Was ist ein Firmenwagen?
Firmenwagen bezeichnet man auch als Dienstwagen oder Geschäftswagen. Eine gesetzliche Definition gibt es nicht.
Unter Firmenwagen versteht man üblicherweise ein Auto,
- das der Arbeitgeber anschafft und seinem Mitarbeiter zur Nutzung überlässt oder
- um einen Wagen, den ein Unternehmer nutzt und der zum Betriebsvermögen gehört.
Dies ist im Hinblick auf die Versteuerung wichtig.
Wird der Firmenwagen zu mehr als 50 Prozent betrieblich genutzt, wird er steuerlich immer als Firmenwagen eingeordnet. Mindestens muss die betriebliche Nutzung zehn Prozent betragen.
Wie teuer ist ein Firmenwagen für mich?
Wenn Sie Ihren Dienstwagen auch privat nutzen, werden dafür Steuern fällig. Die private Nutzung wird vom Finanzamt als sogenannter geldwerter Vorteil behandelt.
Als geldwerter Vorteil unterliegt der Firmenwagen dem Lohnsteuerabzug und der Sozialversicherungspflicht. Er wird Ihrem Bruttolohn als Arbeitnehmer hinzugerechnet, danach von den Nettobezügen wieder abgezogen.
Prinzipiell berechnet das Finanzamt monatlich ein Prozent des Listenpreises des Fahrzeugs als geldwerten Vorteil. Dabei handelt es sich um die sogenannte Ein-Prozent-Regel.
Beispiel: Der Listenpreis des Fahrzeugs beträgt 80.000 Euro. Der geldwerte Vorteil des Arbeitnehmers liegt somit bei 800 Euro (1 Prozent von 80.000). Auf das Jahr gerechnet ergeben sich 9.600 Euro (12 x 800 Euro), die dem Einkommen hinzugerechnet und versteuert werden müssen.
Elektroautos werden steuerlich begünstigt, wenn sie als Firmenwagen genutzt werden. Für E-Autos muss im Rahmen der Ein-Prozent-Regel nur ein Viertel des Bruttolistenpreises angesetzt werden.
Darüber hinaus gelten auch die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsort als geldwerter Vorteil. Dafür werden pro Kilometer 0,03 Prozent des Bruttolistenpreises Ihres Firmenwagens berechnet.
Die Alternative zur Ein-Prozent-Regel ist die sogenannte Nachweismethode. Dabei müssen Sie nur die tatsächlichen Kosten versteuern, hierfür aber ein Fahrtenbuch penibel genau führen und dem Finanzamt vorlegen. Ein Fahrtenbuch verursacht Aufwand, kann sich finanziell aber lohnen.
Arbeitnehmer, die den Firmenwagen nur beruflich nutzen, haben KEINEN geldwerten Vorteil und müssen auch keine Lohnsteuer abführen. Selbstständige wiederum können alle Aufwendungen für ihr Firmenauto als Betriebsausgaben abziehen, wenn Sie sich ausschließlich für betriebliche Fahrten ans Steuer setzen.
Wann lohnt sich ein Firmenwagen?
Zwei Faktoren sind entscheidend:
- Arbeitsweg
- Listenpreis des Firmenwagens
Je teuer der Dienstwagen und je weiter der tägliche Weg zum Arbeitsplatz, desto höher der geldwerte Vorteil – und die steuerliche Mehrbelastung.
Ganz wichtig: Die Grundlage der Ein-Prozent-Regel ist stets der Listenpreis des Firmenwagens, nicht der tatsächliche Preis. Angenommen, Ihr Arbeitgeber überlässt Ihnen einen schicken Porsche, den er gebraucht für 30.000 Euro statt zum Neupreis von 94.000 Euro gekauft hat. Berechnet wird aber der Listenpreis von 94.000 Euro. Der geldwerte Vorteil und die anfallenden Steuern fallen demzufolge deutlich höher aus.
Daher sollten Sie sich unbedingt im Vorfeld über die entstehenden Kosten erkundigen. Prinzipiell lohnt sich die Ein-Prozent-Regelung insbesondere für Arbeitnehmer, die den Firmenwagen beruflich, häufiger aber auch privat nutzen.
Wer mit dem Firmenwagen nur selten beruflich unterwegs ist, profitiert womöglich von der Nachweismethode via Fahrtenbuch – vor allem, wenn es sich um ein hochpreisiges Fahrzeug handelt. Als Richtwert können Sie sich 15 Tage im Monat oder 180 Tage im Jahr merken: Sind Sie seltener mit dem Dienstauto unterwegs, lohnt es sich, über ein Fahrtenbuch nachzudenken.
Wer bekommt einen Firmenwagen?
Knapp jeder zehnte Beschäftigte in Deutschland fährt einen Firmenwagen. Am häufigsten sitzen Führungskräfte in großen Unternehmen am Steuer eines Dienstautos. Das besagt der Firmenwagenmonitor 2019 von Compensation Partner.
Vor allem Mitarbeiter im Vertrieb können auf einen Dienstwagen spekulieren. Jeder fünfte Vertriebsmitarbeiter fährt einen, von den Führungskräften (z.B. Vertriebsleiter) sogar fast zwei Drittel.
Auch Techniker, IT-Fachkräfte und Personalmanager bekommen von ihrem Arbeitgeber häufig einen Firmenwagen gestellt, genauso wie Führungskräfte in Marketing, Einkauf und Finanzen. Weniger üblich sind Dienstwagen für Juristen.
In diesen Branchen sind Firmenwagen weit verbreitet – so viele Mitarbeiter fahren einen:
- Großhandel: 25,7 Prozent
- Konsum-Gebrauchsgüter: 23,7 Prozent
- Bau: 22,7 Prozent
- Hardware-Herstellung: 20,5 Prozent
- IT-Systemhäuser: 19,5 Prozent
- Pharma: 16,8 Prozent
- Software: 16,8 Prozent
- Medizintechnik: 16,7 Prozent
- Chemie, Verfahrenstechnik: 14,9 Prozent
- Autohäuser: 14,8 Prozent
- Maschinenbau: 13,1 Prozent
Welche Modelle sind am beliebtesten?
Am teuersten sind die Firmenwagen in der Automobilindustrie (im Schnitt 46.922 Euro) und im Bankensektor (46.913 Euro). Hier geht es nicht nur um die Zweckmäßigkeit, sondern auch um die Repräsentation des Unternehmens. Mit günstigeren Modellen Vorlieb nehmen müssen Mitarbeiter sozialer Einrichtungen (23.736 Euro) und von Kulturbetrieben (28.636 Euro).
Die teuersten Firmenautos stammen aus dem Hause Porsche. Der durchschnittliche Listenpreis für einen Porsche beträgt 94.000 Euro, das Durchschnittsgehalt der Fahrer eines Porsche-Dienstwagens liegt mit 188.000 Euro im Jahr unangefochten an der Spitze.
Wer einen BWM-Firmenwagen fährt, kommt auf 101.000 Euro jährlich im Schnitt. Der Listenpreis eines BMW liegt bei durchschnittlich 52.000 Euro. Ähnlich sind die Preise bei Audi, das Jahresgehalt der Audi-Firmenwagenfahrer liegt bei 97.000 Euro.
Mercedes-Modelle und der VW Passat sind ebenfalls populäre Firmenwagen. Immer mehr Marktanteile sichert sich Elektro-Pionier Tesla, der maßgeblich von der steuerlichen Förderung profitiert.
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