Wer zahlt die anfallenden Fahrtkosten beim Praktikum?
Bei einer Bewerbung ist das noch relativ eindeutig: Lädt das Unternehmen zum Vorstellungsgespräch ein und ist nichts anderes vereinbart, übernimmt der Gastgeber (also der potenzielle Arbeitgeber) die Anfahrts- und Abreisekosten.
Beim Praktikum sieht das anders aus: Hier wird – wenn überhaupt – ein Praktikumsvertrag geschlossen. Der ist dem normalen Arbeitsvertrag ähnlich. Hierin werden ebenfalls der Arbeitsort, die Arbeiszeiten und Arbeitsinhalte geregelt.
Werden darin Reisekosten und Fahrtkosten nicht explizit angesprochen und geregelt, gilt im Praktikum das, was bei der normalen Arbeit auch gilt: Das sogenannte Wegerisiko liegt beim Arbeitnehmer – in diesem Fall beim Praktikanten.
Heißt: Wie Sie zur Arbeit kommen, ist Ihnen überlassen. Es ist Ihre freie Entscheidung, ob Sie mit dem Auto, mit Bus oder Bahn oder mit dem Rad zur Arbeit erscheinen. Sie müssen nur pünktlich sein (deswegen WegeRISIKO – bei etwaigen Verkehrsbehinderungen ist es Ihre Pflicht dann eben früher loszufahren). Und Sie müssen die Fahrtkosten hierfür selber tragen.
Das gilt erst recht, wenn es keinen Praktikumsvertrag gibt und nichts dazu besprochen wurde.
Daraus leitet sich entsprechend eine dringende Empfehlung für Praktikanten ab:
Sprechen Sie das Thema Fahrkostenzuschuss oder gar Fahrtkostenübernahme VOR Beginn des Praktikums an. Letztlich sind ist die Frage nach den Fahrtkosten reine Verhandlungssache. Wer nicht fragt, bekommt meist auch nichts. Fragen Sie also nach und versuchen Sie wenigstens einen Zuschuss für den ÖPNV zu bekommen – erst recht, wenn das Praktikum unbezahlt ist. Sonst zahlen Sie für die Arbeit, die Sie leisten, auch noch drauf.