Wann kann ich mein Gehalt nachverhandeln?
Ihr Gehalt verhandeln Sie zunächst einmal vor der Vertragsunterzeichnung. In einem bestehenden Arbeitsverhältnis gibt es diverse Gelegenheiten, um Ihr Gehalt nachzuverhandeln, insbesondere das jährliche Mitarbeitergespräch. Dafür benötigen Sie aber gute Gründe, die eine Gehaltserhöhung rechtfertigen.
Das sind die besten Gelegenheiten für eine Nachverhandlung:
- Nach der Probezeit
- Nach einem Jahr im Job
- Nach Ablauf eines befristeten Vertrags und der Umwandlung in einen unbefristeten
- Beim Mitarbeitergespräch oder Jahresgespräch
- Bei einer Beförderung
- Bei der Übernahme neuer Aufgaben
- Bei der Übernahme von (mehr) Verantwortung
Welche Gründe kann ich vorbringen?
„Ich muss jetzt eine Familie ernähren“ oder „Die Inflation frisst mein Einkommen auf“ – das sind keine guten Grüne für eine Gehaltserhöhung. Die besten Argumente für eine Gehaltserhöhung orientieren sich ausschließlich an Ihrem Wert für das Unternehmen. Dazu zählen:
- Sie haben neue Informationen über Ihren Marktwert gesammelt, die alleine schon eine Anpassung des Lohns rechtfertigen würden.
- Ihre Kompetenzen und Qualifikationen haben sich verbessert, zum Beispiel durch den Abschluss eines berufsbegleitenden Studiums oder den Besuch von Weiterbildungsseminaren.
- Sie übernehmen andere Aufgaben oder mehr Verantwortung – und sind vielleicht sogar zum Teamleiter oder Abteilungsleiter befördert worden.
- Das Unternehmens formuliert von sich aus neue, anspruchsvollere Anforderungen an Ihre Stelle.
Lesetipp: Muss ich mein bisheriges Gehalt im Bewerbungsgespräch nennen?
Gehalt nachverhandeln nach Bewerbung?
So lange Sie keinen gültigen Arbeitsvertrag unterschrieben haben, sind Sie keine verbindliche Vereinbarung eingegangen. Sie können selbstverständlich Ihr Gehalt jederzeit mit dem Unternehmen, bei dem Sie sich beworben haben, nachverhandeln — auch dann, wenn Sie in der Bewerbung bereits Ihre Gehaltsvorstellungen genannt haben.
Allerdings ist es nicht unbedingt ratsam, Ihre Gehaltsvorstellung nachträglich nach oben zu korrigieren.
Es schmälert das Vertrauen in Ihre Integrität und lässt Ihre Einstellungschancen mit großer Wahrscheinlich sinken. Schließlich hat das Unternehmen Sie vermutlich nur in die engere Wahl genommen, weil es mit Ihren Gehaltsvorstellungen konform geht. Wenn Sie dennoch mehr herausschlagen wollen, sollten Sie gute Argumente vorbringen – zum Beispiel jenes, dass Sie Ihren Marktwert nur unzureichend recherchiert und jetzt neue Informationen haben. Das Vorstellungsgespräch bietet die passende Bühne dafür, um Ihre Gründe vorzutragen.
Gehalt nachverhandeln vor Vertragsunterzeichnung?
Wenn Sie das Bewerbungsgespräch bereits erfolgreich absolviert und vom Arbeitgeber eine Zusage erhalten haben, sollten Sie Ihr Gehalt NICHT mehr nachverhandeln. Zum Einen ist es charakterlich fragwürdig, einen geschlossenen Deal de facto wieder aufzukündigen. Zum Zweiten kann auch rechtlich schon ein mündlicher Arbeitsvertrag zwischen Ihnen und dem Unternehmen bestehen. Das ist aus juristischer Sicht möglich, wenn Sie etwa im Jobinterview Ihre Gehaltsvorstellungen nennen, der Arbeitgeber Ihnen daraufhin die Stelle direkt anbietet und Sie annehmen. Um sich rechtlichen und Ärger am Arbeitsplatz zu ersparen, sollten Sie auf eine Nachverhandlung verzichten. Warten Sie damit bis zum nächsten Mitarbeiter- oder Jahresgespräch.
Es gibt aber Ausnahmen!
Es sei denn, im Arbeitsvertrag tauchen Rahmenbedingungen auf, die so nicht besprochen waren oder Ihre Aufgabenbeschreibung ist in Wahrheit sehr viel umfangreicher als verabredet. In diesem Fall haben sie allen Grund, um Ihr Gehalt noch vor der Vertragsunterzeichnung neu zu verhandeln.
Kann ich Gehalt nachverhandeln nach Probezeit?
