Was ist ein Betriebsrat?
Der Betriebsrat ist die Arbeitnehmervertretung in einem Unternehmen. Er ist ein von den Arbeitnehmern selbst gewähltes Organ, das ihre Interessen intern vertreten und betriebliche Mitbestimmung durchsetzen soll.
Der Duden definiert den Betriebsrat als eine
von den Arbeitnehmer[inne]n eines Betriebes gewählte Vertretung zur Wahrung ihrer wirtschaftlichen und sozialen Interessen.
Wie viele Mitglieder hat ein Betriebsrat?
Je größer die Zahl der Arbeitnehmer im Betrieb, desto zahlenmäßig größer ist auch der Betriebsrat.
Bei fünf bis 20 wahlberechtigten Arbeitnehmern besteht der Betriebsrat laut Paragraph 9 des Betriebsverfassungsgesetzes aus einer Person, bei 21 bis 50 Arbeitnehmern aus drei Personen, bei 51 bis 100 Arbeitnehmern aus fünf Mitgliedern und so weiter.
Bei mehr als 7.000 bis 9.000 Arbeitnehmern umfasst der Betriebsrat schon 35 Personen. Danach erhöht sich die sich die Zahl der Mitglieder des Betriebsrats für je angefangene weitere 3.000 Arbeitnehmer um zwei Mitglieder.
Wer kann einen Betriebsrat gründen?
Arbeitnehmer in Betrieben mit mindestens fünf dauerhaft angestellten Mitarbeitern haben das Recht, einen Betriebsrat zu gründen. Die rechtliche Grundlage bildet das Betriebsverfassungsgesetz.
In größeren Unternehmen können auch einzelne Abteilungen und Geschäftsbereiche eigene Betriebsräte wählen. Die einzelnen Betriebsräte werden durch einen Gesamtbetriebsrat zusammengefasst, der die gesamte Belegschaft vertritt.
Rechtlich gesehen darf der Arbeitgeber die Gründung eines Betriebsrates nicht verhindern.
Wie wird ein Betriebsrat gewählt?
In Betrieben mit mehr als 50 Beschäftigten kommt das normale Wahlverfahren zur Anwendung. Es erstreckt sich über mindestens sechs Wochen. Fall es noch keinen Betriebsrat gibt, muss zunächst ein Wahlvorstand gewählt werden, der die Durchführung der Wahl übernimmt.
In Betrieben mit fünf bis 50 Mitarbeitern wird ein vereinfachtes Wahlverfahren durchgeführt. Es kann auf minimal eine Woche reduziert werden. Ein Wahlvorstand ist hier ebenfalls notwendig.
Wer kann sich in den Betriebsrat wählen lassen?
In Paragraph 8 des Betriebsverfassungsgesetzes heißt es:
Wählbar sind alle Wahlberechtigten, die sechs Monate dem Betrieb angehören oder als in Heimarbeit Beschäftigte in der Hauptsache für den Betrieb gearbeitet haben. Auf diese sechsmonatige Betriebszugehörigkeit werden Zeiten angerechnet, in denen der Arbeitnehmer unmittelbar vorher einem anderen Betrieb desselben Unternehmens oder Konzerns (§ 18 Abs. 1 des Aktiengesetzes) angehört hat. Nicht wählbar ist, wer infolge strafgerichtlicher Verurteilung die Fähigkeit, Rechte aus öffentlichen Wahlen zu erlangen, nicht besitzt.
Maßgebend für die Berechnung der sechsmonatigen Betriebsangehörigkeit ist der Tag der Stimmabgabe. Erfolgt die Stimmabgabe an mehreren Tagen, so ist der letzte Wahltag entscheidend.
Existiert der Betrieb weniger als sechs Monate, können sich alle Arbeitnehmer wählen lassen, die bei der Einleitung der Betriebsratswahl im Betrieb beschäftigt sind.
Grundsätzlich wählbar sind damit auch Auszubildende, Mitarbeiter in Teilzeit, Heimarbeiter und Arbeitnehmerinnen in Mutterschutz.
Wer kann den Betriebsrat wählen?
Das aktive Wahlrecht haben bei einer Betriebsratswahl alle Mitarbeiter, die…
- Arbeitnehmer sind.
- dem Betrieb angehören.
- das 18. Lebensjahr vollendet haben.
Sie dürfen bei der Wahl zum Betriebsrat ihre Stimme abgeben. Wahlberechtigt sind auch ausländische Mitarbeiter, die der deutschen Sprache nicht mächtig sind.
Leiharbeiter sind – da sie einen Arbeitsvertrag mit dem verleihenden Unternehmen haben und in diesem Sinne keine Arbeitnehmer sind – nur dann wahlberechtigt, wenn sie voraussichtlich länger als drei Monate im Betrieb eingesetzt werden. Dies ist in Paragraph 7 des Betriebsverfassungsgesetz geregelt.
Welche Aufgaben hat ein Betriebsrat?
Dies sind die wesentlichen Aufgaben eines Betriebsrates laut Betriebsverfassungsgesetz. Der Betriebsrat…
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überwacht
Der Betriebsrat überwacht, ob die Gesetze, Verordnungen, Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen im Unternehmen eingehalten werden. Von besonderer Bedeutung sind Bundesurlaubsgesetz, Entgeltfortzahlungsgesetz, Kündigungsschutzgesetz, Nachweisgesetz, Teilzeit- und Befristungsgesetz, Arbeitnehmerüberlassungsgesetz und Mutterschutzgesetz. Kommt es zu Verstößen, muss er handeln.
