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Was gehört in den Lebenslauf – und was nicht?

Viele Bewerber stehen einem scheinbaren Widerspruch gegenüber: Der Lebenslauf soll einerseits auf die jeweilige Stelle individuell zugeschnitten sein. Das spräche dafür, ihn ordentlich auszumisten. Auf der anderen Seite soll er aber auch lückenlos sein. Das führt zu der Frage: Was gehört in den Lebenslauf – und was nicht? Wir zeigen, was Sie beachten müssen, um die richtige Balance zu finden und dem Personaler die Informationen zu geben, die gefragt sind.


Was gehört in den Lebenslauf - und was nicht?

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Welche Aufgabe hat der Lebenslauf?

In manchen Branchen wird dem Anschreiben in einer Bewerbung kaum Aufmerksamkeit geschenkt. Ohnehin ist die Zeit vieler Personalverantwortlicher so knapp bemessen, dass sie maximal drei bis fünf Minuten Zeit haben, sich einer Bewerbung zu widmen. Das führt dazu, dass das Hauptaugenmerk auf dem Lebenslauf liegt.

Er vermittelt dem Leser, dass ein Bewerber über eine bestimmte Qualifikation aufgrund seiner Schulbildung, Ausbildung und/oder Berufserfahrung verfügt. Im Gegensatz zu Soft Skills werden Fachwissen und besondere Fähigkeiten durch Zeugnisse und Zertifikate belegt.

Aufgebaut wird der Lebenslauf meist tabellarisch und umgekehrt chronologisch, weshalb auch vom amerikanischen Aufbau die Rede ist. Das bedeutet, dass der Bewerber die letzte Position an oberste Stelle setzt und sich von dort zurückarbeitet.

Das ermöglicht dem Personaler sofort die relevanten Positionen zu erkennen, während Informationen über die letzte Schule eher nachrangig sind.

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Was gehört in den Lebenslauf?

Im Allgemeinen beträgt der Umfang eines Lebenslaufes ein bis zwei Seiten, bei Führungskräften kann er auch schon einmal eine dritte Seite in Anspruch nehmen.

Seit einigen Jahren gibt es – inspiriert durch den angloamerikanischen Arbeitsmarkt – hierzulande teilweise anonymisierte Bewerbungsverfahren. Der Gedanke dahinter: Wer aufgrund seiner Herkunft, seines Geschlechts, seiner Hautfarbe oder seines Alters von der Mehrheitsgesellschaft abweicht, hat häufiger mit Diskriminierung zu kämpfen.

Ob jemand aber mit Vornamen Fatma oder Leonie heißt, 45 oder 30 Jahre alt ist, muss nichts mit mangelnder Eignung für eine Stelle zu tun haben. Allerdings sind auch Personalentscheider nicht immer frei von Vorbehalten, weshalb Bewerber sich mehr Chancengleichheit bei einer anonymen Bewerbung ausrechnen.

Der Grundgedanke ist begrüßenswert, bisher ist das anonymisierte Bewerbungsverfahren aber noch kein Standard. Da erkennbar sein muss, ob Sie für die ausgeschriebene Stelle passen, gehören vor allem Ihre Qualifikationen in den Lebenslauf, die sich aus verschiedenen Stationen Ihres Werdegangs zusammensetzen.

Wir raten daher zu folgenden Bestandteilen eines Lebenslaufes:

  • Personalia

    Sofern Ihr potenzieller Arbeitgeber kein anonymisiertes Bewerbungsverfahren anbietet, kommen Sie nicht umhin, ihre vollständigen Personaldaten anzugeben. Diese sollten sowohl inhaltlich als auch in der Form identisch mit den Angaben im Anschreiben und einem möglichen Deckblatt sein. Dazu zählen Vor- und Nachname, Geburtstag und -ort, Anschrift, Familienstand, Telefonnummer und E-Mailadresse. Haben Sie keinen Festnetzanschluss, reicht die Mobilfunknummer. Verfügen Sie über beides, sollten Sie beide Nummern angeben oder diejenige, unter der Sie besser erreichbar sind.

  • Bewerbungsfoto

    Nicht zwingend notwendig, aber empfehlenswert ist das Bewerbungsfoto. In einem Vorstellungsgespräch geben Sie sich ohnehin spätestens zu erkennen. Lassen Sie für die Bewerbung unbedingt ein professionelles Foto von einem Fotografen machen, der Sie gut in Szene setzen kann. Ein gutes Bewerbungsfoto fängt im Idealfall Ihre Persönlichkeit ein und kann ein echter Pluspunkt sein.

  • Berufserfahrung

    Berufserfahrene listen unter diesem Punkt Ihre Jobs auf. Strukturieren Sie mithilfe von Zwischenüberschriften und Bulletpoints. Beschreiben Sie in vier, fünf wichtigen Punkten, welche Tätigkeiten für die Ausübung wichtig waren. Berufsanfänger, die sich direkt nach der Ausbildung oder Uni bewerben, listen Schwerpunkte Ihrer Ausbildung und/oder Erfahrungen durch Praktika an dieser Stelle auf. Auch berufsrelevante Erfahrungen aus Ehrenamt oder Nebenjob, die zur jeweiligen Stelle passen, können hier aufgelistet werden.

