Werbung
Werbung

Wie kann ich mich richtig krankmelden?

Wer krank ist, kann nicht arbeiten. So weit, so klar. Wer aber einfach der Arbeit fernbleibt, ohne dem Arbeitgeber Bescheid zu geben, riskiert eine Kündigung. Wie können sich Arbeitnehmer richtig krankmelden? Für die korrekte Krankmeldung sind sowohl gesetzliche Vorgaben als auch der individuelle Arbeitsvertrag relevant. Was Sie dazu wissen müssen…


Wie kann ich mich richtig krankmelden?

Anzeige

Wie muss ich mich richtig krankmelden?

Da Sie sich mit Ihrem Arbeitsvertrag zur Leistung verpflichtet haben und diese im Krankheitsfall nicht erbringen können, ist es notwendig, dass Sie sich krankmelden. Nur wenn Sie sich richtig krankmelden, ist Ihre Entgeltfortzahlung gewährleistet – Sie erhalten also (zumindest für die ersten sechs Wochen) weiterhin Ihr Gehalt ausgezahlt, obwohl Sie nicht arbeiten gehen.

Wann muss ich mich beim Arbeitgeber krankmelden?

Kurze Antwort: Sofort. Beginnt Ihr Arbeitstag um 8 Uhr morgens und stellen Sie nach dem Aufwachen um 6 Uhr morgens fest, dass Sie nicht arbeitsfähig sind, dann haben Sie Ihren Arbeitgeber umgehend davon in Kenntnis zu setzen. Ist das Telefon erst ab 8 Uhr morgens besetzt, dann melden Sie sich zum frühestmöglichen Zeitpunkt um 8 Uhr krank – auch dann, wenn Sie selbst erst um 10 Uhr morgens anfangen würden. Ihr Arbeitgeber muss die Chance haben, Ersatz zu organisieren.

Wie kann ich mich beim Arbeitgeber krankmelden?

Gesetzlich ist keine bestimmte Form der Krankmeldung vorgeschrieben – theoretisch können Sie sich per Telefon, aber ebenso gut per Whatsapp oder E-Mail krankmelden. Sie können sogar jemanden beauftragen, Ihrem Arbeitgeber Bescheid zu geben, falls Ihr Gesundheitszustand dies erforderlich macht. Der Arbeitgeber kann allerdings im Arbeitsvertrag oder in einer Betriebsvereinbarung regeln, auf welchem Wege die Krankmeldung erfolgen muss.

Das Problem bei Mails und Messengern ist, dass Sie nicht unmittelbar mitbekommen, ob und wann Ihre Nachricht gelesen wird – werden Mails grundsätzlich erst um 11 Uhr vormittags beantwortet, fehlen Sie im ärgsten Fall drei Stunden unentschuldigt. Auf der sicheren Seite sind Sie daher immer, wenn Sie sich persönlich am Telefon krankmelden. Andernfalls sollten Sie im Falle einer Mail oder des Whatsapp-Dienstes eine kurzfristige Rückmeldung erbitten. Wer sich unsicher ist, kann auch in der Personalabteilung anrufen und nach dem exakten Prozedere fragen.

Welchen Nachweis muss ich vorlegen?

Als Nachweis einer Erkrankung erhalten Arbeitnehmer ein ärztliches Attest, die sogenannte Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU). Wann Sie Ihrem Arbeitgeber ein solches Attest vorlegen müssen, ist in Ihrem Arbeitsvertrag geregelt. In manchen Fällen greift die gesetzliche Vorgabe. Die sieht vor, dass der Arbeitnehmer spätestens nach dem dritten Krankheitstag einen Nachweis braucht. Wer beispielsweise drei Tage mit einem Magen-Darm-Infekt kämpft, sich aber am vierten Tag gesund genug zum Arbeiten fühlt, muss für die drei ausgefallenen Tage keinen Nachweis erbringen, lediglich, wenn er länger krank ist.

Anders sieht es aus, wenn Ihr Arbeitsvertrag eine abweichende Regel enthält: Der Arbeitgeber hat grundsätzlich das Recht, bereits am ersten Krankheitstag eine Krankschreibung vom Mitarbeiter zu verlangen. In dem Fall ist es völlig unerheblich, ob Sie am vierten oder am zehnten Tag wieder putzmunter sind. Unser Tipp: Melden Sie sich am Telefon persönlich krank. Teilen Sie mit, wann Sie den Arzttermin haben und rufen Sie ein weiteres Mal danach an, wenn Sie vom Arzt den Attest haben und mitteilen können, wie lange Sie voraussichtlich ausfallen werden.

Kann ich mich mit Online-Krankschreibung krankmelden?

Eine Online-Krankschreibung ohne persönlichen oder telefonischen Arztkontakt erfüllt nicht die Voraussetzungen für eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung. Der Arbeitgeber darf die Lohnfortzahlung in so einem Fall verweigern.

Hintergrund ist, dass immer mehr Online-Anbieter automatisierte Services anbieten, bei denen die User wenige Fragen zu ihrer Erkrankung am Bildschirm beantworten und daraufhin eine Krankschreibung ausgestellt bekommen – ganz ohne ärztliches Gespräch oder persönliche Untersuchung. Auf diese Weise können Arbeitnehmer ihre Arbeitsunfähigkeit allerdings nicht nachweisen – und sich dementsprechend mit einer Online-Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung nicht richtig krankmelden.

