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Kann ich mit Tattoos und Piercings zum Vorstellungsgespräch gehen?

Etwas Besonderes sind Tattoos und Piercings schon lange nicht mehr. Statistiken zufolge hat jeder zehnte Deutsche sogar mehrere Tätowierungen – viele von ihnen auf gut sichtbaren Körperteilen wie Oberarm, Hals oder Wade. Auf der anderen Seite sagt ungefähr die Hälfte in Umfragen, dass ein Tattoo für sie nicht infrage komme. Und auch der eine oder andere Arbeitgeber sieht Tattoos und Piercings im Vorstellungsgespräch und bei der Arbeit nicht gerne. Aus durchaus guten Gründen…


Kann ich mit Tattoos und Piercings zum Vorstellungsgespräch gehen?

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Wann darf der Arbeitgeber Tattoos und Piercings verbieten?

Laut Grundgesetz hat jeder Bürger das Recht auf freie Entfaltung seiner Persönlichkeit. Und mit Tätowierungen und Piercings will man gemeinhin seiner Persönlichkeit Ausdruck verleihen. Grundsätzlich sind Tattoos und Piercings also Privatsache – niemand kann Sie Ihnen verbieten. Und niemand kann Ihnen verbieten, sich mit gut sichtbarem Körperschmuck zu bewerben und mit markanten Tattoos beim Bewerbungsgespräch zu erscheinen.

Einstellen muss Sie der Arbeitgeber deswegen aber noch lange nicht. So fallen Tattoos und Piercings jedenfalls nicht unter das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz, das Diskriminierungen vorbeugen soll. Wenn dem Personaler Ihre Verzierungen nicht gefallen und er Sie deswegen aus dem Bewerberpool herauskickt, ist das sein gutes Recht.

Am Arbeitsplatz selbst tragen die meisten Arbeitnehmer Privatkleidung. Wenn es diesbezüglich keine speziellen Regeln oder Vorschriften im Betrieb gibt, dann können Sie selbstverständlich Ihre Tattoos und Piercings am Arbeitsplatz auftragen. Aber es gibt Ausnahmen:

  1. Verletzungsgefahr

    Das Tragen von Schmuck (z.B. Piercings) darf der Arbeitgeber verbieten, wenn davon eine Verletzungsgefahr für Arbeitnehmer oder Dritte ausgeht. Dies kann etwa in handwerklichen Berufen, am Fließband, in Schlachthöfen, Sägewerken oder KfZ-Werkstätten der Fall sein. Also überall dort, wo sich Schmuckstücke in Maschinen verfangen oder verkeilen könnten.

  2. Hygienevorschriften

    Piercings sind auch verboten, wenn sie Hygienevorschriften zuwiderlaufen und von ihnen somit eine Gefahr für die Gesundheit ausgeht. Bestes Beispiel sind Gesundheitsberufe mit viel Patientenkontakt, etwa Krankenschwester oder Altenpfleger. Anderes Beispiel: die Gastronomie, in der Hygiene eine große Rolle spielt. Einem Bäcker oder Koch kann man das Tragen von Piercings verbieten.

  3. Erscheinungsbild

    Der Arbeitgeber kann Tattoos und Piercings untersagen, wenn er ein begründetes Interesse daran hat. Wenn er etwa auf ein „ordentliches Erscheinungsbild“ Wert legt, weil die Mitarbeiter viel Kundenkontakt haben, sei es in einer Bankfiliale oder im Einzelhandel. In so einem Fall muss zwischen der persönlichen Freiheit des Einzelnen und den Interessen des Arbeitgebers abgewogen werden. Grundsätzlich sind Vorschriften zu Kleidung und Schmuck möglich und können auch im Arbeitsvertrag fixiert werden.

  4. Umsatzeinbußen

    Wenn der Arbeitgeber nachweisen kann, dass der Körperschmuck des Mitarbeiters ihm wirtschaftliche Einbußen oder Umsatzverluste einbringt, könnte es sich sogar um einen Kündigungsgrund handeln. Der Nachweis dürfte im Einzelfall indes schwierig zu erbringen sein. Hinweis: Die Angaben sind ohne Gewähr, für eine professionelle Rechtsberatung wenden Sie sich bitte an Ihren Anwalt.

