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Ist die Fahrt zur Arbeit Arbeitszeit?

Millionen Deutsche pendeln heute täglich zur Arbeit. Mehr als jeder vierte Beschäftigte ist sogar mehr als eine Stunde pro Tag unterwegs. So mancher Berufspendler stellt sich die Frage: Ist die Fahrt zur Arbeit Arbeitszeit? Immerhin könnte man so viele Überstunden abrechnen. Ganz so einfach ist es leider nicht…


Ist die Fahrt zur Arbeit Arbeitszeit?

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Was gilt als Arbeitszeit?

Arbeitszeit ist laut Arbeitszeitgesetz die Zeit vom Beginn bis zum Ende der Arbeit ohne die vorgeschriebenen Ruhezeiten. Bei Arbeitnehmern mit einer festen Arbeitsstätte spricht man von der Wegezeit. Die Arbeitszeit beginnt immer erst am Betriebstor, die Fahrtzeit davor und danach gilt arbeitsrechtlich als Freizeit beziehungsweise Privatsache. Fahrtzeit und Reisezeit beim Pendeln im Berufsverkehr zählen somit nicht zur Arbeitszeit.

Wegerisiko:

Der Grund: Auf dem Weg zur Arbeitsstätte und zurück stehen Sie Ihrem Chef nicht zur Verfügung. Damit sind die Anfahrt zum Büro sowie die Abfahrt immer privat. Zudem liegt das sogenannte Wegerisiko beim Arbeitnehmer. Das bedeutet: Wenn es feste Arbeitszeiten gibt, sind Sie als Arbeitnehmer dazu verpflichtet, so loszufahren, dass Sie auf jeden Fall pünktlich auf der Arbeit erscheinen. Sie können sich also nicht mit einem Stau herausreden, sondern müssen dann eben früher aufstehen und früher losfahren.

Außendienst:

Davon ausgenommen sind Außendienstmitarbeiter, die ihre vertraglich festgelegte Tätigkeit nicht ohne permanente Reisetätigkeit ausüben können. Für die definiert das Arbeitszeitgesetz Wegezeiten als Arbeitszeiten. Allerdings müssen sie Lenk- und Ruhezeiten beachten.

Wann ist die Fahrt zur Arbeit Arbeitszeit?

Für Angestellte mit festem Arbeitsort ist die Fahrt zur Arbeit und die Fahrt von der Arbeit, die sogenannte Wegezeit, keine Arbeitszeit. Zeit, die hingegen für dienstliche Reisen aufgewendet wird, ist Arbeitszeit. Hier spielen insbesondere die Vorgaben des Arbeitgebers und die genutzten Fortbewegungsmittel eine Rolle.

Vorgaben:

So gilt Fahrzeit als Arbeitszeit, wenn der Arbeitgeber anordnet, dass der Arbeitnehmer auf dem Weg zur Arbeit in öffentlichen Verkehrsmitteln Arbeit zu erledigen hat. Arbeitet der Arbeitnehmer freiwillig in Bus und Bahn, handelt es sich dagegen nicht um Arbeitszeit. Ordnet der Arbeitgeber eine Anfahrt in den öffentlichen Verkehrsmitteln an, der Arbeitnehmer fährt aber mit dem privaten Pkw, haben wir es ebenfalls mit Ruhezeit zu tun. Macht der Arbeitgeber keinerlei Vorgaben, dann handelt es sich bei der Fahrzeit nicht um Arbeitszeit.
vgwort

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Ist die Fahrt zur Arbeit im Außendienst Arbeitszeit?

Gemäß Arbeitszeitrichtlinie 2003/88/EG der Europäischen Union ist Arbeitszeit die Zeitspanne, in der ein Arbeitnehmer arbeitet, dem Arbeitgeber zur Verfügung steht und in der er seine Tätigkeit ausübt oder Aufgaben wahrnimmt. Fahrten zu Kundenterminen oder andere Dienstreisen zählen damit zur Arbeitszeit.

Berufsgruppen:

Für alle Arbeitnehmer, die keinen festen Arbeitsort haben und ständig von Kunde zu Kunde oder von Einsatzort zu Einsatzort fahren müssen, ist Fahrzeit demnach Arbeitszeit. Für sie ist auch die erste Anfahrt von zuhause und die Abfahrt nach dem letzten Kunde Teil der Arbeit, die vergütet werden muss. Auch müssen Arbeitgeber darauf achten, nicht die maximal erlaubte Arbeitszeit pro Tag zu überschreiten. Dies betrifft zum Beispiel Außendienstmitarbeiter, Handwerker oder Bauarbeiter. Auch für Berufskraftfahrer ist die Fahrtzeit Arbeitszeit.

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Ist die Fahrzeit im Ausland Arbeitszeit?

Nach einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 17. Oktober 2018 muss bei Reisen ins Ausland eine Vergütung der Reisezeit als Arbeitszeit erfolgen, auch wenn der Mitarbeiter in dieser Zeit nicht arbeitet. Begründung ist, dass die Reise ausschließlich im Interesse des Arbeitgebers erfolgt. Bei der Berechnung wird die direkte Reisezeit zugrunde gelegt. Mögliche Umwege durch Zwischenstopps oder ähnliches müssen nicht vergütet werden.

[Bildnachweis: AboutLife by Shutterstock.com]

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