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Dürfen Arbeitgeber eine Schufa-Auskunft von mir verlangen?

An der Schufa-Auskunft kommen viele Wohnungssuchende nicht vorbei. Auch Arbeitgeber haben ein ausgeprägtes Interesse an den delikaten Informationen, die die Auskunftei über einen sammelt. Aber dürfen Unternehmen von einem Bewerber eine Schufa-Auskunft verlangen? Antwort: Eigentlich nicht, aber manchmal vielleicht doch…


Dürfen Arbeitgeber eine Schufa-Auskunft von mir verlangen?

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Darf der Arbeitgeber eine Schufa-Auskunft über mich einholen?

Nein. Der Arbeitgeber darf nicht direkt bei der Schufa nachfragen. Ohne Ihre Erlaubnis ist er nicht befugt, Ihre Bonitätsdaten einzusehen. Es kommt aber immer wieder vor, dass Unternehmen von Bewerbern die Vorlage einer Schufa-Auskunft verlangen. Grundsätzlich nachvollziehbar ist, dass Firmen sich absichern wollen. Wer die Vorlage einer Schufa-Auskunft als Bewerber verweigert, dürfte seine Einstellungschancen im Zweifelsfall reduzieren bis ruinieren. Andererseits könnten Bewerber die Forderung nach einer Schufa-Auskunft auch als Warnsignal interpretieren: Entweder herrscht im Unternehmen eine Kultur des gegenseitigen Misstrauens und/oder es steckt in ökonomischen Schwierigkeiten.

Eine Verpflichtung zur Vorlage besteht gleichwohl nicht. Unternehmen dürfen persönliche Informationen über Mitarbeiter und Bewerber nur einholen, wenn diese für die Einstellung und das Arbeitsverhältnis erforderlich sind. Dies ist in § 26 des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) geregelt. Die Frage nach der finanziellen Situation und den Vermögensverhältnissen eines Bewerbers ist – mit wenigen Ausnahmen – genauso tabu wie die nach seiner Religion oder sexuellen Orientierung.

Lesetipp: Welche Fragen sind im Vorstellungsgespräch verboten?

Wann darf der Arbeitgeber eine Schufa-Auskunft von Bewerbern verlangen?

In manchen Fällen ist es nach Einschätzung von Juristen legitim, wenn Arbeitgeber vom Bewerber Einsicht in deren Vermögensverhältnisse verlangen. Nämlich dann, wenn es sich um einen Arbeitsplatz in sogenannter „besonderer Vertrauensstellung“ handelt. Das sind Positionen, in denen der Mitarbeiter Zugriff auf Kassen, Konten oder wertvolle Betriebsgeheimnisse des Unternehmens hat.

Aber auch in so einem Fall darf der Arbeitgeber eine Schufa-Auskunft nur mit Ihrer ausdrücklichen Zustimmung einholen, denn sie lässt Rückschlüsse auf Ihr Privatleben und Ihre Gläubiger zu. Die Aufforderung, der Bewerbung eine Schufa-Selbstauskunft beizulegen, ist daher nicht rechtens.

Was ist ein Arbeitsplatz in besonderer Vertrauensstellung?

Von einem „Arbeitsplatz in besonderer Vertrauensstellung“ spricht man häufig im Finanzbereich und/oder dann, wenn…

  • hohe Geldbeträge oder Materialwerte im Unternehmen vorhanden sind, die ein Mitarbeiter theoretisch entwenden könnte
  • der Mitarbeiter Zugang zu (geheimen) Informationen im Unternehmen hat, deren Missbrauch das Unternehmen in Existenznot bringen könnte, wenn er zum Beispiel Konteneinsicht hat.
  • wenn der Mitarbeiter im Unternehmen eine Funktion als Vermittler von Informationen innehat, zum Beispiel als IT-Administrator oder Sekretärin

Was sind Beispiele für Arbeitsplätze in besonderer Vertrauensstellung?

Hier sind Beispiele für Arbeitsplätze in besonderer Vertrauensstellung:

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Wie reagiere ich richtig, wenn der Arbeitgeber eine Auskunft sehen will?

Ihnen steht es grundsätzlich frei, die Bitte nach einer Schufa-Selbstauskunft seitens des Arbeitgebers zu verweigern oder ihr nachzukommen. Sollte tatsächlich ein berechtigtes Interesse an Ihrer finanziellen Situation bestehen, dann können Sie alternativ auch einen Kompromiss vorschlagen. Sie bieten etwa an, Ihrem Vorgesetzten oder einer anderen vertrauenswürdigen Person aus dem Unternehmen (z.B. Head of Finance) einen kurzen Blick auf Ihre Schufa-Auskunft zu gewähren. Der Mitarbeiter kann sich bei der Gelegenheit über Ihre Bonität vergewissern, ohne dass Sie ein Dokument beilegen oder übermitteln müssen. Die Gefahr des Datenmissbrauchs wird dadurch ausgeschlossen oder zumindest erheblich reduziert.

Lesetipp: Wie lange dürfen Bewerberdaten gespeichert werden?