Wie kann ich mich bei der Krankenkasse richtig krankmelden?

Grundsätzlich muss auch Ihre Krankenkasse über die Krankmeldung informiert werden. Bislang mussten Arbeitnehmer ein Exemplar ihrer Krankschreibung innerhalb einer Woche an die Krankenkasse schicken. Seit dem 1. Oktober 2021 übermitteln viele Arztpraxen die Bescheinigungen über eine Arbeitsunfähigkeit (AU-Schein) online an die Krankenkassen.

Sollte Ihre Arztpraxis noch nicht an diesem Verfahren teilnehmen, müssen Sie die Bescheinigung weiterhin wie gewohnt an Ihre Kasse schicken. Viele Krankenkassen bieten dafür neben dem Postweg auch Online-Formulare und Apps zum Hochladen an.
vgwort

Anzeige

Was passiert, wenn ich mich nicht rechtzeitig krankmelde?

Wer morgens mit Grippe oder Erkältung aufwacht, kann und sollte umgehend seinen Arbeitgeber informieren. Anders sieht es aus, wenn Sie einen schweren Autounfall haben oder in Ohnmacht fallen. In solchen Fällen ist die Übermittlung Ihres Arbeitsausfalls (durch Sie selbst oder andere Personen) erst möglich, wenn Sie wieder ansprechbar sind beziehungsweise eine Person damit beauftragen können.

Solche dramatischen Umstände sind aber eher die Ausnahme – die Regel sind Erkrankungen, die mühelos mitgeteilt werden könnten. Vergisst ein Arbeitnehmer, seiner Pflicht nachzukommen, kann das eine Abmahnung nach sich ziehen. Kommt das wiederholt vor, droht die Kündigung.

Anzeige

Darf ich während der Krankschreibung das Haus verlassen?

Grundsätzlich: Ja. Sich krank zu melden heißt nicht, dass Sie fortan bis zum Ende Ihrer Erkrankung das Bett hüten müssen. Zum einen ist klar, dass Sie sich für Wege zum Arzt oder zur Apotheke nach draußen begeben müssen. Auch der Einkauf im Supermarkt zwecks Versorgung mit notwendigen Lebensmitteln und Haushaltsprodukten ist selbstverständlich möglich.

Was viele Arbeitnehmer aber nicht wissen: Sie dürfen grundsätzlich alles tun, was Ihrer Gesundheit zuträglich ist. Oder anders formuliert: Was Ihrer Genesung nicht schadet, den Genesungsprozess nicht weiter hinauszögert. Damit sind in jedem Fall Spaziergänge an der freien Luft abgedeckt. Für jemanden, der wegen Depressionen oder psychischer Erkrankungen krankgeschrieben ist, können auch Unternehmungen in Gesellschaft sinnvoll sein. Problematisch wird es, wenn Sie sich zum Beispiel trotz Krankmeldung in der Disco mit viel Alkohol die Nacht um die Ohren hauen.

Anzeige

Was passiert, wenn ich länger als sechs Wochen erkrankt bin?

In den ersten sechs Wochen einer Krankmeldung übernimmt der Arbeitgeber die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfalle. Voraussetzung dafür ist, dass Sie mindestens seit vier Wochen für diesen Arbeitgeber ununterbrochen tätig sind und die Erkrankung nicht selbst verschuldet ist – etwa durch einen Autounfall unter Alkoholeinfluss.

Unter die Lohnfortzahlung fällt ebenfalls, wenn Sie im Zuge eines Schwangerschaftsabbruchs oder einer Sterilisation nicht arbeiten gehen können. Ihre finanzielle Sicherheit ist aber auch dann gewährleistet, wenn Sie länger als sechs Wochen erkranken. Dann übernimmt die Krankenkasse die Finanzierung in Form des Krankengeldes. Das beträgt allerdings weniger als Ihr Gehalt: Häufig liegt es bei 70 Prozent Ihres letzten Bruttogehalts, aber höchstens 90 Prozent vom Netto-Gehalt. Auch Urlaubs- und Weihnachtsgeld fließen mit ein, sofern Sie es in den vergangenen zwölf Monaten erhalten haben.

Wie kann ich mich im Urlaub richtig krankmelden?

Wenn Sie im Urlaub krank werden, können Sie sich die Urlaubstage wieder gutschreiben lassen. Denn Urlaub ist ausdrücklich zur Erholung da und Krankheit ist das Gegenteil davon. Damit Ihr Urlaub nicht einfach verfällt, müssen Sie allerdings auch hier umgehend den Arbeitgeber und die Krankenkasse in Kenntnis setzen. Befinden Sie sich zu dem Zeitpunkt im Ausland, müssen Sie bereits am ersten Tag einen Arzt aufsuchen, sich ein Attest ausstellen lassen und den Arbeitgeber informieren, wo und wann Sie am Urlaubsort erreichbar sind, also Adresse und Telefonnummer hinterlegen.

Bedenken Sie: Die verpassten Urlaubstage dürfen Sie nicht einfach an Ihre Urlaubszeit „dranhängen“ – das käme einer Selbstbeurlaubung gleich und hätte eine Abmahnung zur Konsequenz.

Lesetipp: Wie viele Krankheitstage im Jahr sind schädlich?

[Bildnachweis: Photographee.eu by Shutterstock.com]

Mehr von Karrierefragen