Welche Rechte haben Praktikanten?
Praktika gehören in der Berufswelt heute zum festen Inventar. Allerdings ist nirgendwo klar definiert, was ein Praktikum genau ist. Das kann ein Schnuppertag oder eine Schnupperwoche sein oder ein halbes Jahr Arbeit in einem Betrieb. Das Bundesarbeitsgericht hat ein Praktikum einmal „als eine vorübergehende Tätigkeit in einem Betrieb zum Erwerb praktischer Kenntnisse“ beschrieben. Von Zeiten und Bezahlung steht da leider nichts.
Grob kann man Praktika heute in zwei Formen unterscheiden:
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Pflichtpraktikum
Dieses ist in der Studienordnung vorgeschrieben. Um den angestrebten Abschluss zu erwerben, muss der Student in seiner Studienzeit (mindestens) ein Praktikum absolvieren. Bei diesem Praktikum liegt kein Anspruch auf Vergütung vor. Allerdings besteht ein Bafög-Anspruch. Erhalten Sie also für Ihr Studium Bafög, wird dieses während Ihres Praktikums fortgezahlt. Ein Bafög-Anspruch besteht auch, wenn das Praktikum eine Voraussetzung für die Zulassung zum Studium ist. -
Freiwilliges Praktikum
Deutlich mehr Rechte haben Praktikanten, die aus freien Stücken ein Praktikum absolvieren. Ihre Rechte fallen unter das Berufsbildungsgesetz und sind damit vergleichbar mit den Rechten und Pflichten von Auszubildenden. Danach besteht ein Anspruch auf Vergütung, solange das Praktikum länger als einen Monat dauert und der Praktikant aktiv am Unternehmensalltag teilnimmt.
Was regelt ein Praktikumsvertrag?
Wir empfehlen, bei einem Praktikum von mehr als vier Wochen einen Praktikumsvertrag aufsetzen zu lassen. Darin sollten Arbeitszeiten, Urlaubsanspruch, Kündigungsfrist sowie die Inhalte des Praktikums und Entlohnung festgelegt sein. Alles, was Sie schriftlich haben, gibt Ihnen später mehr Sicherheit.
Wie lange darf ein Praktikum dauern?
Die Dauer eines Praktikums ist nicht gesetzlich geregelt. Es kann im Fall eines Schnupperpraktikums in der Schulzeit einen einzigen Tag dauern oder nach Studienabschluss auch ein ganzes Jahr. Theoretisch darf ein Praktikum sogar länger als ein Jahr dauern. Empfehlenswert ist dies aber nicht – Ausbeutungsgefahr!
Die meisten freiwilligen Praktika dauern maximal drei Monate, da bei einer längeren Dauer der Mindestlohn fällig wird. Pflichtpraktika sind ausgenommen, hier besteht auch nach drei Monaten keine Pflicht auf Bezahlung des Mindestlohns. Daher erstrecken sie viele Pflichtpraktika über drei bis sechs Monate.
Welche Arbeitszeiten haben Praktikanten?
Die Arbeitszeiten von Praktikanten entsprechen üblicherweise jenen von Angestellten. Eine durchschnittliche Arbeitszeit von acht Stunden pro Tag darf laut Arbeitszeitgesetz (ArbZG) nicht überschritten werden. Pro Woche beträgt die maximale Arbeitszeit 40 Stunden. Eine kürzere Arbeitszeit kann im Praktikumsvertrag geregelt werden.
Bei freiwilligen Praktika besteht zudem ein Anspruch auf Ausgleich von Überstunden und für Tätigkeiten an Sonn- und Feiertagen. Dieser ergibt sich allerdings aus dem Berufsbildungsgesetz und gilt daher nicht für Pflichtpraktika. Ein Verbot für Arbeit an Sonn- und Feiertagen gibt es für Praktikanten jedenfalls nicht.
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Haben Praktikanten Anspruch auf Bezahlung?
Ob Sie als Praktikant Anspruch auf Bezahlung haben, hängt von der Art und Dauer des Praktikums ab.
Anspruch auf Gehalt besteht…
- bei einem freiwilligen Praktikum ohne Bezug zur Ausbildung.
- bei einem freiwilligen Praktikum mit Bezug zur Ausbildung, das länger als drei Monate dauert
- bei einem Praktikum nach dem erfolgreichen Abschluss der Ausbildung oder des Studiums
Kein Anspruch auf Gehalt besteht…
- bei einem freiwilligen Praktikum mit Bezug zur Ausbildung, das höchstens drei Monate dauert
- bei einem Pflichtpraktikum während Schule, Ausbildung oder Studium
- bei einem Praktikum als Minderjähriger ohne abgeschlossene Berufsausbildung
Haben Praktikanten Anspruch auf Mindestlohn?