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schützt
Der Betriebsrat stellt sicher, dass die Vorschriften zu Arbeitsschutz und Unfallverhütung richtig angewandt werden. Dafür arbeitet er auch mit den zuständigen Behörden zusammen sowie den Trägern der gesetzlichen Unfallversicherung. Auch muss er prüfen, ob er der betriebliche Umweltschutz eingehalten wird.
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hört zu
Die Betriebsräte nehmen Anfragen und Beschwerden von Mitarbeitern entgegen. Sie müssen sich mit ihren Anliegen auseinandersetzen und dann eine Entscheidung treffen. Hält der Betriebsrat die Anregung oder Beschwerde für berechtigt, wird er beim Arbeitgeber vorstellig. Hält er sie für unberechtigt, teilt er dies dem Arbeitnehmer mit.
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fördert
Der Betriebsrat fördert die Eingliederung von schwerbehinderten, älteren und ausländischen Arbeitnehmern. Auch hat er die Weiterbildung der Arbeitnehmer im Blick. Der Betriebsrat setzt sich für die freie Entfaltung, Selbständigkeit und Eigeninitiative der Arbeitnehmer, die Gleichstellung von Mann und Frau sowie die Vereinbarkeit von Familie und Beruf ein.
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spricht
In Paragraph 74 des Betriebsverfassungsgesetzes heißt es: Arbeitgeber und Betriebsrat sollen mindestens einmal im Monat zu einer Besprechung zusammentreten. Sie haben über strittige Fragen mit dem ernsten Willen zur Einigung zu verhandeln und Vorschläge für die Beilegung von Meinungsverschiedenheiten zu machen. Wichtige Gesprächsthemen sind insbesondere die Personalplanung, Betriebsänderungen, Baumaßnahmen und Berufsbildungsmaßnahmen.
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begleitet
Auf Wunsch begleitet und unterstützt der Betriebsrat einzelne Mitarbeiter. Er erläutert dem Arbeitnehmer, wie sein Arbeitsentgelt berechnet wird, bespricht mit ihm seine berufliche Perspektiven im Betrieb oder begleitet ihn, wenn er Einsicht in seine Personalakten nimmt. Arbeitnehmer haben in solchen Fällen das Recht, ein Mitglied des Betriebsrats hinzuzuziehen.
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gestaltet
Zu den wichtigsten Aufgaben eines Betriebsrats zählt es, die Arbeitsbedingungen mitzugestalten. Dies ist in Paragraph 87 des Betriebsverfassungsgesetzes geregelt. Der inhaltliche Gestaltungsspielraum umfasst zum Beispiel den Urlaub, Anfang und Ende der Arbeitszeiten, die Lohngestaltung, die Zuweisung von Werkswohnungen oder die mögliche Überwachung der Mitarbeiter durch technische oder elektronische Geräte.
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organisiert
Organisatorische Aufgaben beanspruchen auch bei Betriebsräten einen Großteil der Zeit. So muss der Betriebsrat unter anderem einen Betriebsratsvorsitzenden wählen, Ausschüsse bilden, Sitzungen und Versammlungen durchführen und Sprechstunden einrichten.
Was zählt nicht zu den Aufgaben eines Betriebsrats?
NICHT zu den Aufgaben eines Betriebsrates gehört es, Arbeitnehmer in Fragen des Arbeitsrechts individuell zu beraten oder ihre Zahlungsansprüche gegen den Arbeitgeber durchzusetzen.
Betriebsräte vertreten Mitarbeiter nicht in Rechtsstreitigkeiten vor einem Arbeitsgericht und nehmen auch nicht im Kündigungsschutzprozess eines Mitarbeiters an Gerichtsverhandlungen teil.
Entgegen landläufiger Vorstellung führen Betriebsräte auch nicht die Betriebsratswahl durch. Dies ist Aufgabe des Wahlvorstands.
Wird der Betriebsrat bezahlt?
So steht es in Paragraph 37 des Betriebsverfassungsgesetzes:
Die Mitglieder des Betriebsrats führen ihr Amt unentgeltlich als Ehrenamt.
Betriebsräte arbeiten ehrenamtlich. Allerdings muss der Arbeitgeber ihnen die Möglichkeit einräumen, ihrer Tätigkeit als Betriebsrat nachzugehen. In großen Unternehmen sind Betriebsräte von der Arbeit freigestellt, erhalten aber den vollen Lohn. Sie sind de facto hauptberuflich als Betriebsräte tätig. Auch erhalten sie weiterhin Gehaltsbestandteile wie Zulagen, Zuschläge und Prämien.
Viele Betriebsräte verdienen weitaus mehr, insbesondere in großen Konzernen. Hintergrund ist eine Regelung im Betriebsverfassungsgesetz, nach der das Gehalt von Betriebsräten nicht geringer sein darf als das Gehalt vergleichbarer Arbeitnehmer mit betriebsüblicher Entwicklung. Dies soll eine Benachteiligung von Interessenvertretern ausschließen, führt aber mitunter zu sehr hohen Gehältern einzelner Betriebsräte.
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