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Falsche Angaben in der Bewerbung: Was nun?

So mancher Bewerber greift bei seinen Bewerbungsunterlagen gerne mal in den Schminktopf und hübscht seinen tabellarischen Lebenslauf etwas auf. Gegen geringfügige Werdegang-Kosmetik lässt sich wenig einwenden. Mit falschen Angaben in der Bewerbung ist aber nicht zu spaßen. Diese können Bewerber auch Jahre später noch den Job kosten. Arbeitsrichter verstehen bei arglistiger Täuschung oder echter Hochstapelei kein Pardon: Die fristlose Kündigung ist dann die Folge. Damit es nicht soweit kommt, sollten Sie falsche Angaben in der Bewerbung umgehend richtigstellen und korrigieren…


Falsche Angaben in der Bewerbung: Was nun?

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Wie schlimm sind falsche Angaben in der Bewerbung?

Bei Bewerbungen gilt die Wahrheitspflicht. Falsche Angaben in der Bewerbung sind daher kein Kavaliersdelikt – insbesondere, wenn es sich um Angaben handelt, die einstellungsrelevant sind. Die Folgen eines Betrugs reichen von einer fristlosen Kündigung über Schadensersatzforderungen bis hin zu strafrechtlichen Konsequenzen. Andererseits ist nicht jede Lüge verboten. Es gibt falsche Angaben, die man guten Gewissens und ganz legal machen kann. Bestes Beispiel ist die Frage nach der Familienplanung oder Schwangerschaft.

Welche Strafen drohen mir bei falschen Angaben?

Waren die genannten Qualifikationen, Erfahrungen, Kompetenzen oder Kenntnisse für die Einstellung des Bewerbers ausschlaggebend, so handelt es sich um eine arglistige Täuschung. Wurden dazu sogar noch Zeugnisse gefälscht und Noten frisiert, liegt sogar eine Urkundenfälschung vor, die mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren belegt ist. Von Seiten des Arbeitgebers droht Bewerbern, die falsche Angaben machen und erwischt werden, auch nach der Probezeit eine fristlose Kündigung.

Mit ihrer Unterschrift, Datum und Ortsangabe bestätigen sie immerhin, dass die im Lebenslauf gemachten Angaben der Wahrheit entsprechen. Die Schwere des Täuschungsversuchs entscheidet meist darüber, wie die Gerichte urteilen. Auch können falsche Angaben, die weit in der Vergangenheit liegen, strafmildernd wirken.

Wie verbreitet sind falsche Angaben in der Bewerbung?

Falsche Angaben in Bewerbungen sind allen einschlägigen Umfragen zufolge weit verbreitet. Zumal sehr viele Angaben kaum widerlegt oder verifiziert werden können. Bestes Beispiel sind die Hobbys, von denen man sich im Grunde gefahrlos welche ausdenken kann, von denen man meint, sie würden einem im Bewerbungsprozess Vorteile bringen. Auch die beliebte Bemerkung, man habe schon immer bei ebendiesem Unternehmen arbeiten wollen, lässt sich kaum entkräften.

Lesetipp: Welche Fragen im Vorstellungsgespräch sind verboten?
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Welche Angaben müssen der Wahrheit entsprechen?

Bleiben Sie in Ihrem Lebenslauf unbedingt bei der Wahrheit. Hobbys lassen sich schon mal aufmotzen, Freizeitinteressen beeindruckender darstellen, als sie sind. Auch bei Fremdsprachenkenntnissen wird schon mal übertrieben. Das geht in den meisten Fällen noch durch.

Ganz anders sieht es aus, wenn Sie falsche Angaben machen zu…

  • Zeitangaben (von wann bis wann haben Sie wo gearbeitet)
  • Qualifikationen (Abschlüsse, Zeugnisse, Zertifikate)
  • Kompetenzen (Erfahrungen, Erfolge, Verantwortungsbereiche)
  • Bisherige Arbeitgeber

Diese Aussagen sind praktisch immer relevant. Von ihnen hängt ab, ob man Sie zum Vorstellungsgespräch einlädt und auch später einstellt. Es handelt sich dabei in der Regel um sogenannte Muss-Qualifikationen. Sie sind Bedingung für die spätere Einstellung und werden schon in der Stellenanzeige explizit genannt. Entsprechend riskiert jeder Bewerber, der an diesen Stellen lügt, die spätere Kündigung. Selbst dann, wenn er oder sie schon mehr als zehn Jahre erfolgreich für das Unternehmen arbeitet.

Und täuschen Sie sich da bitte nicht: Es kommt immer wieder vor, dass Unternehmen in wirtschaftliche Schieflage geraten und Mitarbeiter im großen Stil entlassen müssen. Oder Sie fallen aufgrund eines Fehlers mal in Ungnade. In all diesen Fällen liefern Sie mit Ihren falschen Angaben in der Bewerbung einen billigen Kündigungsgrund. Wird das nachgeprüft, und Sie fliegen auf, können Sie gefeuert werden – ohne Kündigungsfrist, ohne Abfindung und dazu noch mit einem miesen Arbeitszeugnis wegen Betrugs oder arglistiger Täuschung. Das hängt Ihnen eine Karriere lang nach… Unnötigerweise.

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Wie kann ich falsche Angaben in der Bewerbung korrigieren?

Der beste Weg, falsche Angaben in der Bewerbung zu korrigieren, ist, diese schriftlich richtigzustellen. Dies gibt Ihnen auch einen späteren Beweis, dass Sie es getan haben und der Arbeitgeber kann sich nicht rausreden, Sie wider besseren Wissens eingestellt zu haben. Ob Sie das per E-Mail tun oder per Brief, ist zweitrangig. Idealerweise schreiben Sie eine kurze Entschuldigung und begründen den Fauxpas.

Bei kleineren Schummeleien gelingt das meist schon mit Erinnerungslücken oder indem Sie einen Irrtum zugeben. Ja, das war schlampig und Sie bitten die mangelnde Sorgfalt zu entschuldigen. Kommt nicht wieder vor und ist Ihnen peinlich… Auf diese Weise ergreifen Sie aber wenigstens die Initiative, lassen den Fehler nicht auf sich beruhen und gehen offen und konstruktiv mit Ihren Schwächen um. Wenigstens das!

Was tun bei dreisten Lügen?

Falls Sie aber zu tief in den Schminktopf gegriffen und regelrecht gelogen haben, zum Beispiel bei Arbeitgebern, für die Sie nie gearbeitet haben oder bei Qualifikationen, die Sie nicht besitzen, hilft Ehrlichkeit kaum noch. Wer derart hochstapelt, ist in der Regel raus.

Hier hilft dann allenfalls noch Schadensbegrenzung: Ziehen Sie Ihre Bewerbung zurück. Etwa, weil Sie sich für einen anderen Arbeitgeber entschieden haben. Oder weil Sie sich beruflich neuorientieren wollen (was vermutlich sogar ehrlicher ist). Der Job ist so zwar auch weg, aber Sie riskieren keine Anzeige wegen Urkundenfälschung und auch keine Kündigung und einen fetten Fleck im Lebenslauf. Und das nächste Mal bleiben Sie lieber gleich bei der Wahrheit in der Bewerbung

Lesetipp: Fehler in der Bewerbung entdeckt: Was kann ich tun?

[Bildnachweis: fizkes by Shutterstock.com]

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