Was ist ein Zwischenzeugnis?
Im Gegensatz zum Arbeitszeugnis wird das Zwischenzeugnis nicht am Ende des Beschäftigungsverhältnisses ausgestellt, sondern währenddessen. Es gibt Auskunft über die Tätigkeiten und Leistungen des Arbeitnehmers. Inhaltlich und formal unterscheidet es sich nicht oder nur geringfügig vom Arbeitszeugnis.
Wann brauche ich ein Zwischenzeugnis?
Es gibt im Wesentlichen zwei Motive, warum Arbeitnehmer ein Zwischenzeugnis verlangen oder eines benötigen:
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Strategisch
Es gibt mehrere strategische Gründe, nach einer Interimsbeurteilung zu fragen – zum Beispiel bei einem abzusehenden Chefwechsel. Wer sich mit seinem bisherigen Vorgesetzten gut versteht, darf auf ein gutes bis sehr gutes Zwischenzeugnis hoffen. Vorteil: Klappt es mit dem neuen Chef nicht, kann DER im Falle eines Bruchs im abschließenden Arbeitszeugnis nicht groß von der bisherigen Beurteilung abweichen (sogenannte Bindungswirkung).
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Immanent
Wenn Sie einen Jobwechsel planen und sich bei anderen Unternehmen diskret bewerben möchten, hilft Ihnen ein Zwischenzeugnis enorm. Damit können Sie vollständige Bewerbungsunterlagen zusammenstellen. Dass ein geplanter Jobwechsel oft hinter dem Wunsch nach einer Zwischenbewertung steckt, wissen allerdings auch die Arbeitgeber – und sind deswegen immer alarmiert, wenn ein (guter) Mitarbeiter plötzlich um ein Zwischenzeugnis bittet. Wenn Sie also Ihren Job wechseln wollen, nennen Sie dies möglichst nicht als Grund für Ihre Bitte nach einem Zeugnis. Es könnte sich für Sie nachteilig auswirken.
Habe ich das Recht auf ein Zwischenzeugnis?
Einen rechtlichen Anspruch auf ein Zwischenzeugnis gibt es nicht. Tatsächlich kann sich der Arbeitgeber – anders als beim Arbeitszeugnis – weigern, ein Zwischenzeugnis auszustellen. Manchmal ist das Recht auf ein Zwischenzeugnis allerdings im Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag geregelt. Außerdem haben Arbeitnehmer einen Anspruch auf ein Zwischenzeugnis, wenn ein „berechtigtes Interesse“ besteht. In so einem Fall können Arbeitnehmer Ihr Recht auf ein Zwischenzeugnis sogar gesetzlich durchsetzen. Es kommt stets auf den Einzelfall an. Im Zweifel kontaktieren Sie dazu bitte einen Arbeitsrechtler.
Wann habe ich ein berechtigtes Interesse?
In diesen Szenarien sollten Sie um ein Zwischenzeugnis bitten – und haben unter Umständen sogar ein „berechtigtes Interesse“ und daher rechtlichen Anspruch darauf.
- Lange Betriebszugehörigkeit
Wer schon lange für ein Unternehmen arbeitet, seine Leistung aber nie bewertet bekommen hat, kann das mit der Bitte um ein Zwischenzeugnis einfach mal nachholen. Oder wenn die letzte Beurteilung schon länger als drei Jahre zurückliegt. - Chefwechsel
Der Wechsel eines Abteilungsleiters, Teamleiters oder Vorgesetzten ist ein sehr guter Anlass, um sich ein Zwischenzeugnis ausstellen zu lassen. Falls dies nicht automatisch geschieht, sollten Sie danach fragen. - Interner Jobwechsel
Falls Sie innerhalb des Unternehmen den Job wechseln, können und sollten Sie ebenfalls um eine Zwischenbeurteilung bitten. Auch hier dient sie zur Orientierung mit Bindungswirkung für das Arbeitszeugnis, falls der Einstand im neuen Job nicht gelingt. - Beförderung
In dem Fall dürfte die Beurteilung besonders positiv ausfallen. Auch eine Beförderung stellt einen internen Jobwechsel dar. Also unbedingt nach einem Zwischenzeugnis fragen! - Weiterbildung
Sie haben ein MBA-Studium oder eine andere größere Weiterbildung absolviert? Dann sind Sie jetzt de facto höher qualifiziert als zuvor. Ihre Kompetenzen und damit Ihr Marktwert haben sich verbessert. Damit empfehlen Sie sich – zunächst intern – für neue, höher dotierte Positionen. Also ein ebenfalls ein guter Grund für ein Interimszeugnis. - Elternzeit
Wenn Sie für ein bis drei Jahre in Elternzeit gehen (oder eine andere längere Auszeit nehmen – zum Beispiel ein Sabbatical), markiert dies zugleich eine Zäsur im Berufsleben. Da ist es völlig legitim zu fragen, wo man bisher leistungsbezogen steht. - Betriebsübernahme
Der Betrieb wird von einem andern Unternehmen übernommen, damit stehen meist (doppelte) Arbeitsplätze auf dem Prüfstand und Entlassungen drohen. Hier ist die Frage purer Selbstschutz! - Stellenabbau
Gleiches gilt, falls das Unternehmen plant – betriebsbedingt – Stellen abzubauen. Zahlreiche Arbeitnehmer bekommen dann meist ein Abfindungsangebot oder einen Aufhebungsvertrag.
Lesetipp: Habe ich ein Recht auf ein Praktikumszeugnis?
Wie kann ich ein Zwischenzeugnis anfordern?
Ein Zwischenzeugnis sollten Sie stets schriftlich anfordern. Das ist offizieller und beugt Missverständnissen vor. Denn mit der schriftlichen Nachricht können Sie gleich die passende Begründung mitliefern – und so den Verdacht, Sie seien auf dem Sprung, gleich ausräumen. Zumindest etwas. Bedenken Sie, dass dieses Thema leicht zu Spannungen in einem Betrieb führen kann.
In der Regel können Sie sich mit dieser Bitte an Ihren direkten Vorgesetzten wenden. Ist dieser nicht der richtige Ansprechpartner, wird er Sie an einen Kollegen in der Personalabteilung weiterleiten. Für die Anfrage selbst reichen ein paar Zeilen völlig aus. Auch der Grund Ihrer Bitte kann ganz kurz gehalten sein. Andernfalls wirkt es noch so, als wollten Sie sich rechtfertigen oder etwas verbergen. Zum Beispiel wie in dieser Mustervorlage:
Betreff: Bitte um ein Zwischenzeugnis
Sehr geehrte Damen und Herren,
weil ich mich über meinen aktuellen Leistungsstand informieren möchte, bitte ich um die kurzfristige Ausstellung eines qualifizierten Zwischenzeugnisses.Mit freundlichen Grüßen
UNTERSCHRIFT
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