Hier geht es wohlgemerkt immer um sichtbare Tattoos und Piercings. Kein Arbeitgeber dürfte sich an Ihrem Körperschmuck stören oder ihn gar verbieten wollen, wenn er am Arbeitsplatz völlig unsichtbar unter der Kleidung versteckt ist.

Ein Piercing am Bauchnabel oder ein Tattoo auf dem Rücken sieht man unter normalen Umständen nicht (außer bei Bademeistern und Unterwäschemodels…). Sie sind daher unproblematisch.
vgwort

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Kann ich mit Tattoo Polizist werden?

Grundsätzlich: Ja, mit einem Tattoo können Sie Polizist werden. Aber nicht mit JEDEM Tattoo!

An diesem Punkt entbrennt regelmäßig Streit — auch juristischer. Zudem ist Polizei Ländersache. Die Einstellungsvoraussetzungen sind von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich.

So hatte zum Beispiel die Fachhochschule der Polizei des Landes Sachsen-Anhalt vor einigen Jahren die Einstellung eines jungen Mannes wegen einer großflächigen Tätowierung einer vermummten Gestalt mit dem Logo des 1. FC Magdeburg auf seinem Wadenbein abgelehnt. Das Verwaltungsgericht Magdeburg urteilte im Jahr 2018, dass der Bewerber NICHT aufgrund des Tattoos vom Auswahlverfahren ausgeschlossen werden darf.

Nordrhein-Westfalen sah in sichtbaren Tätowierungen sogar einen „Eignungsmangel“. Das Verwaltungsgericht Düsseldorf aber ließ 2017 im Eilverfahren die Bewerbung eines jungen Mannes für den gehobenen Dienst bei der Polizei zu, obwohl diese ihn vorher wegen eines großen Löwenkopf-Tattoos abgelehnt hatte. Dabei verwiesen die Richter auf den „gesellschaftlichen Wandel“ und die gestiegene Akzeptanz von Tätowierungen.

Auch die Polizei Berlin hatte vor einigen Jahren einen Bewerber mit gut sichtbaren Tätowierungen vom Auswahlverfahren ausgeschlossen. Begründung: Die Bevölkerung könnte seine Tätowierungen als bedrohlich wahrnehmen.

Das Oberverwaltungsgericht Berlin entschied aber in einem Urteil aus dem Jahr 2019, dass ein Bewerber nicht allein wegen einer Tätowierung abgelehnt werden darf. Tattoos seien grundsätzlich kein Hindernis für die Einstellung in den Polizeidienst. Eine Ablehnung sei nur dann zulässig, wenn die Tätowierung gegen ein Strafgesetz oder die freiheitliche demokratische Grundordnung verstößt.

So war schon im Jahr 2007 ein Polizeikommissar in Berlin wegen eines Nazi-Tattoos aus dem Dienst entfernt worden. Zehn Jahre später entschied das Bundesverwaltungsgericht, dass die Entfernung aus dem Beamtenverhältnis rechtens war.

„Die Polizei Berlin ändert ihren Umgang mit Tätowierungen!“, steht nun auf der Seite der Polizei Berlin im Internet (Stand: September 2020). So können „Bewerberinnen und Bewerber, die über in Sommerkleidung sichtbare Tätowierungen verfügen, künftig in den Polizeidienst eingestellt werden, sofern die Tätowierungen mit dem Polizeidienst und den Anforderungen an das Auftreten und die Neutralität ihrer Dienstkräfte in der Öffentlichkeit vereinbar sind. Über die Zulässigkeit der Tätowierungen wird im Rahmen von Einzelfallentscheidungen im Laufe des Auswahlverfahrens befunden.“

Unabhängig von der Sichtbarkeit sind weiterhin alle Tätowierungen nicht mit den polizeilichen Anforderungen zu vereinbaren, die…

  • rechts- oder linksradikale bzw. extremistische
  • entwürdigende
  • sexistische bzw. frauenfeindliche
  • gewaltverherrlichende bzw. menschenverachtende Darstellungen

enthalten.

Bei der Bundespolizei wiederum sind die Anforderungen strenger. Bewerber dürfen „keine Tätowierungen im Gesicht, am Hals und an den Händen“ haben. Außerdem müssen „sichtbare Tattoos an anderen Stellen abgedeckt werden, wenn sie nicht schon von der Dienstkleidung ganz verdeckt werden.“ Denkbar, dass auch diese Vorgaben juristisch angefochten werden könnten – und in Zukunft fallen oder abgeschwächt werden.