Ja. Sofern der Arbeitgeber zur Zahlung eines Gehalts an den Praktikanten verpflichtet ist, muss er mindestens den Mindestlohn zahlen. Vom Mindestlohn ausgenommen sind alle unter 18-Jährigen, die noch keinen Berufsabschluss erworben haben. Wenn sie hingegen eine abgeschlossene Ausbildung vorweisen können, haben sie ebenfalls Anspruch auf den Mindestlohn.
Kann man als Praktikant gekündigt werden?
Wurde im Praktikumsvertrag eine Probezeit vereinbart, dann können beide Parteien in diesem Zeitraum fristlos kündigen. Nach Ende der Probezeit darf der Praktikumsgeber dem Praktikanten nicht mehr kündigen – außer, es liegt ein schwerwiegender Grund vor. Dabei kann es sich zum Beispiel um Diebstahl oder Betrug handeln.
Kann ein Praktikant kündigen?
In der Probezeit darf der Praktikant jederzeit ohne Angabe von Gründen fristlos kündigen. Danach können Praktikanten nur noch fristlos kündigen, wenn es einen schwerwiegenden Grund gibt, wenn der Praktikant beispielsweise keinen ausreichenden Arbeitsschutz erhält oder am Arbeitsplatz diskriminiert wird. Daneben gibt es noch die Möglichkeit einer ordentlichen Kündigung. Sie beträgt üblicherweise zwischen zwei und vier Wochen. Sind sich beide Seiten einig, dass es keinen Zweck macht, dann können sie ihr sofortiges Auseinandergehen auch mit einem Aufhebungsvertrag besiegeln.
Wie kann ich mein Praktikum kündigen?
Sollte das Praktikum nicht Ihren Vorstellungen entsprechen und Sie das Gefühl haben, nichts zu lernen oder ausgenutzt zu werden, können Sie die Notbremse ziehen und kündigen. Kündigen Sie zur Sicherheit schriftlich. Eine einfache DIN A4-Seite reicht. Darauf Ihr Name, Geburtsdatum und Adresse, darunter Name und Anschrift des Unternehmens, dazu noch das aktuelle Datum und folgende Sätze:
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit kündige ich form- und fristgerecht mein Praktikum zum heutigen Tag.
Mit freundlichen Grüßen
UNTERSCHRIFT
Haben Praktikanten Anspruch auf Urlaub?
Der Urlaubsanspruch von Praktikanten hängt von der Art und Dauer des Praktikums ab. Bei einem freiwilligen Praktikum gelten die gleichen Rechte wie bei Angestellten. Demzufolge haben auch Praktikanten Anspruch auf 24 Tage Urlaub im Jahr – umgerechnet zwei Tage pro Monat. Bei einer Praktikumszeit von weniger als einem Monat haben Sie keinen Urlaubsanspruch. Bei einem Pflichtpraktikum haben Sie laut Bundesurlaubsgesetz keinen Anspruch auf Urlaub. Allerdings können Sie mit Ihrem Arbeitgeber eine andere Vereinbarung im Praktikumsvertrag treffen.
Minderjährige, die ein Praktikum absolvieren, haben auf jeden Fall Anspruch auf Urlaub. Sie fallen nicht unter das Bundesurlaubsgesetz, sondern unter das Jugendarbeitsschutzgesetz. Je jünger Sie sind, desto größer ist Ihr Urlaubsanspruch in der Zeit des Praktikums.
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Haben Praktikanten Recht auf ein Praktikumszeugnis?
Ja. Sobald das Praktikum beendet ist, haben Praktikanten das Recht auf ein Praktikumszeugnis zu. Bei einem Pflichtpraktikum ist dies meist eine Bescheinigung, die besagt, dass Sie in einer bestimmten Zeit bei dem Unternehmen beschäftigt waren. Bei freiwilligen Praktika haben Praktikanten das Recht auf ein sogenanntes qualifiziertes Arbeitszeugnis. Darin enthalten sind eine genaue Tätigkeitsbeschreibung sowie die Beurteilung der Leistungen und des Sozialverhaltens.
Achten Sie dabei unbedingt auf die Zeugnissprache. Laut Rechtsprechung steht Ihnen dabei ein mindestens „befriedigendes“ Zeugnis zu.
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