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Wie bekomme ich den Altersentlastungsbetrag?

Durch den Altersentlastungsbetrag sparen Sie Steuern. Um ihn zu erhalten, müssen Sie ein fortgeschrittenes Alter erreicht haben und noch arbeiten. Aber auch im Ruhestand können Sie noch vom Freibetrag profitieren, sofern Sie neben ihrer Rente oder Pension weitere Einkünfte haben. Wie hoch Ihr Altersentlastungsbetrag ausfällt, hängt maßgeblich von Ihrem Geburtsjahr ab…


Wie bekomme ich den Altersentlastungsbetrag?

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Was ist der Altersentlastungsbetrag?

Der Altersentlastungsbetrag ist ein Steuerfreibetrag. Er steht Steuerpflichtigen zu, die das 64. Lebensjahr vollendet haben.

Der Freibetrag kommt Ihnen zugute, wenn Sie noch arbeiten oder neben der Rente oder Pension weitere Einkünfte haben. Diese Einkünfte müssen nämlich Sie zum steuerpflichtigen Anteil der Rente hinzuaddieren. Der Entlastungsbetrag senkt das zu versteuernde Einkommen.

Ziel ist es, dass ältere Beschäftigte steuerlich nicht schlechter gestellt werden als Rentner.

Denn: Rentner und Pensionäre müssen ihre Altersbezüge nur teilweise versteuern. Für Renten, Pensionen und andere Versorgungsbezüge gibt es vielfach steuerliche Vergünstigungen. Diese Vergünstigungen erhalten Sie nicht, wenn Sie noch arbeiten oder andere Einkünfte wie beispielsweise Mieteinnahmen haben.
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Wie wird der Altersentlastungsbetrag berechnet?

Die Höhe des Altersentlastungsbetrags hängt vom Kalenderjahr ab, welches auf die Vollendung Ihres 64. Lebensjahres folgt. Einfacher gesagt: Von dem Jahr, in dem Sie 65 werden.

Wurden Sie beispielsweise im Jahr 1941 geboren, dann haben Sie den Entlastungsbetrag erstmals im Jahr 2005 erhalten. Wer 1957 geboren wurde, bekommt ihn zum ersten Mal im Jahr 2021 und so weiter.

Für jeden Jahrgang gelten nun eigene Prozentsätze und Höchstbeträge. Für das Kalenderjahr 2005 liegt der Altersentlastungsbetrag bei 40 Prozent Ihrer Einkünfte, aber bei höchstens 1.900 Euro.

Jedes Jahr sinken Prozentsätze und Höchstbeträge, bis sie 2040 bei null stehen und der Altersentlastungsbetrag damit wegfällt. Hintergrund: Die steuerlichen Vergünstigungen für Renten und Pensionen verschwinden bis dahin ebenfalls, so dass der Entlastungsbetrag seine Existenzberechtigung verliert.

Wichtig: Ihr persönlicher Prozentsatz und Höchstbetrag werden lebenslang festgeschrieben und verändern sich nicht mehr.

Trotzdem ist Ihr Altersentlastungsbetrag nicht zwangsläufig in jedem Jahr gleich. Denn obwohl der Prozentsatz, den das Finanzamt für Sie ansetzt, stets identisch ist, können sich Ihre Einkünfte verändern – und damit auch die Höhe des Altersentlastungsbetrags.

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Wie hoch ist der Altersentlastungsbetrag?