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Was ist eine Schufa-Auskunft?

Bei der Schufa-Auskunft handelt es sich um ein mehrseitiges Dokument, das Informationen über die Kreditwürdigkeit einer Person auflistet. Sie ist für potenzielle Vertragspartner interessant, denen eine positive Schufa-Auskunft signalisiert, dass sie es mit einer vertrauenswürdigen Person zu tun haben, die ihren Zahlungsverpflichtungen nachkommt. Benötigt wird eine Schufa-Auskunft vor allem bei der Wohnungssuche und der Kreditvergabe. Hinter der Schufa-Auskunft steht die Wirtschaftsauskunftei Schufa Holding AG mit Sitz in Wiesbaden.

Wer ist die Schufa?

Hinter der Schufa-Auskunft steckt die Schufa Holding AG, eine 1927 gegründete privatwirtschaftlich organisierte Auskunftei mit Sitz in Wiesbaden. Die Abkürzung steht für „Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung“. Nach eigenen Angaben verfügt die Schufa über „kreditrelevante Informationen zu 66,3 Millionen Personen und 4,3 Millionen Unternehmen“. Neben ihr sind zum Beispiel auch die Auskunfteien Bürgel, Arvato und Creditreform Boniversum in Deutschland tätig.

Was ist der Schufa-Score?

Unter Zuhilfenahme ihrer Daten hat die Schufa hat ein Verfahren entwickelt, das die Kreditwürdigkeit von Personen bemisst und bewertet. Daraus leitet die Schufa letztlich einen Score oder Bonitätswert zwischen 0 und 100 ab. Je höher der Score, desto kreditwürdiger die Person. Der Schufa-Score gibt die Rückzahlungswahrscheinlichkeit an. Über die Berechnungsformel schweigt sich die Schufa aus.

Beispiel: Wenn Ihr Score etwa 96,55 Prozent beträgt, dann kann der Kreditgeber – laut Schufa – damit rechnen, dass Sie Ihren Kredit mit einer 96,55-prozentigen Wahrscheinlichkeit zurückzahlen. Bonitätswerte unter 90 signalisieren ein deutlich erhöhtes Risiko für einen Kreditausfall.

Welche Daten sammelt die Schufa?

Die Schufa sammelt umfangreiche Daten über Verbraucher, zum Beispiel über deren…

  • Anzahl der Girokonten
  • Kreditkarten
  • Kredit- und Leasingverträge
  • Kredit- und Konditionsanfragen
  • Handyverträge
  • Geplatzte Schecks
  • Mahnverfahren und Vollstreckungsbescheide
  • Private Konkurse
  • Informationen über eidesstattliche Versicherungen
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Wie beantrage ich eine Schufa-Auskunft?

Eine kostenlose Auskunft von der Schufa beantragen Sie so:

  • Gehen Sie auf die Webseite der Schufa unter schufa.de und klicken dort ganz oben auf „Privatkunden“.
  • Jetzt klicken Sie auf „Auskünfte“ und gelangen so auf die Produkte-Seite.
  • Links finden Sie unter „Produkte“ die Schufa-Bonitätsauskunft und weitere Punkte. Sie klicken auf den letzten: „Datenkopie“.
  • Die Schufa präsentiert Ihnen nun eine Gegenüberstellung ihrer beiden Produkt-Varianten. Lassen Sie sich von den vielen roten Häkchen nicht irritieren. Diese sollen Sie lediglich zur kostenpflichtigen Variante locken. Sie gehen unter „Datenkopie“ auf „Jetzt bestellen“.
  • In der Suchmaske tragen Sie Ihre persönlichen Daten ein. Der Upload eines Personalausweises ist optional. Um die Bestellung abzusenden, müssen Sie außerdem den Sicherheitscode ganz unten eingeben.
  • Sie sehen eine Bestätigung der Schufa auf dem Bildschirm. Die Selbstauskunft wird Ihnen nun per Post (!) zugestellt.

Wie teuer ist eine Schufa-Auskunft?

Einmal jährlich steht Ihnen eine kostenlose Schufa-Auskunft zu. Diese Datenübersicht wird nach § 34 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) auch als „Selbstauskunft“ oder „Eigenauskunft“ bezeichnet. Nach dem Inkrafttreten der Datenschutz-Grundverordnung können Sie sogar mehrfach im Jahr eine kostenlose Datenkopie anfordern. Für die Vorlage an einen Vermieter oder Arbeitgeber reicht im Normalfall die kostenlose Selbstauskunft. Sensible Informationen wie Konto- und Kreditkartennummer schwärzen Sie einfach, bevor Sie sie vorlagen.

Die sogenannte Schufa-Bonitätsauskunft kostet 29,95 Euro. Sie besteht aus zwei Dokumenten. Bei dem einen Dokument handelt es sich um ein Zertifikat, das Ihre Bonität bestätigt. Das zweite Dokument ist umfangreicher und dient Ihrer persönlichen Information.

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[Bildnachweis: Jarretera by Shutterstock.com]

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