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Darf ich mir mein Paket auf die Arbeit schicken lassen?

Nicht jeder hat eine Packstation vor der Tür stehen. Und erst recht ist nicht jeder von 9 bis 19 zuhause. Was also liegt näher, als sich Sendungen von DHL oder Amazon ins Büro bringen zu lassen? Doch leider ist die Praxis, sich private Pakete an den Arbeitsplatz liefern zu lassen, nicht immer rechtens…


Darf ich mir mein Paket auf die Arbeit schicken lassen?

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Darf ich private Pakete an den Arbeitsplatz schicken lassen?

Der Arbeitgeber ist nicht zur Entgegennahme von privaten Paketen für seine Mitarbeiter verpflichtet. Ob er seinen Mitarbeitern erlaubt, private Sendungen an den Arbeitsplatz liefern zu lassen, unterliegt seinem Hausrecht und Weisungsrecht – und damit seiner freien Entscheidung. Einen Anspruch darauf, sich Onlinebestellungen ins Büro schicken zu lassen zu können, haben Arbeitnehmer dementsprechend nicht – auch wenn sie dort den Großteil ihres Tages verbringen. Bestellung und Lieferung sind grundsätzlich Privatsache.

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Kann mir der Arbeitgeber die Zusendung von Paketen untersagen?

Ja. Der Arbeitgeber darf die Zusendung privater Pakete an den Arbeitsplatz ausdrücklich untersagen. Dazu bedarf es nicht einmal einer verbalen Anweisung. Denn es kann auch ein indirektes Verbot existieren – zum Beispiel dann, wenn im Arbeitsvertrag, in einer Betriebsverordnung oder Betriebsvereinbarung steht, dass dienstliche und private Angelegenheiten streng zu trennen sind.

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Was droht mir, wenn ich mir trotz Verbots Pakete ins Büro liefern lasse?

Hat der Arbeitgeber ein ausdrückliches Verbot ausgesprochen, droht Ihnen bei Zuwiderhandlung eine Abmahnung. Sie haben sich immerhin über klare Anweisungen des Arbeitgebers hinweggesetzt. Lassen Sie sich nun weiterhin Pakete kommen, droht Ihnen sogar die Kündigung.

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Kann mir der Arbeitgeber die Zusendung von Paketen erlauben?

Ja, natürlich. Der Arbeitgeber kann den Mitarbeitern die Zusendung von privaten Paketen ausdrücklich erlauben. Manche Unternehmen schließen allerdings in einem eigens aufgesetzten Schreiben ihre Rechtspflicht für die Zukunft aus, um so das Entstehen einer betrieblichen Übung zu vermeiden. Eine betriebliche Übung beschreibt eine Art innerbetriebliches Gewohnheitsrecht: Hat der Arbeitgeber eine Praxis lange Zeit geduldet, kann er sie nicht immer ohne Weiteres wieder beenden.

Was, wenn der Arbeitgeber keine Regelung festlegt?

Viele Arbeitgeber dulden die Praxis stillschweigend. Allerdings ist es durchaus ratsam, als Arbeitnehmer auch dann eine Erlaubnis einzuholen, wenn sich der Arbeitgeber zu dem Thema nicht geäußert hat. Schließlich geht durch die Paketannahme oft Arbeitszeit verloren. Auch der Betriebsablauf kann gestört werden, wenn Mitarbeiter aus ihrer Routine gerissen oder Pakete im Flur geparkt werden.

Darf ich während der Arbeitszeit im Internet shoppen?

Das kommt darauf an. In manchen Unternehmen ist die private Internet-Nutzung uneingeschränkt erlaubt. In anderen wird sie geduldet. Wieder andere untersagen ihren Mitarbeitern das private Surfen und Shoppen im Netz. Wer es doch tut und so eine Pflichtverletzung begeht, muss im schlimmsten Fall mit der Kündigung rechnen. Spezielle Regelungen dazu können im Arbeitsvertrag oder in einer Betriebsvereinbarung festgehalten sein.

Darf ich Pakete auf Kosten des Arbeitgebers versenden?

Nein, Sie dürfen natürlich nicht private Pakete auf Kosten ihres Arbeitgebers versenden. Dadurch beschädigen Sie nicht nur das Vertrauensverhältnis. Sie verstoßen auch massiv gegen die Vermögensinteressen Ihres Arbeitgebers – und rechtfertigen eine fristlose Kündigung. Die ist auch dann zu befürchten, wenn Sie aus einer finanziellen Notlage heraus gehandelt haben.

[Bildnachweis: Indypendenz by Shutterstock.com]

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