Was ist Bildungsurlaub?
Bildungsurlaub ist eine besondere Form des Urlaubs für Arbeitnehmer. Beschäftigte können ihn einmal im Jahr beantragen, um an einer beruflichen oder politischen Weiterbildung teilzunehmen. Es handelt sich um einen bezahlten Urlaub, der zusätzlich zum regulären Erholungsurlaub gewährt wird — er wird also NICHT vom Jahresurlaub abgezogen. Auch muss der Inhalt der Weiterbildung nicht zwangsläufig mit der beruflichen Tätigkeit zusammenhängen. In der Regel gibt es Anspruch auf fünf Bildungsurlaubstage pro Jahr beziehungsweise zehn Tage in zwei Jahren. Über die Jahre ansparen kann man sie allerdings nicht. Alle zwei Jahre verfällt Ihr Anspruch auf die Tage, die Sie nicht genommen haben.
Die Regelungen sind im Detail von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich.
So gibt es in einigen Ländern die Möglichkeit, den Bildungsurlaub an fünf aufeinanderfolgenden Tagen zu nehmen oder alternativ an einem Tag pro Woche in zusammenhängenden Wochen. Üblicherweise ist nur des Besuch von Weiterbildungen zulässig, die von einem anerkannten Weiterbildungsträger angeboten werden. Auch zum Ort der Weiterbildung gibt es Vorgaben. Er darf sich mitunter nur bis zu einem gewissen Radius außerhalb der Landesgrenzen befinden. Manchmal ist aber sogar eine Weiterbildung im Ausland möglich.
Die Ursprünge des Bildungsurlaubs liegen schon einige Zeit zurück.
Nach einem Übereinkommen der Internationalen Arbeitnehmerorganisation (ILO) verpflichtete sich die Bundesrepublik Deutschland im Jahr 1974, einen bezahlten Bildungsurlaub gesetzlich festzulegen.
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Wer hat Anspruch auf Bildungsurlaub?
Jeder Arbeitnehmer, in dessen Bundesland ein entsprechendes Bildungsgesetz gilt, hat einen gesetzlichen Rechtsanspruch auf fünf Tage Bildungsurlaub im Jahr. Dazu zählen in der Regel auch Auszubildende. Voraussetzung ist, dass der Arbeitnehmer oder die Arbeitnehmerin mindestens sechs Monate in einem Betrieb beschäftigt ist und der Betrieb mindestens zehn Beschäftigte hat.
Aktuell gibt es nur in zwei von 16 Bundesländern KEINEN Rechtsanspruch auf Bildungsurlaub, nämlich in Bayern und Sachsen.
In den restlichen 14 Bundesländern haben Sie einen Anspruch, nämlich in Baden-Württemberg, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen.
Warum unterscheiden sich die Regeln innerhalb Deutschlands?
Bildung ist Ländersache. Entsprechend existieren in Deutschland hierzu unterschiedliche Landesgesetze – und diese variieren teils erheblich. Die föderale Vielfalt Deutschlands zeigt sich auch in den Bezeichnungen. Die meisten Bundesländer sprechen von „Bildungsurlaub“. In anderen heißt es „Bildungsfreistellung“, „Bildungszeit“ oder „Arbeitnehmerweiterbildung“.
Es empfiehlt sich also, einen genaueren Blick in den jeweiligen Gesetzestext des zuständigen Bundeslandes (Arbeitsort, Firmensitz!) zu werfen. Dort erhalten Arbeitnehmer zudem weitere Informationen über die in ihrem Bundesland anerkannten Bildungsangebote und deren Veranstalter. Eine Übersicht der jeweiligen Bildungsgesetze der Bundesländer finden Sie hier.
Wer zahlt den Bildungsurlaub?
Während der Freistellung zahlt der Arbeitgeber das Gehalt des Arbeitnehmers ganz normal weiter. Die Kosten für diese Bildungsmaßnahmen – sprich die Kursgebühren – werden aber in der Regel vom Arbeitnehmer selbst getragen. Darüber hinaus muss dieser für weitere anfallende Kosten wie Fahrtkosten, Verpflegung oder Unterkunft aufkommen. Dieser Paragraph variiert jedoch in den Bestimmungen der einzelnen Bundesländer.
