Muss ich im Urlaub für den Arbeitgeber erreichbar sein?
Nein. Der Jahresurlaub dient Ihnen ausdrücklich zur Erholung. Eine Erholung wäre aber nicht möglich, wenn Sie doch wieder für den Chef erreichbar und aktiv sein müssten – selbst gedanklich. Daher müssen Beschäftigte für ihren Arbeitgeber im Urlaub nicht erreichbar sein – unabhängig davon, ob der Urlaub auf Balkonien oder in der Karibik stattfindet. Dies gilt für alle Mitarbeiter, auch für Führungskräfte. Sie müssen im Urlaub weder Ihr Handy einschalten noch Kurznachrichten oder E-Mails checken. Klauseln im Arbeitsvertrag, die Sie doch zur Erreichbarkeit im Urlaub verpflichten, sind unwirksam.
Aber: Dies gilt nur für die 24 Tage, die jedem Beschäftigten als gesetzlicher Mindesturlaub zustehen. Für Urlaubstage, die ein Arbeitgeber darüber hinaus gewährt, kann es abweichende Regelungen im Arbeitsvertrag geben. Klauseln, die eine Erreichbarkeit an diesen Tagen vorsehen, sind daher zulässig.
Was ist bei einem Notfall?
Wenn im Betrieb ein Notfall vorliegt, kommt es auf die Art des Notfalls an, ob der Arbeitgeber einen Mitarbeiter im Urlaub kontaktieren darf. Betriebliche Engpässe reichen nach Auffassung des Bundesarbeitsgerichts nicht aus. Es müssen schon „zwingende Notwendigkeiten, die einen anderen Ausweg nicht zulassen“, vorliegen. Dies wäre etwa bei einer Existenzbedrohung der Fall, die nur durch diese einen Mitarbeiter abgewendet werden kann. In diesem Fall dürfte der Arbeitgeber Sie auch im Urlaub anrufen. Beispiel: Sie kennen als einziger Mitarbeiter bestimmte Passwörter, die zur Aufrechterhaltung des Betriebs benötigt werden.
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Was tun, wenn der Chef im Urlaub anruft?
Es steht Ihnen im Urlaub frei, auf Kontaktversuche Ihres Arbeitgebers zu reagieren oder diese zu ignorieren. Wichtig ist: Wenn Sie auf Anweisung des Chefs im Urlaub mailen, telefonieren oder anderweitig arbeiten, gilt diese Zeit als Arbeitszeit und muss entsprechend vergütet werden. Mitarbeiter, die im Urlaub für ihren Arbeitgeber tätig werden, können sich nicht erholen und haben Anspruch auf einen zusätzlichen Urlaubstag – auch dann, wenn der Arbeitseinsatz nur wenige Stunden gedauert hat.
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Darf der Chef kündigen, weil ich im Urlaub nicht erreichbar war?
Nein, dies ist nicht zulässig. Der Arbeitgeber darf Ihnen nicht kündigen, weil Sie in Ihrem Jahresurlaub nicht auf seine Kontaktaufnahme reagiert haben. Sie haben gegen keine arbeitsrechtliche Pflicht verstoßen, eine verhaltensbedingte Kündigung ist daher auszuschließen. Selbst eine Abmahnung ist rechtlich nicht tragbar. Hat der Arbeitgeber eine Abmahnung gegen Sie ausgesprochen, weil Sie im Urlaub nicht erreichbar waren, können Sie verlangen, dass die Abmahnung aus Ihrer Personalakte wieder entfernt wird.
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Kann mich mein Arbeitgeber vorzeitig aus dem Urlaub zurückholen?
Nein. Ein einmal gewährter Urlaub kann in aller Regel nicht widerrufen werden. Sogenannte Rückrufvereinbarungen sind unwirksam. Ein Mitarbeiter muss seinen Erholungsurlaub uneingeschränkt und selbstbestimmt nutzen können. Dies wäre jedoch nicht der Fall, wenn er ständig damit rechnen müsste, zur Arbeit zurückgerufen zu werden. Lediglich ein betrieblicher Notfall kann Anlass sein, einen Mitarbeiter aus dem Urlaub zurückzurufen. Eine Naturkatastrophe kann ein solcher Notfall sein, nicht aber eine dünne Personaldecke.
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Muss ich nach Feierabend für den Arbeitgeber erreichbar sein?
Nein. Arbeitnehmer müssen in der Regel nach Feierabend nicht für ihren Chef oder Arbeitgeber erreichbar sein. Ihre Arbeitszeit ist klar geregelt und beläuft sich normalerweise auf höchstens acht Stunden am Tag. In Ausnahmen maximal zehn Stunden, wenn der Durchschnitt von acht Stunden über einen Zeitraum von sechs Monaten nicht überschritten wird. In dieser Arbeitszeit kann Ihr Arbeitgeber verlangen, dass Sie zu erreichen sind. Im Anschluss daran aber haben Sie Freizeit, die Sie gestalten können, wie Sie wollen. Klauseln im Arbeitsvertrag, die eine ständige Erreichbarkeit vorsehen, sind nach Einschätzung von Arbeitsrechtlern unwirksam. Einzige Ausnahme ist ein Bereitschaftsdienst oder Rufbereitschaft.
Was tue ich, wenn mich mein Chef nach Feierabend anruft?
Helfen können interne Absprachen, nach denen der Vorgesetzte seine Mitarbeiter nur anruft, wenn es sich um einen absoluten Notfall handelt. Haben sich alle Beteiligten zuvor auf konkrete Regeln geeinigt, sollten sie in diesem Fall auch nach Feierabend erreichbar sein und ans Telefon gehen.
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Muss ich als Führungskraft nach Feierabend erreichbar sein?
Das Arbeitszeitgesetz gilt nicht für leitende Angestellte. Daher kann man von Angestellten, die viel Verantwortung tragen und entsprechend hoch vergütet werden, erwarten, dass sie auch nach Feierabend für ihren Arbeitgeber erreichbar sind. Die Frage nach der Erreichbarkeit nach Dienstschluss hängt also auch immer von der Position, Verantwortung und Vergütung des jeweiligen Mitarbeiters ab.
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Muss ich für meinen Arbeitgeber erreichbar sein, wenn ich krank bin?
Nein. Während einer Krankschreibung müssen Arbeitnehmer nicht für ihren Arbeitgeber erreichbar sein. Auch hier gilt die Ausnahme, dass der Chef anrufen darf, wenn es sich um eine existenzbedrohende Notlage handelt.
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