So hoch ist der Entlastungsbetrag – einige Beispiele:

  • Wenn Sie den Altersentlastungsbetrag erstmals im Jahr 2005 erhalten haben, dann beträgt dieser zeitlebens 40 Prozent Ihrer Einkünfte, aber maximal 1.900 Euro.
  • Wenn Sie den Altersentlastungsbetrag erstmals im Jahr 2006 erhalten haben, dann beträgt dieser zeitlebens 38,4 Prozent Ihrer Einkünfte, aber maximal 1.824 Euro.
  • Wenn Sie den Altersentlastungsbetrag erstmals im Jahr 2007 erhalten haben, dann beträgt dieser zeitlebens 36,8 Prozent Ihrer Einkünfte, aber maximal 1.748 Euro.
  • Wenn Sie den Altersentlastungsbetrag erstmals im Jahr 2019 erhalten haben, dann beträgt dieser zeitlebens 17,6 Prozent Ihrer Einkünfte, aber maximal 836 Euro.
  • Wenn Sie den Altersentlastungsbetrag erstmals im Jahr 2020 erhalten, dann beträgt dieser zeitlebens 16,0 Prozent Ihrer Einkünfte, aber maximal 760 Euro.
  • Wenn Sie den Altersentlastungsbetrag erstmals im Jahr 2021 erhalten, dann beträgt dieser zeitlebens 15,2 Prozent Ihrer Einkünfte, aber maximal 722 Euro.
  • Wenn Sie den Altersentlastungsbetrag erstmals im Jahr 2022 erhalten, dann beträgt dieser zeitlebens 14,4 Prozent Ihrer Einkünfte, aber maximal 684 Euro.
  • Wenn Sie den Altersentlastungsbetrag erstmals im Jahr 2039 erhalten, dann beträgt dieser zeitlebens 0,8 Prozent Ihrer Einkünfte, aber maximal 38 Euro.
  • Wenn Sie den Altersentlastungsbetrag erstmals im Jahr 2040 erhalten, dann beträgt dieser zeitlebens 0,0 Prozent Ihrer Einkünfte und maximal 0 Euro.
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Auf welche Einkünfte wird er angerechnet?

Der Altersentlastungsbetrag steht Ihnen zu, wenn Sie das 64. Lebensjahr vollendet haben, Arbeitslohn aus einem aktiven Arbeitsverhältnis beziehen oder andere Einkünfte haben.

Konkret zählen dazu:

  • Arbeitslohn
  • Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung
  • Voll steuer­pflichtige Renten, zum Beispiel Riester-Rente oder betriebliche Renten
  • Einkünfte aus Kapitalvermögen, die nicht der Kapitalertragsteuer unterliegen
  • Gewinne aus einer selbständigen Arbeit oder einem Gewerbebetrieb

Ausnahme: Wenn Sie als Rentner einem Minijob nachgehen und monatlich bis zu 450 Euro verdienen, dann sind diese Einnahmen – sofern Ihr Arbeitgeber die pauschale Lohnsteuer von zwei Prozent abführt – steuerfrei.

Das Finanzamt zieht Ihnen den Altersentlastungsbetrag von Ihren Einkünften ab. Übrigens auch dann, wenn Sie die Einkünfte nur für wenige Monate im Jahr erhalten haben. Steuern müssen Sie dann nur noch auf den Restbetrag zahlen.

Bei Ehepartnern wird der Altersentlastungsbetrag NICHT doppelt berücksichtigt, sondern für jeden Partner einzeln berechnet. Er ist personengebunden und kann daher auch nicht von einem Ehepartner auf den anderen übertragen werden.

Wie bekomme ich den Altersentlastungsbetrag?

Wenn Sie noch arbeiten, muss Ihr Arbeitgeber den Altersentlastungsbetrag in Ihrer monatlichen Gehaltsabrechnung berücksichtigen. Dadurch sinkt der Lohnsteuerabzug und Ihnen bleibt schon im laufenden Jahr mehr netto vom brutto.

Für andere Einkünfte müssen Sie den Entlastungsbetrag nicht beantragen. Er wird vom Finanzamt automatisch berücksichtigt, sofern Sie Ihre Steuererklärung fristgerecht abgeben.

Außerdem sollten Sie für Ihre Kapitalerträge in der Steuererklärung die Günstigerprüfung beantragen, in dem Sie das entsprechende Häkchen in der Anlage KAP auf Seite 1 setzen.

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[Bildnachweis: Dmytro Zinkevych by Shutterstock.com]

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