Dürfen Überstunden mit dem Gehalt abgegolten werden?
Sie kommen in jedem Job, jedem Betrieb vor: Überstunden. Manchmal ist einfach mehr zu tun. Dann müssen manche Arbeitnehmer mehr leisten und länger arbeiten als gedacht. Für gelegentliche Mehrarbeit haben wohl die meisten Arbeitnehmer Verständnis. Die Frage ist allerdings: Werden die Überstunden auch bezahlt? An der Stelle wird eine Klausel in manchem Arbeitsvertrag interessant, wonach sämtliche „Überstunden mit dem Gehalt abgegolten“ sein sollen. Aber ist das auch zulässig? Das sagt das Arbeitsrecht…

Dürfen Überstunden im Arbeitsvertrag mit dem Gehalt abgegolten werden?
Es gibt keinen allgemeinen Rechtsgrundsatz, wonach jede Überstunde zu bezahlen ist.
Gibt der Arbeitsvertrag dazu nichts her, gilt im Zweifel das Gesetz. Und im Gesetz heißt es nur, dass die „übliche Vergütung“ gezahlt wird, „wenn die Dienstleistung den Umständen nach nur gegen eine Vergütung zu erwarten ist“.
Nun stehen in manchen Arbeitsverträgen noch sogenannte Pauschalabgeltungen, wonach Überstunden mit dem vereinbarten Gehalt abgegolten sein sollen, etwa
Mit dem Gehalt gem. Ziffer … sind alle Überstunden des Arbeitnehmers abgegolten.
Solche Formulierungen dürfen Sie allerdings getrost vergessen. Diese Standardklauseln sind nach heutiger Rechtsprechung nicht zulässig, weil nicht klar ist, wie viele Überstunden damit erfasst werden. Eine zeitlich unbeschränkte Klausel („alle Überstunden“) ist daher immer unwirksam.
Etwas anderes gilt für Abgeltungsklausen im Umfang bis zu 10 Prozent der vertraglichen Arbeitszeit. Diese können angemessen sein. Auch 10 Überstunden pro Monat bei einer 40-Stunden-Woche können mit dem Gehalt abgegolten werden (siehe: LAG Hamm, AZ 19 Sa 1720/11).