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Was gilt als Arbeitszeit?

Der Job ist ein wichtiger Aspekt des Lebens und nimmt auch zeitlich einen großen Teil ein. Bei einer Vollzeitstelle sind es circa 40 Stunden pro Woche, die im Beruf verbracht werden. Dabei stellt sich jedoch die Frage: Was gilt überhaupt als Arbeitszeit? Immer wieder herrscht hier bei Arbeitnehmern Unsicherheit, gerade wenn es um Zeiten außerhalb des Arbeitsplatzes geht. Gilt beispielsweise die Fahrt zur Arbeit schon dazu? Das Wissen darüber ist wichtig, um eigene Ansprüche geltend machen zu können. Hier erklären wir, was zur Arbeitszeit gehört und was auf der anderen Seite zur Freizeit gerechnet wird…


Was gilt als Arbeitszeit?

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Was wird als Arbeitszeit bezeichnet?

Wer auf der Suche nach einer genauen Definition von Arbeitszeit ist, schaut oft zuerst in das entsprechende Gesetz. In Paragraph 2 des Arbeitszeitgesetzes heißt es dazu: Arbeitszeit im Sinne dieses Gesetzes ist die Zeit vom Beginn bis zum Ende der Arbeit ohne die Ruhepausen. Diese Erklärung ist recht allgemein gehalten, klammert aber sofort die Pausen aus.

Bei einer täglichen Arbeitszeit von acht Stunden werden die Pausen somit nicht mitgezählt. Wer mit der Arbeit um 9 Uhr beginnt und eine Mittagspause von 45 Minuten hat, beendet den Arbeitstag somit nicht um 17 Uhr, sondern um 17:45 Uhr – nach acht Stunden zusätzlich zur Pause.

Genauer beschrieben wird die Arbeitszeit in einer EU-Richtlinie, die definiert: Arbeitszeit ist jene Zeitspanne, in der ein Arbeitnehmer für den Arbeitgeber zur Verfügung steht. Es geht somit darum, dass ein Mitarbeiter während der Arbeitszeit den Vorgaben des Arbeitgebers folgt und den Aufgaben und Pflichten nachkommt, die im Arbeitsvertrag vereinbart wurden.

Für den Arbeitsweg gibt es dabei eine klare Regelung: Oft wird hier von den sogenannten Wegezeiten gesprochen, die bei Hin- und Rückfahrt zum Arbeitsplatz nicht als Arbeitszeit gelten.

Es liegt in Ihrer Verantwortung als Arbeitnehmer, morgens rechtzeitig zum Job zu erscheinen. Die Arbeitszeit beginnt in der Regel erst, wenn sie dort angekommen sind.

Dabei ist es egal, ob Sie nur fünf Minuten brauchen oder 90 Minuten pendeln müssen, um den Weg zum Arbeitsplatz zurückzulegen. Ihrem Chef können Sie diese Fahrten nicht als Arbeitszeit anrechnen und es steht Ihnen auch keine Entschädigung oder ein Ausgleich zu.

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Zählen Raucherpausen zur Arbeitszeit?

In größeren Teams teilen sich die Kollegen oftmals in Raucher und Nicht-Raucher. Das hat zur Folge, dass sich einige Mitarbeiter über den Tag verteilt immer wieder in die Raucherpause verabschieden, während die anderen im Büro bleiben. Es resultieren teils heftige Debatten – aus einem nachvollziehbaren Grund: Selbst wenn es jeweils nur 5 Minuten sind, so machen Raucher am Arbeitstag doch deutlich mehr Pausen als nichtrauchende Kollegen.

Wer sich dadurch unfair behandelt fühlt, stellt sich die Frage: Ist die Raucherpause eigentlich Arbeitszeit? Die klare Antwort: Nein! Das Rauchen fällt eindeutig in die Freizeit von Mitarbeitern. Arbeitgeber können sogar verlangen, dass die Zeit, die für Raucherpausen genutzt wird, nachgearbeitet wird, damit die vereinbarte Arbeitszeit eingehalten wird.

Unternehmen müssen zum Schutz der Gesundheit ihrer Mitarbeiter sogar für einen rauchfreien Arbeitsplatz sorgen und können untersagen, dass Angestellte zwischendurch vor die Tür gehen, um eine kurze Raucherpause zu machen. Ein solches Verbot ist in offiziellen Pausen jedoch nicht möglich. Wer in seiner eigenen Mittagspause rauchen möchte, kann dies tun. Hierbei handelt es sich schließlich nicht um Arbeitszeit.