Tipp: Sie können Ausgaben für eine berufsbedingte Fort- und Weiterbildung in Ihrer Einkommens- oder Lohnsteuererklärung absetzen. Das Finanzamt erkennt neben den Kursgebühren auch die Kosten für Anfahrten, Übernachtungen und Verpflegungspauschalen an.
Welche Seminare darf ich besuchen?
In direktem Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit muss der Fortbildungsinhalt nicht stehen. Daher ist das Spektrum an Weiterbildungsthemen für Ihren Bildungsurlaub sehr groß. Es reicht von Sprachkursen über IT-Kurse bis hin zu Rhetorikkursen. Voraussetzung ist, dass Kurs oder Seminar als Bildungsurlaub anerkannt sind.
Seminare für den Bildungsurlaub können beispielsweise aus diesen Bereichen kommen:
- Politik
- Ökologie
- EDV Kenntnisse
- Marketing und soziale Medien
- Technik
- Handwerk
- Finanzen und Recht
- Management und Führung
- Gesundheit und Stressprävention
- Soft Skills
- Psychologie
- Rhetorik und Kommunikation
- Sprachen
- Studienreisen
Wie kann ich Bildungsurlaub beantragen?
So können Sie Bildungsurlaub beantragen – Schritt für Schritt:
- Informieren Sie sich über Seminarangebote und wählen Sie ein passendes Seminar oder Kurs bei einem Anbieter für Bildungsurlaub aus.
- Klären Sie mit Ihrem Arbeitgeber ab, ob der ausgewählte Bildungsurlaub im gewünschten Zeitraum möglich ist oder mit beruflichen Verpflichtungen oder betrieblichen Engpässen kollidiert.
- Sobald Sie sich mit Ihrem Arbeitgeber geeinigt haben, melden Sie sich beim Weiterbildungsanbieter für den jeweiligen Kurs oder das Seminar an.
- Der Veranstalter sendet Ihnen daraufhin meist Informationsmaterial zu – einschließlich der Unterlagen für die Beantragung des Bildungsurlaubs.
- Der Arbeitgeber benötigt in der Regel eine Kopie des Programms und den Anerkennungsbescheid des Kurses. Diese Unterlagen reichen Sie zusammen mit einem formlosen Antrag auf Bildungsurlaub ein – am besten schon acht Wochen vor Kurs-Beginn. Die einzuhaltenden Fristen sind von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich und reichen von vier bis acht Wochen.
- Nachdem Sie die Weiterbildung absolviert haben, reichen Sie Ihre Teilnahmebescheinigung als Nachweis beim Arbeitgeber ein. Die Teilnahmebescheinigung stellt Ihnen der Anbieter automatisch aus. Wenn nicht, sprechen Sie ihn darauf an.
Kann mein Chef Bildungsurlaub verweigern?
Ja, der Chef kann Bildungsurlaub verweigern. Der Arbeitgeber darf den Bildungsurlaub ablehnen, wenn…
- der Antrag zu spät gestellt wurde.
- die beantragte Weiterbildung nicht für den Bildungsurlaub anerkannt ist.
- betriebliche Gründe dagegen sprechen (in der Zeit haben schon viele andere Mitarbeiter frei).
Überdies gilt der Rechtsanspruch auf Bildungsurlaub in einigen Bundesländern nicht für Kleinbetriebe unter zehn Mitarbeitern. Sie sollten sich daher vorab informieren, welche Regelungen in Ihrem Bundesland greifen und welche Ausnahmen möglicherweise gelten. Im Fall einer Ablehnung können Sie als Arbeitgeber zwar die Prüfung Ihres Antrags mit Anwalt und Betriebsrat einfordern und vornehmen. Das Verhältnis zum Arbeitgeber dürfte dadurch aber nicht besser werden.
Kann ich den Anspruch auf Bildungsurlaub bei einem Jobwechsel mitnehmen?
Leider nein. Ansprüche gegenüber dem vorherigen Arbeitgeber können nicht auf einen neuen Arbeitsplatz übertragen werden. Auch trägt der Arbeitnehmer die Seminarkosten immer selbst. Der Arbeitgeber zahlt dafür weiter das Gehalt.
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