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Muss ich zur Weihnachtsfeier gehen?

Mit dem Beginn des Advents bricht es wieder aus: das Weihnachtsfieber. Dann organisieren viele Betriebe ihre Weihnachtsfeier. Ein betriebliches Happening bei Glühwein, Girlanden und Geschäftsführeransprachen. Manche Kollegen mögen das gar nicht und fragen sich deshalb: Muss ich unbedingt zur Weihnachtsfeier gehen?


Muss ich zur Weihnachtsfeier gehen?

Muss ich zur Weihnachtsfeier gehen?

Nein, eine Pflicht zur Teilnahme an einer betrieblichen Weihnachtsfeier gibt es nicht.

Muss mich der Chef zur Weihnachtsfeier einladen?

Ja, eine betriebliche Weihnachtsfeier muss grundsätzlich allen Mitarbeiter offenstehen.

Muss ich den Chef zur Weihnachtsfeier einladen?

Falls es sich um eine private Veranstaltung handelt, können Sie einladen, wen Sie wollen.

Kann ich am nächsten Tag später kommen?

Nein, dürfen Sie nicht – es sei denn, Sie haben es vorher mit Ihrem Arbeitgeber vereinbart.

Bin ich auf der Weihnachtsfeier unfallversichert?

Ja, für Arbeitnehmer gilt auf einer betrieblichen Weihnachtsfeier der gesetzliche Unfallschutz.

Dürfen Fotos von der Weihnachtsfeier gegen meinen Willen veröffentlicht werden?

Nein, ohne Ihre Zustimmung darf kein Foto von der Weihnachtsfeier, auf dem Sie abgebildet sind, veröffentlicht werden.

Was passiert, wenn ich mich danebenbenehme?

Bei grobem Fehlverhalten droht Ihnen eine Abmahnung bis hin zu einer fristlosen Kündigung.

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Muss ich zur Weihnachtsfeier gehen?

Nein, eine Pflicht zur Teilnahme gibt es nicht. Außerhalb der Arbeitszeit hat der Arbeitgeber kein Weisungsrecht, kann Sie also nicht zur Teilnahme an einer Veranstaltung verdonnern. Findet die Weihnachtsfeier aber während der Arbeitszeit statt, muss der Arbeitnehmer – will er partout nicht teilnehmen – stattdessen seine Arbeit verrichten. Ist dies nicht möglich, weil etwa das Büro für die Feier genutzt wird, kann der Arbeitnehmer nach Hause gehen. Dafür muss ihm der Arbeitgeber trotzdem eine Vergütung zahlen bzw. darf er weder einen Urlaubstag noch Überstunden auf dem Zeitkonto abziehen.

Darf ich zur Weihnachtsfeier gehen?

Ja. Grundsätzlich hat jeder Mitarbeiter ein Teilnahmerecht. Der arbeitsrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz besagt, dass Arbeitgeber einzelne Arbeitnehmer nicht willkürlich schlechter behandeln dürfen als andere. Die Teilnahme an der Weihnachtsfeier steht damit jedem Arbeitnehmer offen. Will der Arbeitgeber einen bestimmten Mitarbeiter von der Weihnachtsfeier ausschließen, benötigt er dafür einen sachlichen Grund. Sogar freige­stellte Arbeit­nehmer haben – wenn kein triftiger Grund dagegenspricht – einen Anspruch auf Teilnahme an betrieblichen Feiern, selbst während der Freistellung bei einer laufenden Kündigungs­frist.

Sollte ich zur Weihnachtsfeier gehen?

Zugegeben, es gibt gute Gründe, an der Weihnachtsfeier nicht teilzunehmen: eine Erkrankung zum Beispiel. Allerdings sollten Sie Ihr Fernbleiben dann stets glaubwürdig begründen können. Eine schlechte Ausrede wird meistens enttarnt und wirft ein schlechtes Licht auf Sie: Unkollegial, Eigenbrötler, Miesepeter, Spaßbremse – solche Attribute haften dem Partymeider schnell an. Ratsam ist es allemal, sich zu überwinden und wenigstens für kurze Zeit auf der Feier dabei zu sein. So demonstrieren Sie Teamgeist und tragen positiv zum Betriebsklima bei.