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Ist Bereitschaftsdienst immer Arbeitszeit?

Sitzt der Arbeitnehmer im Büro vor einem Bildschirm, lässt sich die Arbeitszeit relativ leicht bestimmen. Allerdings gibt es viele unterschiedliche Jobs mit anderen Arbeitszeitmodellen und damit auch Regelungen. Eine davon ist der Bereitschaftsdienst, bei dem Mitarbeiter auf Abruf zur Verfügung stehen müssen. Bleibt dennoch die gleiche Frage: Ist der gesamte Bereitschaftsdienst als Arbeitszeit anzusehen – selbst dann, wenn vielleicht kein Anruf kommt und somit gar keine Arbeit notwendig wird?

Hier kommt es darauf an, um welche Form der Bereitschaft es sich handelt. Bei der sogenannten Rufbereitschaft handelt es sich dabei oftmals nicht um Arbeitszeit, da es dem Mitarbeiter frei steht, wie er seine Zeit verbringt – er muss lediglich abrufbar sein, wenn sein Einsatz benötigt wird. Er muss ansonsten nicht am Arbeitsplatz sein und kann seine Freizeit selbst gestalten, solange er erreichbar und abrufbar bleibt.

Anders sieht es beim tatsächlichen Bereitschaftsdienst aus, wenn ein Angestellter vom Chef eine genaue Vorgabe zum Aufenthaltsort erhält. Wird beispielsweise vorgeschrieben, dass Mitarbeiter während der Bereitschaft bereits am Arbeitsplatz sein müssen, zählt dies als Arbeitszeit.

Dies gilt auch dann, obwohl der Arbeitnehmer die Zeit grundsätzlich frei gestalten kann. Denn auch beim Bereitschaftsdienst mit Anwesenheitspflicht muss nur auf Abruf gearbeitet werden. Wenn Sie die restliche Zeit ein Buch lesen, gilt dies trotzdem als Arbeitszeit.

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Gilt eine Dienstreise als Arbeitszeit?

Ihr Vorgesetzter schickt Sie auf eine berufliche Dienstreise. Sie fahren dabei in einen anderen Ort, bleiben zwei Tage auf einer Veranstaltung und kommen anschließend zurück. Ein solches Szenario kommt in vielen Jobs vor.

Klar ist, dass die Stunden, die Sie für Ihren Arbeitgeber an der Veranstaltung teilnehmen, zur Arbeitszeit zählen. In dieser Zeit gehen Sie schließlich Ihrem Job und den Verpflichtungen aus dem Arbeitsvertrag nach. Komplizierter ist es hingegen bei der Regelung zu den Fahrtzeiten – wenn Sie beispielsweise mehrere Stunden Anfahrt in eine andere Stadt haben oder mit dem Flugzeug anreisen, um die Dienstreise anzutreten.

Entscheidend ist bei Dienstreisen, ob Sie die Fahrtzeit frei nutzen können oder ob Sie währenddessen auf Anweisung vom Arbeitgeber arbeiten. Soll heißen: Wenn Sie mit dem Zug oder Flugzeug anreisen und der Chef Ihnen sagt, dass Sie sich während der Fahrt vorbereiten sollen, gilt dies als Arbeitszeit. Wenn Sie hingegen Zeitung lesen, schlafen oder sich anderweitig die Zeit vertreiben, zählt dies zur Ruhezeit.

Müssen Sie auf Anweisung des Chefs mit dem Auto anreisen, zählt auch das als Arbeitszeit – denn Sie müssen sich voll auf die Fahrt konzentrieren und können die Zeit nicht frei einteilen oder selbst gestalten.

Diese Regelungen ergeben sich aus der Rechtsprechung der Arbeitsgerichte, da das Arbeitszeitgesetz für Fahrten auf Dienstreisen keine genauen Informationen liefert. Im Grunde bestimmt sich die Arbeitszeit auf Dienstreisen somit nach den gleichen Prinzipien wie am Arbeitsplatz auch: Folgen Sie den Anweisungen Ihres Arbeitgebers, erfüllen Verpflichtungen aus dem Arbeitsverhältnis und können sich dabei Ihre Zeit nicht selbst gestalten, handelt es sich um Arbeitszeit.

[Bildnachweis: Witthaya lOvE by Shutterstock.com]

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