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Darf ich bei der Arbeit Kopftuch tragen?

Das Kopftuch ist bei Muslimas in der Regel ein religiöses Kleidungsstück. Daher verbieten manche Arbeitgeber, bei der Arbeit Kopftuch zu tragen. Was immer wieder dazu führt, dass sich Gerichte mit diesem Thema beschäftigen. Die Kernfrage hierbei: Was zählt mehr – das Recht des Arbeitgebers oder das Recht auf Religionsfreiheit. Denn legt ein Unternehmen Wert auf gepflegtes Aussehen im Kundenkontakt, darf die die Art der Kleidung durchaus vorgeschrieben werden…


Darf ich bei der Arbeit Kopftuch tragen?

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Darf ich bei der Arbeit Kopftuch tragen – oder darf es verboten werden?

Auch wenn der Arbeitgeber zum Teil festlegen darf, welche Kleidung Mitarbeiter tragen, darf ein Kopftuch nicht grundsätzlich verboten werden. Auch dann nicht, wenn es aus religiösen Gründen getragen wird.

Artikel 4 im Grundgesetz gewährleistet die Freiheit von Religion, Gewissen und Weltanschauung und schützt damit auch die Trägerin eines Kopftuches. Der Arbeitgeber muss zwingende und objektive Gründe vorweisen, wenn er das Kopftuchtragen im Job verbieten möchte.

Der Europäische Gerichtshof urteilte beispielsweise im März 2017, dass der Arbeitgeber nur dann das Kopftuch verbieten kann, wenn Kunden weltanschaulich, religiös und politisch neutral behandelt werden sollen.

Gibt es im Unternehmen keine allgemeine Regelung, die das Tragen des Kopftuches oder anderer religiöser Symbole (zum Beispiel einer Kette mit Kreuz) verbietet, kann der Arbeitgeber einer einzelnen Angestellten das Tragen des Kopftuches nicht verbieten. Das wäre eine Diskriminierung nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG).

Bekommt die Angestellte daraufhin eine Abmahnung oder gar eine Kündigung, ist diese arbeitsgerichtlich unwirksam.

Ist das Tragen religiöser Symbole erlaubt?

Will ein Arbeitgeber in seinem Unternehmen das Tragen von Kopftüchern verbieten, muss er ebenso das Tragen aller anderen religiösen Symbole untersagen. Nur dann ist ein Kopftuchverbot rechtmäßig.

Hängt jedoch in den Räumen beispielsweise ein Kruzifix oder dürfen andere Angestellte eine Halskette mit Kreuz tragen, darf das Kopftuch nicht verboten werden. Andernfalls wäre es – wie oben erwähnt – nach AGG diskriminierend.

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Darf das Tragen des Kopftuches im Öffentlichen Dienst verboten werden?

Deutschland versteht sich als weltanschaulich und religiös neutral. Daher müssen nicht nur die Beamten, sondern auch die Angestellten im Öffentlichen Dienst dieses Neutralitätsgebot einhalten.

Somit gibt es zwar grundsätzlich strengere Anforderungen an das Tragen des Kopftuches, ganz verboten werden darf es jedoch nicht. Das Bundesverfassungsgericht entschied im Januar 2015, dass ein pauschales Verbot des Kopftuches gegen das Grundgesetz verstößt.

Vertritt jedoch die Angestellte oder Beamtin den Staat, darf ihr für diese Zeit in der Öffentlichkeit das Kopftuch zeitlich oder örtlich beschränkt verboten werden.

Darf ich bei der Arbeit Kopftuch tragen trotz Verbots?

Ignoriert eine Angestellte das Verbot des Arbeitgebers und trägt ihr Kopftuch trotzdem am Arbeitsplatz, kann sie unter Umständen eine Abmahnung oder gar eine Kündigung erhalten.

Allerdings kommt es auf den Einzelfall an. Gibt es ein generelles Verbot, was das Tragen religiöser Symbole betrifft, hat der Arbeitgeber bei Vorliegen entsprechender objektiver Gegebenheiten durchaus das Recht dazu. Trägt eine Angestellte trotzdem ihr Kopftuch, verstößt sie damit gegen die Weisung ihres Arbeitgebers und dieser kann ihr eine Abmahnung aussprechen.

Wünscht der Arbeitgeber keine religiösen Symbole im Kontakt mit den Kunden, muss er prüfen, ob er der Angestellten einen anderen Arbeitsplatz zuweisen kann. Falls diese Möglichkeit existiert, ist eine Kündigung arbeitsrechtlich nicht wirksam.

Gilt ein Verbot des Kopftuches nur im Kontakt mit Kunden?

Ein Arbeitgeber kann das Tragen des Kopftuches nur dann untersagen, wenn er dafür einen objektiven Grund vorweist.

Arbeitet eine Angestellte im Kontakt mit den Kunden und will das Unternehmen weltanschaulich und religiös neutral handeln, kann der Arbeitgeber in diesem Fall das Tragen des Kopftuches untersagen.

Anders ist es in den Bereichen, in denen eine Angestellte keinen Kontakt mit Kunden hat: Zum Beispiel in der Buchhaltung oder im Controlling. Hier gibt es keinen objektiven Grund, die Neutralität des Arbeitgebers zu wahren und ein Verbot des Kopftuches lässt sich nicht aufrecht erhalten.

Kann der Betriebsrat beim Streit um das Kopftuch helfen?

Der Betriebsrat hat im Unternehmen das Recht zur Mitbestimmung. Das gilt nicht nur bei der Aushandlung einer verbindlichen Kleiderordnung für die Arbeitnehmer, sondern auch, wenn es um allgemeine Fragen zum Verhalten des Arbeitgebers und zur betrieblichen Ordnung geht.

Soll im Unternehmen ein Kopftuchverbot erlassen werden, hat der Betriebsrat das Recht zur Mitsprache – jedenfalls dann, wenn es einen Betriebsrat gibt.

Wird eine Abmahnung wegen des Kopftuchtragens ausgesprochen, muss der Betriebsrat zunächst nicht beteiligt werden, da dies eine individuelle Rüge ist. Beschwert sich jedoch die Angestellte über die Abmahnung beim Betriebsrat, kann sich dieser einschalten.

Soll dagegen eine Kündigung ausgesprochen werden, muss der Betriebsrat zuvor angehört werden. Andernfalls wäre die Kündigung nicht wirksam.

[Bildnachweis: Rido by Shutterstock.com]

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