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Wie werde ich Ausbilder?

Ein Gastbeitrag von Simon Link

Deutschland wird weltweit für seine gut ausgebildeten Fachkräfte und das Duale System im Bereich der Berufsausbildung bewundert. Einen entscheidenden Anteil am Erfolg der Ausbildung im Unternehmen haben Ausbilder. Der Job ist anspruchsvoll und mit viel Verantwortung verbunden, bietet aber gleichzeitig auch die perfekte Möglichkeit, durch die Ausbildung der Fachkräfte von morgen unmittelbar am zukünftigen Erfolg der deutschen Wirtschaft mitzuwirken. Doch bevor Ausbilder Ihr Wissen an die jungen Talente im Unternehmen weitergeben dürfen, müssen sie selbst ein paar Hürden meistern. Diese sind…


Wie werde ich Ausbilder?

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Wie werde ich Ausbilder?

Um Ausbilder zu werden, müssen Sie zunächst die Ausbildereignungsprüfung bei der für Ihren Wohn- oder Arbeitsort zuständigen Kammer ablegen. Die Kammer kann zum Beispiel eine Industrie- und Handelskammer (IHK) oder eine Handwerkskammer (HWK) sein. Beim Bestehen der Prüfung erhalten Sie den sogenannten Ausbilderschein, gelegentlich auch als Ausbildereignungsschein oder AdA Schein (AdA = Ausbildung der Ausbilder) bezeichnet, der Ihnen die berufs- und arbeitspädagogische Eignung bescheinigt.

Der Ausbilderschein ist bundeseinheitlich geregelt und berufs- sowie branchenunabhängig. Die Prüfung zum Ausbilderschein ist also inhaltlich überall gleich aufgebaut, egal welchen Beruf Sie ausüben oder in welchem Bundesland Sie wohnen. Im Besitz des Ausbilderscheins kann Ihr Arbeitgeber Sie bei der zuständigen Kammer offiziell als Ausbilder registrieren lassen. Vor der Registrierung prüft die Kammer jedoch, ob Sie auch alle weiteren Voraussetzungen als Ausbilder erfüllen.

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Welche Voraussetzungen müssen Ausbilder erfüllen?

Die Voraussetzungen, die ein Ausbilder erfüllen muss, sind gesetzlich in § 29 sowie § 30 des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) geregelt. Demnach muss ein Ausbilder sowohl über eine persönliche als auch eine fachliche Eignung verfügen.

Was ist die persönliche Eignung?

Das Gesetz geht zunächst pauschal davon aus, dass grundsätzlich jede Person persönlich als Ausbilder geeignet ist. Lediglich wenn mindestens einer der folgenden beiden Punkte zutrifft, gilt eine Person im Hinblick auf eine Tätigkeit als Ausbilder gemäß Gesetz als nicht persönlich geeignet:

  • die Person darf Kinder und Jugendliche nicht beschäftigen.
  • die Person verstößt wiederholt oder schwer gegen das Berufsbildungsgesetz und die daraus erlassenen Vorschriften und Bestimmungen.

Punkt 1 trifft beispielsweise bei Personen zu, die zu einer Freiheitsstrafe von mindestens zwei Jahren verurteilt wurden oder andere schwere Straftaten begangen haben. Punkt 2 wiederum tritt beispielsweise bei körperlicher Gewalt oder Gefährdung von Jugendlichen im Unternehmen ein.

Was ist die fachliche Eignung?

Neben der persönlichen Eignung, die bei den meisten Personen meist direkt gegeben ist, gibt es noch die fachliche Eignung. Diese wird nicht pauschal angenommen, sondern muss von Ihnen nachgewiesen werden. Die fachliche Eignung unterteilt sich dabei in die berufliche und die berufs- und arbeitspädagogische Eignung.

  • Ihre berufliche Eignung weisen Sie mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung oder einem abgeschlossenen Studium nach, das Ihrem gewünschten Ausbildungsberuf entspricht. Sollten Sie weder über eine fachlich verwandte Berufsausbildung noch über ein entsprechendes abgeschlossenes Studium verfügen, können Sie Ihre berufliche Eignung auch durch langjährige Berufserfahrung nachweisen. Über die Akzeptanz Ihrer Berufserfahrung als Nachweis der beruflichen Eignung entscheidet jedoch immer die zuständige Kammer.
  • Die berufs- und arbeitspädagogische Eignung weisen Sie hingegen durch das Bestehen der Ausbildereignungsprüfung, also dem bereits angesprochenen Ausbilderschein, nach.
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Wie ist die Ausbildereignungsprüfung gestaltet?

Die Ausbildereignungsprüfung besteht aus einem schriftlichen und einem praktischen Prüfungsteil, die in der Regel im Abstand von 2 bis 3 Wochen stattfinden. In der schriftlichen Prüfung müssen Sie innerhalb von 180 Minuten insgesamt rund 70 Fragen nach dem Multiple-Choice-Prinzip beantworten. Die Anzahl der richtigen Antwortmöglichkeiten pro Frage wird jeweils vorgegeben. Die Fragen beziehen sich auf unterschiedliche Fallbeispiele, die eine möglichst reale Praxissituation schildern.

