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Kann ich um Bedenkzeit nach der Jobzusage bitten?

Ein klassisches Dilemma – und Luxusproblem: Sie haben sich auf mehrere Jobs parallel beworben und erhalten nun ein erstes konkretes Jobangebot. So eine Zusage schmeichelt jedem. Aber was ist mit den anderen Stellen? Womöglich warten Sie noch auf die Antwort von Ihrem Wunschunternehmen. Lässt sich dann beim ersten Arbeitgeber um Bedenkzeit nach der Jobzusage bitten? Kurze Antwort: Ja, Sie können durchaus etwas Zeit schinden und um Verständnis werben. Ewig hinauszögern können Sie Ihre Entscheidung aber nicht…


Kann ich um Bedenkzeit nach der Jobzusage bitten?

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Wann muss ich um Bedenkzeit nach Jobzusage bitten?

Jobsuchende bewerben sich in der Regel auf mehrere Stellenangebote gleichzeitig. Daher hoffen sie auch auf mehrere Jobangebote und erhalten sie manchmal auch – nur leider nicht gleichzeitig.

Dann stehen Bewerber vor einem Dilemma:

  • Sie können sich für das erste Angebot entscheiden und zusagen.
  • Oder sie können den Arbeitgeber hinhalten und Zeit schinden, um auf ein besseres Angebot zu spekulieren.

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Welche Strategie ist die bessere?

In solchen (Luxus-)Situationen empfiehlt sich ein Strategiemix aus Hinhaltetaktik und dosierter Ehrlichkeit, um etwas mehr Bedenkzeit herauszuschlagen. Eine reine Hinhaltetaktik ist nicht empfehlenswert, weil sie nicht frei von Risiken ist. Wenn Bewerber damit auffliegen und der erste Arbeitgeber erkennt, dass er nur Ihre zweite Wahl ist, könnte er seine Jobzusage sogar zurückziehen. Zumindest wäre das gemeinsame Arbeitsverhältnis von Beginn an getrübt – keine gute Basis für eine fruchtbare Zusammenarbeit.

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Wie kann ich um Bedenkzeit nach Jobzusage bitten?

Im Wesentlichen gibt es 3 Optionen für Bewerber – so können Sie um Bedenkzeit nach Zusage bitten:

  1. Ausreizen:
    Zunächst gesteht nahezu jeder Arbeitgeber seinen Bewerbern bei einer Zusage eine kurze Bedenkzeit von zwei bis drei Tagen ein. Solange müssen Sie also noch gar nicht reagieren. Es sei denn, in der Jobzusage steht ein Satz, wie: „Wir rechnen mit Ihrer Antwort bis zum TT.MM.JJJJ.“ In diesem Fall müssten Sie innerhalb der geforderten Frist reagieren – wenn auch nicht gleich mit einer Zusage Ihrerseits.
  2. Verzögern:
    Sollte Ihnen keine Frist gesetzt worden sein, können Sie die weiteren Schritte verzögern und verlangsamen. So schinden Sie Zeit, ohne explizit um Bedenkzeit zu bitten. Sie halten den Arbeitgeber letztlich nur etwas hin – indem Sie auf E-Mails oder Anrufe nicht sofort reagieren oder sich mit einem dringenden Projekt entschuldigen, das gerade keinen Aufschub duldet. Auch eine anstehende Dienstreise oder private Zwischenfälle sind mögliche Entschuldigungen. In all den Fällen sollten Sie aber gleichzeitig bekräftigen, dass Sie immer noch Interesse an der Stelle haben. Sie bitten nur um etwas Geduld und Verständnis.
  3. Verwickeln:
    Auch mit Rückfragen zum Arbeitsvertrag können Sie Zeit herausholen. Gibt es einen übergeordneten Tarifvertrag? Wie sehen die Weiterbildungs-Optionen aus? Wird das Gehalt in zwölf oder 13 Monatsgehältern gezahlt? Natürlich stellen Sie die Fragen nicht alle auf einmal. Aber mehr als zweimal funktioniert die Masche leider auch nicht. Sonst nervt es nur noch – oder wird durchsichtig.
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Wie lange kann ich meine Zusage hinauszögern?

Mit den verschiedenen Maßnahmen lassen sich maximal zwei Wochen überbrücken. Viel ist das nicht. Die Taktiken sind den meisten Personalern im Übrigen auch bekannt. Klingen Ihre Ausreden also nicht wirklich glaubwürdig, wachsen Skepsis und Unmut – und mancher Personalentscheider könnte dann seine Zusage zurückziehen.

Deshalb sollten Sie nach einiger Zeit Ihre Karten aufdecken und ehrlich um Bedenkzeit bitten. Dass Sie sich auch woanders beworben haben, ist ja keine Schande. Und dass Sie sich erst entscheiden möchten, wenn alle Angebote auf dem Tisch liegen, ist legitim.

Mit welchen Formulierungen kann ich um Bedenkzeit nach Zusage bitten?

Ihre Bitte um Bedenkzeit nach einer Jobzusage sollte vor allem nicht erpresserisch klingen. Garnieren Sie Ihre Bitte ruhig mit Komplimenten, bekräftigen Sie Ihr Interesse an der Stelle. Sie sind aber eben auch noch bei einem weiteren Arbeitgeber im Rennen. Sie fragen deshalb nach, wie viel Bedenkzeit Sie haben. Bitten Sie um eine realistische Zeitspanne – zum Beispiel um eine oder zwei Wochen. Die Strategie der offenen Karten wird von vielen Personalern durchaus honoriert. Allerdings dürfen Sie es damit nicht übertreiben. Wenn Sie Ihre Bedenkzeit immer und immer wieder verlängern wollen, stellt sich schließlich irgendwann die Frage, ob Sie die Stelle wirklich wollen.

Gleichzeitig melden Sie sich bei Ihrem Wunscharbeitgeber.

Informieren Sie auch den darüber, dass Ihnen bereits ein attraktives Jobangebot vorliegt. Sagen Sie ihm, dass er Ihre erste Option wäre, dass Sie aber jetzt unter Zugzwang stehen. Sie konnten zwar etwas Bedenkzeit herausschlagen, müssten aber jetzt bitte eine baldige Zu- oder Absage erhalten. Solange auch das mit Schmeicheleien untermalt wird und nicht wie ein Erpressungsversuch klingt, können Sie den Bewerbungsprozess beim Wunscharbeitgeber durchaus etwas beschleunigen.

[Bildnachweis: Jihan Nafiaa Zahri by Shutterstock.com]

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