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Sollte ich kündigen ohne neuen Arbeitsvertrag?

Wer den Job wechseln will, bekommt nach der erfolgreichen Bewerbung vielleicht schon eine mündliche Zusage für die neue Stelle. Diese ist zwar rechtlich bindend, die Beweislast liegt aber beim Bewerber. Und hier stehen dann oft Aussage gegen Aussage. Daher wäre es nicht klug, den bisherigen Job zu kündigen, ohne einen neuen Arbeitsvertrag unterschrieben zu haben. Selbst wenn eine lange Kündigungsfrist dies eigentlich nahelegt…


Sollte ich kündigen ohne neuen Arbeitsvertrag?

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Kündigen ohne neuen Arbeitsvertrag: Ist das clever?

Das Vorstellungsgespräch war erfolgreich. Der neue Arbeitgeber ist von Ihnen begeistert und möchte Sie so schnell wie möglich einstellen. Klasse! Doch dummerweise haben Sie eine lange Kündigungsfrist und kommen auch nicht vorzeitig aus dem alten Vertrag.

Es ist verständlich, dass der neue Arbeitgeber hier etwas Druck macht und Sie drängt, doch bitte sofort zu kündigen, um Zeit zu sparen.

Doch mal ehrlich: Wenn der neue Chef das so eilig hat, warum legt er Ihnen dann nicht sofort den fertigen Arbeitsvertrag samt Unterschrift vor?

Wenn Sie ohne neuen Arbeitsvertrag kündigen, tragen Sie allein das Risiko.

Und es kann immer etwas schiefgehen:

  • Der neue Arbeitgeber überlegt es sich anders.
  • Es taucht ein anderer, besserer Bewerber auf und plötzlich will sich niemand an die mündliche Zusage erinnern.
  • Der Betriebsrat mauert intern, weil die Stelle nicht korrekt ausgeschrieben wurde.
  • Das Unternehmen gerät kurzfristig in Schieflage, die Stelle wird wieder gestrichen.
  • Umstrukturierungen erfordern eine neue Ausschreiben, Sie passen aber nicht mehr auf die neue Stelle.

Zugegeben, das sind Extreme. Die Wahrscheinlichkeit dafür ist nicht besonders hoch. Aber wenn so ein Fall eintritt, stehen Sie ohne Job da.

Obendrein bekommen Sie eine 3-monatige Sperre beim Arbeitsamt, weil Sie selbst gekündigt und die Arbeitslosigkeit damit selbst verschuldet haben. Heißt im Klartext: Beide Jobs weg und drei Monate lang kein Arbeitslosengeld. Und nun müssen Sie sich erneut auf Jobsuche begeben – aus der Arbeitslosigkeit heraus, was die Verhandlungsposition nicht unbedingt verbessert.

Wenn Sie bereit sind, all diese Risiken zu tragen, dann können Sie kündigen ohne neuen Arbeitsvertrag. In allen anderen Fällen sollten Sie das tunlichst lassen.

Bitten Sie den neuen Arbeitgeber um Verständnis für Ihre Situation und um eine schriftliche Zusage beziehungsweise einen unterschriebenen Arbeitsvertrag. Sobald Ihre Tinte unter diesem Vertrag trocken ist, können Sie immer noch kündigen. Aber bitte nicht vorher.

[Bildnachweis: Stacey Green by Shutterstock.com]

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