Nach Absage Stelle wieder ausgeschrieben. Erneut bewerben?
Wer nach einer Absage bemerkt, dass die Stelle, auf die er oder sie sich beworben hatte, erneut ausgeschrieben wurde, denkt oft intuitiv darüber nach, sich erneut zu bewerben. Dies kann manchmal sehr sinnvoll, manchmal weniger zielführend sein. Es kommt immer auf die jeweiligen Rahmenbedingungen an. Ob Sie sich beim gleichen Arbeitgeber erneut bewerben, sollten Sie abhängig machen von…
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Vorstellungsgespräch
Wenn Sie die erste Absage erhalten haben, nachdem Sie beim Vorstellungsgespräch im Unternehmen waren, deutet dies darauf hin, dass Sie in der engeren Auswahl waren. Eine zweite Bewerbung ist daher erfolgversprechend. Kam die Absage hingegen ohne Einladung zum Jobinterview, sind Ihre Chancen weitaus geringer.
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Zeit
Wird die Stelle unmittelbar nach Ihrer Absage wieder ausgeschrieben, sollten Sie von einer erneuten Bewerbung absehen. Der Arbeitgeber hat Sie beim ersten Mal als ungeeignet erachtet. Warum sollte sich daran nun etwas ändern? Möglich auch, dass das Unternehmen bereits einen Kandidaten gefunden, aber völlig vergessen hat, die Stellenanzeige zu deaktivieren oder aus der Jobbörse zu entfernen.
Wird die Stelle hingegen nach einigen Monaten oder gar Jahren erneut ausgeschrieben, könnten sich entscheidende Parameter (z.B. Anforderungen und Qualifikationsprofil, Aufgaben, Konkurrenzsituation etc.) geändert haben. Denkbar ist nach etwa drei bis sechs Monaten auch, dass der Wunschkandidat abgesprungen oder das Unternehmen schon wieder verlassen hat und nun ein Nachfolger gesucht wird. Eine abermalige Bewerbung macht nun sicherlich mehr Sinn.
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Unternehmen
In der Zeit, die zwischen Ihrer Absage und der Neuausschreibung der Stelle vergangen ist, könnten sich auch Strukturen oder Personalien im Unternehmen geändert haben. Vielleicht gibt es einen neuen Abteilungsleiter oder Personalchef (achten Sie auf den Ansprechpartner in der Stellenanzeige) oder neue Bewerbersoftware mit anderen Algorithmen und Auswahlkriterien. Eventuell sind Abteilungen zusammengelegt oder erweitert, Standorte eröffnet oder geschlossen werden. Dies kann neue Chancen für Bewerber ergeben. Ein Personaler, der Sie zuvor schon einmal abgelehnt hat, ist voreingenommen. Ein neuer Personaler ist es nicht.
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Inhalt
Wichtig ist auch die Frage, ob es sich um die alte oder eine ganz neue Stelle (evtl. mit der gleichen Bezeichnung) handelt. Möglicherweise hat der Arbeitgeber gemerkt, dass er im vorherigen Bewerbungsprozess einzelne Anforderungen übergewichtet und andere untergewichtet hat – und daraufhin seine Strategie geändert. Passt Ihr persönliches Profil nun besser zu den geforderten Skills, könnte sich Ihre Perspektive schlagartig aufhellen – und eine erneute Bewerbung Sinn ergeben.
Lesetipp: Wie finde ich heraus, ob ein Arbeitgeber seriös ist?
Wie bewerbe ich mich erneut nach einer Absage?
Wenn Sie sich nach einer Absage erneut bewerben, sollten Sie nicht die gleiche Bewerbung einfach nochmal abschicken. Ihre Chancen auf eine Zusage verbessern sich nur, wenn Sie…
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Bewerbung optimieren
Es kann sein, dass Ihre erste Bewerbung durchs Raster gefallen ist, weil Sie fehlerhaft war. Oder weil die Struktur zu unübersichtlich gewählt wurde. Oder weil Ihre Qualifikationen und beruflichen Erfahrungen nicht relevant genug waren. Wenn Sie sich also nach einer Absage erneut bewerben, sollten Sie Ihre Bewerbungsmappe noch einmal gründlich überarbeiten: Aufbau und Struktur verbessern, relevante Stationen und Kompetenzen besser herausarbeiten, Rechtschreibfehler und Grammatik korrigieren.
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Qualifikationen updaten
Eine Neuausschreibung kann auch bedeuten, dass sich die Stellenbeschreibung und damit auch die Anforderungen verändert haben. Zum Beispiel weil es eine interne Umstrukturierung gab. Vergleichen Sie nach Möglichkeit das neue Jobangebot mit dem alten und prüfen Sie, ob Sie hierfür mehr Relevanz zu bieten haben als zuvor. Versuchen Sie Ihre zweite Bewerbung noch stärker auf diese Anforderungen zu fokussieren. Dazu gehört auch, die richtigen Keywords auszuwählen und in Anschreiben und tabellarischen Lebenslauf zu integrieren.
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Daten aktualisieren
Vergessen Sie nicht, alle Angaben und Daten im Lebenslauf zu aktualisieren. Dazu gehören das Datum, die Adresse, Kontaktdaten, Stationen, Kompetenzen, evtl. sogar Hobbys. Auch könnte Ihnen ein neues, frisches Bewerbungsfoto Punkte bringen. Sie sollten ein völlig neues Anschreiben für die Bewerbung verfassen und vielleicht sogar das Design inklusive Schriftart und Schriftgröße verändern. So bewerben Sie sich nicht erneut – sondern ganz neu.
Fazit: Erneut bewerben nach Absage?
Wenn sich die Rahmenbedingungen seit der Absage zu Ihren Gunsten verbessert haben oder genügend Zeit ins Land gegangen ist, dann bewerben Sie sich nochmal – sofern Sie den Job wirklich wollen. Andernfalls lassen Sie es besser sein. Ihre kostbare Zeit können sie besser in andere, vielversprechendere Bewerbungen investieren.
Letztlich bleibt es natürlich Ihnen überlassen, ob Sie sich nach einer Absage erneut bewerben.
Die Chancen auf eine Zusage liegen nicht bei Null. Sie sind aber auch nicht allzu groß, wenn Sie – wie oben beschrieben – keine essenziellen Verbesserungen vornehmen und deutlich mehr Relevanz bieten können. Wir empfehlen, die Bewerbungsunterlagen in jedem Fall zu überarbeiten. Bitte niemals dieselben Unterlagen einfach nochmal einsenden. Doubletten fallen erst negativ auf und dann durch.
Handelt es sich hierbei um Ihren absoluten Wunscharbeitgeber und Traumjob, können Sie auch noch in einen Bewerbungsprofi investieren und ihn bitten, Ihre Bewerbungsunterlagen zu überarbeiten und zu optimieren. Professionelle Bewerbungsschreiber nehmen dafür im Schnitt zwischen 150 und 250 Euro.
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