  • Ausbildung

    Hier reicht die Angabe der weiterführenden Schule als Ausgangspunkt Ihrer Ausbildung. Wer ein gutes Abitur gemacht hat, kann seine Abschlussnote nennen. Gleiches gilt, wenn Sie danach ein Hochschulstudium abgeschlossen haben. Bei guten Abschlussnoten sollten Sie außerdem das Thema Ihrer Examensarbeit und die Schwerpunkte nennen.

  • Praktika

    Führen Sie Praktika nicht nur auf, weil Sie sie absolviert haben. Stellen Sie vielmehr den Bezug zur Stelle her, indem Sie wichtige Leistungen herausstellen, die sich im anvisierten Job auszahlen.

  • Hobbys

    Gerade für Berufsanfänger können Hobbys ein wichtiges Unterscheidungsmerkmal im Vergleich zur Konkurrenz sein. Wichtig ist allerdings, dass Sie als Hobbys nicht einfach nur den ganzen Tag Serien schauen angeben, sondern damit wichtige Skills illustrieren können. Beispielsweise kann ein Bewerber seine Organisationsfähigkeit demonstrieren, wenn er angibt, eine Studenteninitiative gegründet zu haben. Sind Ihre Jobs eher Musik hören und Computerspiele spielen, ohne dass Sie einen Bezug zum Job haben, lassen Sie sie besser raus aus der Bewerbung.

  • Sprachkenntnisse

    Ohne Englischkenntnisse läuft in vielen Branchen nichts, Jobtitel und Fachbegriffe stammen bereits oft aus dem Englischen. Vorteilhaft sind Fremdsprachen vor allem dann, wenn ein Unternehmen international tätig ist. Geben Sie daher immer Ihre Sprachkenntnisse inklusive Sprachniveau (muttersprachlich, Grundkenntnisse) an. Führen Sie etwaige Zertifikate über Tests ebenfalls auf.

  • Unterschrift

    Der Lebenslauf muss unbedingt mit Datum und persönlicher Unterschrift versehen werden. Sie versichern damit, dass die gemachten Angaben der Wahrheit entsprechen.

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Was hat im Lebenslauf nichts zu suchen?

Einige Sachen sind selbsterklärend, seien der Vollständigkeit aber kurz angerissen: Lassen Sie äußerste Sorgfalt bei der Gestaltung Ihrer Bewerbungsunterlagen walten. Sowohl für das Anschreiben, als auch den Lebenslauf und Kopien von Zeugnissen und Zertifikaten gilt: Gehen Sie pfleglich damit um. Halten Sie es frei von Kaffeeflecken und Eselsohren.

Anschreiben, Lebenslauf und ein mögliches Deckblatt sollten in der formalen Gestaltung aus einem Guss sein. Achten Sie darauf, dieselben Schriftarten zu benutzen. Vermeiden Sie überflüssige Experimente mit aufwendigen Grafiken, mehreren Schrifttypen und -größen, Kursivschrift und Fettdruck. Setzen Sie solche Mittel lieber sparsam ein.

Folgende Angaben haben nichts im Lebenslauf zu suchen:

  • Berufe der Eltern

    Früher wurden einmal die Berufe der Eltern ebenfalls im Lebenslauf angegeben. Allerdings haben diese Informationen nichts mehr darin zu suchen. Sie bewerben sich auf eine Stelle. Der Beruf Ihres Vaters oder Ihrer Mutter sagt rein gar nichts über Ihre Qualifikation aus.

  • Grundschule

    Bei dem Versuch, möglichst umfassend sämtliche Stationen des Lebenslaufs zu dokumentieren, gehen manche Bewerber bis Adam und Eva zurück. Ganz gleich, ob Sie bereits mehrere Jahre Berufserfahrung oder gar keine haben: In der Grundschule liegt zwar der Beginn Ihrer schulischen Entwicklung, dennoch wird sie nicht aufgeführt.

  • Konfession

    Ihre Konfession müssen Sie üblicherweise nicht angeben. Das kann anders aussehen, wenn Sie sich auf eine Stelle bewerben, bei der es einen kirchlichen Träger gibt. In solchen Fällen kann die Zugehörigkeit zu einer christlichen Kirche erforderlich sein. Ansonsten gilt, dass Religion Privatsache ist. Gleiches gilt für die politische Gesinnung oder die Mitgliedschaft in einer Gewerkschaft.

  • Nur Jahreszahlen

    Ungenaue Zeitangaben wie beispielsweise die Angabe von Tätigkeiten in Jahreszahlen haben im Lebenslauf nichts zu suchen. Dahinter verbirgt sich aus Personalersicht durchschaubare Wunsch, existierende Lücken zu schließen. Für eine korrekte Aufzählung sollten Monat und Jahr angegeben werden, also nicht: 2013 – 2019 Bürokaufmann bei Fantasie Firma, sondern: 10/2013 – 12/2019 Bürokaufmann bei Fantasie Firma.

[Bildnachweis: Viktor Gladkov by Shutterstock.com]

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