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Soll ich meine Piercings im Vorstellungsgespräch verstecken?

Es kommt ganz darauf an – vor allem auf den Beruf, die Branche und den Arbeitgeber.

Piercings sollten Bewerber entfernen, abdecken oder verstecken, wenn sie sich…

  • in einem Beruf bewerben, in dem Hygiene eine große Rolle spielt, zum Beispiel im Gesundheitsbereich oder in der Gastronomie.
  • in einem Beruf bewerben, in dem man sich durch das Piercing selbst verletzen könnte, im Handwerk oder in der Industrie etwa.
  • in einem Beruf bewerben, in dem man andere durch das Piercing verletzen könnte, beispielsweise eine Erzieherin in der Kita oder ein Grundschullehrer, Sportlehrer oder Sporttrainer.
  • in einer konservativen Branche bewerben, zum Beispiel in der Finanz- oder Versicherungsbranche, einer Rechtsanwaltskanzlei oder in der gehobenen Gastronomie. Andererseits gibt es etwa in der Finanzbranche mittlerweile etliche Fintechs, Direktbanken oder Neobroker, die ganz neue Wege gehen – kaum vorstellbar, dass ein Softwareentwickler oder Mitarbeiter im Backoffice wegen eines Tattoos oder Piercings abgelehnt wird.
  • in einem Beruf bewerben, der viel Kundenkontakt beinhaltet. Auch hier ist aber nicht alles schwarz oder weiß. So könnte einer Modeverkäuferin ein hübsches Piercing sogar Pluspunkte bringen. Einem Key Account Manager hingegen, der einen internationalen Großkonzern betreut, steht ein Piercing vermutlich weniger gut zu Gesicht.

Tipp: Sie können den Arbeitgeber im Bewerbungsgespräch auch proaktiv auf das Thema ansprechen – und von sich aus anbieten, Ihr Piercing abzukleben. Dies könnte ein guter und in vielen Jobs machbarer Kompromiss sein. Dadurch beweisen Sie Professionalität, Weitsicht und Rücksichtnahme.

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Soll ich meine Tattoos im Vorstellungsgespräch verstecken?

Tattoos haben einen gewichtigen Vorteil gegenüber Piercings. Eine Gesundheits- oder Verletzungsgefahr für Kunden und Kollegen geht von einer Tätowierung nicht aus. Für Erzieher, Köche, Handwerker usw. sind Tätowierungen daher sehr viel unproblematischer als Piercings.

Andererseits sind Tattoos oft auffälliger. In der Gesellschaft sind sie zwar weit verbreitet, aber jedem Arbeitgeber gefallen sie deshalb noch lange nicht. Manchmal sind sie auch explizit verboten (siehe oben: Kann ich mit Tattoo Polizist werden?). Generell gilt: Je sichtbarer das Tattoo, desto größer das Konfliktpotenzial.

Bewerber fahren gut, wenn sie…

  • Ihre Tätowierungen in der Bewerbung abdecken (sofern möglich), sollten sie Nachteile befürchten.
  • von vornherein auf Tattoos im Gesicht, an Hals und Händen verzichten, sofern Sie eine Stelle im Öffentlichen Dienst (z.B. als Polizist) anstreben.
  • sich für ein professionell gestochenes, „ästhetisches“ Tattoo entscheiden. Es kommt schließlich auch auf die Optik des Tattoos an. Kleinere, dezente Tattoos wirken oft ästhetischer als großflächige, wenngleich das natürlich Geschmackssache ist…
  • verfassungsfeindliche, sexistische, rassistische oder anderweitig diskriminierende Inhalte als das sehen, was sie sind: absolut tabu. Auch Tätowierungen mit politischem Statement oder religiösem Bekenntnis sind heikel und kommen selten gut an.

Zum Schluss: Tattoos oder Piercings sind kein grundlegendes Einstellungshindernis. Im Gegenteil, die meisten Arbeitgeber stören sich nicht an ihnen – oder haben längst selbst welche.

Tattoos und Piercings können sogar die Kreativität eines Bewerbers unterstreichen, in Werbung oder Design zum Beispiel – und aus dem vermeintlichen Makel einen Vorteil machen…

[Bildnachweis: FXQuadro by Shutterstock.com]

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