch

__________________________________________
Ort, Datum, Unterschrift Arbeitgeber, Firmenstempel

Diese Vorlage können Sie sich gerne zusätzlich als WORD-Dokument herunterladen.


Hinweis

Bitte verstehen Sie die Vorlage aber nur als Anregung, die Sie im Einzelfall individuell anzupassen müssen. Sie ersetzt nicht die fachliche Prüfung durch einen Fachanwalt für Arbeitsrecht. Falls Sie die Vorlage verwenden, übernehmen wir keinerlei Haftung für die korrekte Anwendung im Einzelfall.

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Was ist bei der Nebentätigkeit nicht erlaubt?

Viele Arbeitgeber haben keine Einwände gegen eine Nebenbeschäftigung, wenn diese im Rahmen bleibt und den aktuellen Job nicht beeinträchtigt. Dennoch gibt es auch hierbei Regeln und Vorschriften, an die Sie sich halten müssen. Wer dagegen verstößt, riskiert, dass die Genehmigung widerrufen wird oder, wie schon gesagt – im Extrem – Abmahnung und Kündigung…

  • Auch mit einer Nebenbeschäftigung dürfen Sie die gesetzliche Gesamtarbeitsdauer von 48 Stunden pro Woche dauerhaft nicht überschreiten.
  • Gesetzlich ist es nicht erlaubt rund um die Uhr zu arbeiten. Die vorgeschriebene Ruhezeit von mindestens 11 Stunden vor dem Beginn der beruflichen Tätigkeit ist einzuhalten.
  • Haben Sie in Ihrem Hauptjob Urlaub, ist es Ihnen nicht erlaubt, Ihre Nebenbeschäftigung für diesen Zeitraum zu einem Vollzeitjob auszubauen. Ihre Urlaubstage sollen zur Erholung dienen. Dazu werden Sie von Ihrem Hauptarbeitgeber bezahlt – und nur dazu.
  • In Ihrem Nebenjob dürfen Sie nicht für ein Konkurrenzunternehmen Ihres Arbeitgebers tätig sein. Ein Verstoß rechtfertigt sogar die fristlose Kündigung.
  • Ihr Nebenjob darf Sie nicht in der Ausübung Ihres Hauptjobs behindern. Das bedeutet, dass Ihr Chef es nicht akzeptieren muss, wenn Sie beispielsweise ständig übermüdet sind, weil Sie nachts als DJ in Clubs auflegen und am nächsten Morgen zur Arbeit kommen.
  • Sind Sie in Ihrem Hauptjob krankgeschrieben, dürfen Sie auch Ihrem Zweitjob nicht nachgehen. Auch wenn Sie in der Nebenbeschäftigung etwas völlig anderes machen, beispielsweise in Heimarbeit Texte schreiben. In dem Fall sind Sie für beide Jobs „arbeitsunfähig“. Ihr Chef könnte Ihnen andernfalls vorwerfen, die Krankheit nur vorzutäuschen oder die Genesung zu verlangsamen.
[Bildnachweis: Dean Drobot by Shutterstock.com]

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