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Welche Rechte bestehen beim Arbeitszeugnis?

Ein blitzsauberes Arbeitszeugnis kann der krönende Abschluss einer beruflichen Station werden. Die Realität sieht manchmal anders aus. Es ist nichts Ungewöhnliches, dass Mitarbeiter viele Jahre erstklassige Leistungen abliefern und regelmäßig Boni bekommen, aber dennoch Angst vor einem schlechten Arbeitszeugnis haben. Weil zum Beispiel die Geschäftsführung Jobwechsel persönlich nimmt und als Angriff auf die Loyalität wertet. Oder weil sie Arbeitszeugnisse als Druckmittel einsetzt. Aber Unternehmen können sich nicht alles erlauben. Als Arbeitnehmer haben Sie diese Rechte beim Arbeitszeugnis


Welche Rechte bestehen beim Arbeitszeugnis?

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Habe ich Anspruch auf ein qualifiziertes Arbeitszeugnis?

In der Regel: Ja. Arbeitnehmer und Auszubildende können bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses ein qualifiziertes Arbeitszeugnis verlangen.

Es gibt nur wenige Ausnahmen. Wenn der Arbeitnehmer zum Beispiel nur wenige Tage oder Wochen beschäftigt war, reicht der Zeitraum für eine Bewertung seiner Leistung nicht unbedingt aus. Dann stellt das Unternehmen ihm statt eines qualifizierten nur ein einfaches Arbeitszeugnis aus.

In diesem Fall kommt es immer wieder zu gerichtlichen Auseinandersetzungen. Denn ein einfaches Arbeitszeugnis ist eindeutig weniger wertvoll als ein (gutes) qualifiziertes, wenn es um die zukünftige Jobsuche geht.

Kein Zweifel besteht darüber, dass ein Arbeitnehmer Anspruch auf ein qualifiziertes Arbeitszeugnis hat, wenn er mehrere Jahre bei einem Unternehmen beschäftigt war. Er hat generell sogar Anspruch auf ein „wohlwollendes und wahrheitsgemäßes“ Arbeitszeugnis.
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Was ist ein qualifiziertes Arbeitszeugnis überhaupt?

Ein Arbeitnehmer hat am Ende eines Arbeitsverhältnisses Anspruch auf ein qualifiziertes Arbeitszeugnis. Dieses enthält persönlichen Angaben wie seinem Namen und seiner Tätigkeit auch eine Bewertung seiner Leistungen und sozialen Kompetenzen. Damit unterscheidet es sich vom einfachen Arbeitszeugnis, in dem nur die Basis-Informationen enthalten sind.

Das qualifizierte Arbeitszeugnis MUSS zwingend enthalten:

  • Vollständiger Name des Arbeitgebers
  • Ausstellungsdatum
  • Name, Vorname, Geburtsdatum und Geburtsort des Arbeitnehmers
  • Dauer des Beschäftigungsverhältnisses
  • Genaue Beschreibung der Tätigkeit des Arbeitnehmers
  • Bewertung der Leistung und der Führung des Arbeitnehmers
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Darf ich mein Zeugnis selbst schreiben?

Ein Recht darauf haben Arbeitnehmer selbstverständlich nicht. Aber in vielen Fällen ist es de facto so, dass sie ihre qualifizierten Arbeitszeugnisse selbst verfassen.

So entsteht in der Regel eine Win-win-Situation. Der Arbeitgeber spart Zeit und Aufwand, der Arbeitnehmer kann sich selbst ein positives Zeugnis anfertigen. Bieten Sie es Ihrem Arbeitgeber also ruhig an. Viele werden das Angebot dankbar annehmen.

Dabei müssen Sie aber die gängigen Formulierungen kennen und darauf achten, dass Sie sich nicht selbst eine Falle stellen. Sie können Ihrem Arbeitgeber auch anbieten, zum Schluss noch eigene Formulierungen oder eine Zusammenfassung hinzuzufügen. In jedem Fall muss er es zum Schluss unterschreiben und abstempeln.

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Welche Möglichkeiten habe ich, ein sehr gutes Arbeitszeugnis zu bekommen?

Zwar haben Arbeitnehmer Anspruch auf ein wohlwollendes und wahrheitsgemäßes Arbeitszeugnis. Dies bedeutet, dass offensichtlich negative Formulierungen normalerweise in keinem Arbeitszeugnis auftauchen. Gehässige Betitelungen oder gar Beleidigungen sind absolut tabu.

Allerdings gibt es Geheimcodes, die Sie in ein weniger gutes Licht rücken können. Wenn Sie beispielsweise alle Aufgaben laut Arbeitszeugnis „zu unserer Zufriedenheit“ erledigt haben, dann klingt das erst einmal positiv. In Wahrheit entspricht die Bewertung nur der Schulnote 4. „Stets zu unserer vollsten Zufriedenheit“ – das wäre eine glatte Eins.

Der Arbeitgeber kann außerdem wichtige Aspekte im Arbeitszeugnis bewusst weglassen und so die Leistungen des Mitarbeiters schmälern. Lassen Sie sich also nicht von vermeintlich wohlklingenden Formulierungen täuschen, sondern prüfen die Zeugnissprache ganz genau.

Wenn Sie lange Jahre in der Firma aktiv waren, gute Leistungen gebracht und darüber hinaus ein gutes Verhältnis zu Ihren Vorgesetzten haben, dann stehen Ihre Chancen zweifellos sehr gut, ein Top-Arbeitszeugnis ausgehändigt zu bekommen. Eine Garantie aber gibt es nie. Im Zweifel müssen Sie aktiv gegen ein schwaches Zeugnis vorgehen…

Wie kann ich gegen eine schwache Bewertung im Arbeitszeugnis vorgehen?

Wenn Sie eine schwache Bewertung erhalten haben (z.B. eine 3 oder 4), Sie in Wahrheit aber gute bis sehr gute Leistungen erbracht haben, sollten sie den Arbeitgeber zunächst um eine Korrektur bitten. Dabei legen Sie Ihre Argumente möglichst stichhaltig dar, warum die Beurteilung falsch war.

Läuft der Versuch ins Leere, können Sie den Arbeitgeber vor dem Arbeitsgericht verklagen. Im Klageantrag müssen Sie genau angeben, welche Formulierungen in Ihrem Zeugnis stehen sollen. Die Gerichte verlangen in der Regel von einem Arbeitnehmer, dass er genau darlegt und beweist, warum seine tatsächliche Leistung besser war als die im Arbeitszeugnis angegebene.

Sie können zum Beispiel erhaltene Boni, gute Mitarbeiterbewertungen im Jahresgespräch oder positives Kundenfeedback anführen. Achten Sie außerdem auf mögliche Ungereimtheiten, inhaltliche oder logische Fehler Ihres Arbeitgebers im Arbeitszeugnis. Ein triftiger Grund, ein qualifiziertes Arbeitszeugnis anzufechten, ist es auch, wenn dieses sehr kurz gefasst ist.

Grundsätzlich sollten Sie alles unternehmen, um ein schwaches Arbeitszeugnis nachträglich korrigieren zu lassen. Andernfalls hängt es Ihnen in künftigen Bewerbungsrunden wie ein Mühlstein um den Hals.

[Bildnachweis: sirtravelalot by Shutterstock.com]

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