Als Hilfsmittel ist in der schriftlichen Prüfung eine unkommentierte Gesetzessammlung erlaubt, in der Sie einzelne Paragraphen und Gesetze zur Beantwortung der Fragen nachschlagen dürfen. Die Fragen sind jedoch so gestellt, dass Sie bei einer guten Vorbereitung nicht zwingend eine Gesetzessammlung als Hilfe benötigen. Die Prüfung gilt als bestanden, wenn Sie mindestens 50 von 100 möglichen Punkten erreicht haben.

Der praktische Prüfungsteil dauert insgesamt dreißig Minuten und ist in zwei Teile gegliedert:

  • Teil 1: Präsentation oder Durchführung einer Ausbildungssituation (Dauer: 15 Minuten)
  • Teil 2: Fachgespräch vor dem Prüfungsausschuss (Dauer: 15 Minuten)

Für den ersten Teil der Prüfung haben Sie ein Wahlrecht. Sie können sich im Vorfeld entscheiden, ob Sie eine von Ihnen ausgesuchte Ausbildungssituation aus dem Ausbildungsalltag entweder in Form einer Präsentation darstellen oder diese hingegen zusammen praktisch durchführen. Im Falle der praktischen Durchführung dürfen Sie je nach Kammer eine Person zur Prüfung mitbringen oder Ihnen wird in der Prüfung eine Person zugeteilt, die im Rollenspiel den Auszubildenden spielt. Sie treten hingegen in der Rolle des Ausbilders auf.

Ein Beispiel für eine Ausbildungssituation im Ausbildungsberuf Bankkaufmann/-frau wäre, dass Sie Ihren Auszubildenden darin unterweisen, einen Überweisungsträger korrekt auszufüllen. Im Anschluss an Ihre Präsentation oder praktische Durchführung findet ein Fachgespräch mit dem Prüfungsausschuss statt. Im Fachgespräch werden Ihnen von den Prüfern fachliche Fragen mit Bezug auf Ihre zuvor gewählte Ausbildungssituation gestellt.

Während es in der schriftlichen Prüfung darum geht, Ihr theoretisches Wissen zu testen, geht es für die Prüfer in der praktischen Prüfung vor allem um eine Bewertung, ob Sie methodisch und pädagogisch dazu in der Lage sind, junge Menschen als Ausbilder auszubilden. Sie bestehen die praktische Prüfung, wenn Sie wiederum mindestens 50 von 100 möglichen Punkten erreichen.

Sofern Sie sowohl die schriftliche als auch die praktische Prüfung erfolgreich gemeistert haben, bestehen Sie die Ausbildereignungsprüfung und erhalten als Nachweis Ihrer Qualifikation den Ausbilderschein von der Kammer in Form eines Zertifikats verliehen.

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Was kostet es, Ausbilder zu werden?

Die Kosten für die Ausbildung zum Ausbilder hängen zum einen von den Prüfungsgebühren der Kammer ab und zum anderen, welche Kosten für Ihre Prüfungsvorbereitung anfallen. Jede Kammer hat Ihre eigene Gebührenordnung, in der die Höhe der Prüfungsgebühren für die Ausbildereignungsprüfung geregelt ist. Im Schnitt können Sie für die Prüfung mit circa 250 Euro kalkulieren.

Als Vorbereitung zur Prüfung empfiehlt es sich, ein Vorbereitungsseminar oder einen Lehrgang zu besuchen. Hierfür gibt es zahlreiche Anbieter, die solche Kurse entweder in Präsenzform oder als Online-Kurs anbieten. Die Kosten hierfür variieren je nach Anbieter und Dauer der Vorbereitung. Für einen guten Vorbereitungskurs können Sie mit Kosten zwischen 400 und 600 Euro rechnen. In Summe ist die Ausbildung zum Ausbilder im Vergleich zu anderen Weiterbildungen wie Fachwirt oder Betriebswirt also recht günstig.

Was sind die Aufgaben eines Ausbilders?

Der Ausbilder übernimmt eine wichtige Funktion im Unternehmen. Er ist für die Ausbildung im Unternehmen verantwortlich und trägt entscheidend dazu bei, wie erfolgreich die Auszubildenden ihre Ausbildung absolvieren. Das Aufgabenspektrum des Ausbilders ist dabei sehr abwechslungsreich und vielfältig. Zu den möglichen Aufgaben gehören beispielsweise:

  • Planung des Ausbildungsbedarfs
  • Auswahl und Einstellung von Auszubildenden
  • Erstellung betrieblicher Ausbildungspläne
  • Durchführung von Unterweisungen mit Auszubildenden
  • Kommunikation und Austausch mit der Berufsschule
  • Führen von Beurteilungsgesprächen
  • Prüfungsvorbereitung der Auszubildenden
  • Ansprechpartner für Auszubildende

Welche Eigenschaften sollte ein Ausbilder haben?

Unabhängig davon, ob eine Person formal die nötigen Voraussetzungen für die Tätigkeit als Ausbilder erfüllt, sollten Ausbilder auch gewisse Eigenschaften und Soft Skills dafür mitbringen. Denn nicht jeder ist für diesen Job geeignet. Diese Eigenschaften zeichnen einen guten Ausbilder aus:

Über den Autor

Simon Link ist Gründer der AEVO Akademie, die angehende Ausbilder mit innovativen Lernkonzepten im Rahmen von Online-Kursen auf die Ausbildereignungsprüfung und den Ausbilderschein vorbereitet. Darüber hinaus berät die AEVO Akademie Interessierte kostenlos bei Fragen rund um den Ausbilderschein und das Thema „Ausbilder werden“.

[Bildnachweis: goodluz by Shutterstock.com]

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