Auch wenn Ihnen das Feiern nicht so im Blut liegt: Gehen Sie auf die anderen zu, betreiben Sie Smalltalk und schon wird der Abend gleich viel angenehmer. Vielleicht lernen Sie ja noch neue Kollegen kennen und können Ihr Netzwerk ausbauen.
vgwort

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Muss der Arbeitgeber eine Weihnachtsfeier veranstalten?

Nein, die Ausrichtung einer betrieblichen Weihnachtsfeier ist für das Unternehmen komplett freiwillig. Unternehmen müssen weder eine Weihnachtsfeier organisieren noch Mitarbeiter dafür freistellen – und auch nicht begründen, warum sie auf ein Weihnachtsfest verzichten.

Können wir eine Weihnachtsfeier ohne Chef feiern?

Ja, das ist selbstverständlich möglich. Allerdings handelt es sich dann um keine betriebliche Weihnachtsfeier mehr, sondern um eine Privatveranstaltung. Diese muss prinzipiell außerhalb der Arbeitszeit stattfinden. Auch kommt die Unfallversicherung bei einer privaten Feier nicht auf, wenn sich ein Mitarbeiter währenddessen oder auf der Rückfahrt verletzt. Sollte der Chef zwar eingeladen sein, kann aber aus bestimmten Gründen doch nicht kommen, bleibt die Veranstaltung ein Betriebsfest.

Bezahlt mir das Unternehmen einen Babysitter?

Nein. Wenn die Party in die Arbeitszeit fällt, ändert sich für Eltern an ihrer Betreuungssituation nichts. Findet sie nach Feierabend statt, kommt der Arbeitgeber ebenfalls nicht für einen Babysitter auf, der die Kinder währenddessen betreut. Für die Kosten müssen Eltern selbst aufkommen.

Kann ich am nächsten Tag später zur Arbeit kommen?

Nein. Es gilt der Grundsatz: Wer feiern kann, der kann auch arbeiten. Auf der anderen Seite spricht nichts dagegen, für den darauffolgenden Tag Urlaub zu beantragen. Auch können Sie mit Ihrem Chef vereinbaren, am nächsten Tag später zu kommen und länger zu bleiben. Ganz ohne Absprache später zu kommen oder gar der Arbeit fernzubleiben ist aber keine Option, sondern eher ein Abmahnungs- bis Kündigungsgrund.

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Was droht mir bei Fehlverhalten auf der Weihnachtsfeier?

Während einer betrieblichen Weihnachtsfeier befinden sich Mitarbeiter nicht im rechtsfreien Raum. Benimmt sich einer daneben – indem er zum Beispiel den Vorgesetzten beleidigt, einem Kollegen gegenüber handgreiflich wird oder eine Kollegin sexuell belästigt – droht ihm eine Abmahnung bis hin zu einer verhaltensbedingten oder gar einer fristlosen Kündigung. Jeder Arbeitnehmer muss sich nicht nur gesetzeskonform, sondern auch arbeitsvertragskonform verhalten

Bin ich bei einem Unfall auf der Weihnachtsfeier versichert?

Die Weihnachtsfeier ist eine betriebliche Veranstaltung, sofern sie vom Betrieb organisiert wird, zur Stärkung des Wir-Gefühls dient, die Kosten vom Arbeitgeber übernommen werden und ausschließlich Mitarbeiter teilnehmen. Dann greift für Arbeitnehmer der sozialversicherungsrechtliche Unfallschutz. Der Versicherungsschutz in der gesetzlichen Unfallversicherung gilt für die Dauer der Party – und auch für den direkten Heimweg nach ihrem Ende.

Dürfen Fotos mit mir veröffentlicht werden?

Wenn ein Foto von der Weihnachtsfeier im Internet veröffentlicht oder an Dritte weitergegeben werden soll, müssen alle Personen, die auf dem Foto abgebildet sind, ihr Einverständnis erteilen. Als Arbeitnehmer haben Sie ein Recht am eigenen Bild und daher auch das Recht auf Widerspruch. Demgegenüber dürfen Sie auch nicht ohne Zustimmung von Kollegen Fotos, auf denen diese zu sehen sind, in sozialen Netzwerken posten. Eine Schadensersatzklage ist eine mögliche Konsequenz.

[Bildnachweis: Pressmaster by Shutterstock.com]

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