Die überstandene Probezeit ist ein wichtiger Etappenerfolg. Sie haben die Aufgaben zur Zufriedenheit Ihres Arbeitgebers erfüllt und Ihren Wert für das Unternehmen unter Beweis gestellt. Somit haben Sie sich einen Bonus in Form einer Gehaltserhöhung durchaus verdient.
Diese sollten Sie aber nur einfordern, wenn dies bei Vertragsabschluss Bestandteil der Abmachungen war.
Denn viele Arbeitnehmer verabreden schon vor Arbeitsantritt eine Gehaltsanpassung nach der Probezeit. Andernfalls wirkt es unangemessen bis gierig, wenn Sie schon nach wenigen Wochen oder Monaten mehr Geld wollen. Dies ist insbesondere dann nicht empfehlenswert, wenn Sie zwar die Probezeit überstanden, aber dennoch „nur“ einen befristeten Jahresvertrag haben. Warten Sie in diesem Fall lieber ein Jahr ab, bevor Sie in die Offensive gehen.
Lesetipp: Sollte ich kurz nach der Probezeit kündigen?
Kann ich nach einem Jahr mein Gehalt nachverhandeln?
Ja, nach einem Jahr im Unternehmen können Sie gemeinsam mit Ihrem Arbeitgeber eine Zwischenbilanz ziehen – und aufgrund guter Leistungen oder Verantwortungsübernahme eine Gehaltserhöhung ins Spiel bringen. Sie sollten sich aber bewusst sein, das eine Lohnerhöhung kein Automatismus ist – und nicht Jahr für Jahr einfach so erfolgt (von Ausnahmen z.B. im öffentlichen Dienst abgesehen).
Nur weil weitere zwölf Monate ins Land gegangen sind, haben Sie kein Argument für eine Gehaltserhöhung. Solche Forderungen benötigen immer eine valide Begründung – am besten mit belastbaren Zahlen. Hierbei zählen vor allem bisherige und künftige Leistungen sowie relevante Erfolge. Also zum Beispiel Kosteneinsparungen, Umsatzsteigerungen, Verbesserungen der Abläufe, höhere Kundenzufriedenheit, höherer Output und so weiter. Wenn Sie damit aufwarten können, dann haben Sie eine gute Basis, um Ihr Gehalt erfolgreich nachverhandeln zu können.
Beachten sollten Sie zudem die aktuelle wirtschaftliche Lage Ihres Arbeitgebers oder die mentale Stimmung Ihres Chefs.
Wenn gerade ein paar tausend Stellen abgebaut werden sollen, wäre es ziemlich unsensibel, eine 10-prozentige Gehaltserhöhung zu fordern. Ebenso wenn Ihre Abteilung intern gerade unter Feuer steht, weil Jahresziele verfehlt wurden. Umgekehrt: Zieht die Konjunktur an, können Sie durchaus über Sonderzahlungen sprechen. Oder wenn Sie Ihre Ziele übererfüllen. Aber vermeiden Sie dabei stets den Eindruck, gierig zu sein.
Lesetipp: Lohnt sich der Jobwechsel: Ja oder Nein?
Wie viel kann ich verlangen?
Wenn sich Ihre Aufgaben oder Leistungen im Unternehmen nicht oder kaum geändert haben, verfügen Sie über keine guten Argumente, um mehr Gehalt zu fordern. In diesem Fall sind drei bis fünf Prozent vermutlich das Ende der Fahnenstange. Bei einer Beförderung können dagegen 15 bis 20 Prozent drin sein. Größere Gehaltssprünge sind auch bei einem Arbeitgeberwechsel drin.
Gehalt nachverhandeln: Extra-Tipp!
Der beste Zeitpunkt für mehr Geld ist – im Gegensatz zur allgemeinen Meinung – nicht unbedingt das Jahresende beziehungsweise der Jahresanfang. Dort werden zwar die meisten Gehälter neu verhandelt. Das muss aber nicht immer der beste Zeitpunkt sein.
Bewährt hat sich ein anderes Timing: kurz vor Ende eines erfolgreichen Projekts. Als Benjamin Converse und Ayelet Fishbach von der Universität von Chicago untersuchten, wie sich die Anerkennung für einen Mitarbeiter entwickelt, während der versucht, ein wichtiges Ziel zu erreichen, stellten Sie fest: Ihren Höhepunkt erreicht diese überraschenderweise nicht beim erfolgreichen Abschluss des Projekts, sondern kurz davor. Dann, wenn man die betreffende Person eben noch braucht, um das Ziel auch wirklich zu erreichen, der Erfolg aber zum Greifen nah ist. Dieser Wertschätzungs-Klimax signalisiert aber auch den perfekten Zeitpunkt für eine Gehaltserhöhung.
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