Was steht im Sozialversicherungsausweis?
Der Sozialversicherungsausweis enthält diese Angaben:
- Vorname, Nachname, Geburtsname
- Akademischer Titel (falls vorhanden)
- Sozialversicherungsnummer
- Ausstellender Rentenversicherungsträger
- Ausstellungsdatum
- Seriennummer
Die Sozialversicherungsnummer besteht aus der Bereichsnummer des jeweiligen Rentenversicherungsträgers, Ihrem Geburtsdatum, dem ersten Buchstaben Ihres Nachnamens, einer Seriennummer zum Geschlecht sowie der Prüfziffer. Wenn Sie Ihren SV-Ausweis erhalten, sollten Sie unbedingt prüfen, ob die Angaben übereinstimmen.
Seit 2017 enthält der Sozialversicherungsausweis zudem einen QR-Code. So kann der Arbeitnehmer die Informationen auch mit einem Smartphone auslesen und in sein Abrechnungsprogramm übertragen. Die früher ausgestellten Ausweise behalten aber ihre Gültigkeit.
Ob ein Foto in den Ausweis aufgenommen wird, entscheiden Sie selbst. Es ist seit 2009 freiwillig.
Wie bekomme ich einen Sozialversicherungsausweis?
Der Sozialversicherungsausweis wird Ihnen bei der Aufnahme Ihrer ersten Beschäftigung automatisch zugestellt – egal, ob es sich um eine Vollzeit- oder Teilzeitstelle, Ausbildung, Praktikum oder Mini-Job handelt. Konkret verschickt die Deutsche Rentenversicherung ein Schreiben, auf dem der SV-Ausweis mit Ihrer Sozialversicherungsnummer aufgedruckt ist.
Sie müssen also nichts weiter tun, als auf die Zusendung Ihres Ausweises zu warten. Bewahren Sie ihn aber gut auf, sobald Sie ihn haben.
Wofür brauche ich einen SV-Ausweis?
Der Sozialversicherungsausweis weist Sie als Mitglied im Sozialversicherungssystem aus. Sie sind damit gegen Berufsunfähigkeit und rentenversichert. Mit Hilfe der Sozialversicherungsnummer wird später Ihre Rente berechnet.
Sie benötigen den Sozialversicherungsausweis, wenn Sie…
- eine Beschäftigung aufnehmen
- Sozialleistungen wie etwa Arbeitslosengeld oder Hartz IV beantragen
Sobald Sie eine Beschäftigung aufnehmen, legen Sie Ihrem Arbeitgeber den Sozialversicherungsausweis vor. Der Arbeitgeber meldet Sie bei der Krankenkasse oder der Minijob-Zentrale mit Angabe Ihrer Sozialversicherungsnummer an. So soll sichergestellt werden, dass er die Sozialbeiträge korrekt abrechnet.
Muss ich den Sozialversicherungsausweis immer bei mir tragen?
Nein, Sie müssen den Sozialversicherungsausweis nicht ständig bei sich tragen. Die sogenannte Mitführungspflicht, die früher bestand, gibt es nicht mehr.
An ihre Stelle trat eine allgemeine Ausweispflicht – aber nur in bestimmten Branchen. Demnach müssen Sie sich stets entweder mit Ihrem Personalausweis, Pass oder Ausweis beziehungsweise einem Passersatz ausweisen können. Die Ausweispflicht soll Schwarzarbeit vorbeugen.
Die Ausweispflicht besteht in bzw. für:
- Baugewerbe
- Gaststätten- und Beherbergungsbetriebe
- Personenbeförderung (z.B. Taxis)
- Speditions-, Transport- und damit verbundene Logistikgewerbe
- Schausteller
- Fleischwirtschaft
- Forstwirtschaft
- Gebäudereinigung
- Auf- und Abbau von Messen und Ausstellungen
- Prostitutionsgewerbe
Wie beantrage ich einen neuen Sozialversicherungsausweis?
Falls Sie Ihren Sozialversicherungsausweis verloren haben, können Sie kostenlos einen neuen beantragen. Wenden Sie sich dafür am besten an Ihre Krankenkasse. Sie beantragt den Ausweis für Sie bei der Deutschen Rentenversicherung. Die Bearbeitung kann allerdings mehrere Wochen dauern.
Wenn sich Ihre Sozialversicherungsnummer, Ihr Familien- oder Vorname ändert, teilen Sie dies Ihrem Arbeitgeber oder einem Sozialversicherungsträger mit. Er leitet die Änderungen an die gesetzliche Rentenversicherung weiter. Diese stellt einen neuen SV-Ausweis aus.
Sie können einen neuen Sozialversicherungsausweis natürlich auch selbst bei der Deutschen Rentenversicherung beantragen.
Brauche ich als ausländischer Arbeitnehmer einen Sozialversicherungsausweis?
Ja. Wenn Sie als Ausländer in Deutschland beschäftigt sind, unterliegen Sie dem deutschen Sozialversicherungsrecht und erhalten einen Sozialversicherungsausweis.
Dies ist nicht der Fall, wenn Sie ein ausländischer Arbeitnehmer befristet in Deutschland einsetzt. Statt des SV-Ausweises benötigen Sie dann Ihren Aufenthaltstitel oder die Bescheinigung über die anzuwendenden Rechtsvorschriften, die auch als Entsendebescheinigung bekannt ist.
Auch für ausländische Arbeitnehmer, die selbstständig tätig sind, aus einem Nicht-EU-Land stammen oder zusätzlich in anderen Ländern beruflich tätig sind, gelten abweichende Regelungen.
Wer braucht keinen SV-Ausweis?
Keinen Sozialversicherungsausweis benötigen
- Beamte
- Soldaten
- Richter
Sie sind entweder nicht in den gesetzlichen Versicherungen geführt oder beitragsfrei in der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung versichert – und benötigen daher keine Sozialversicherungsnummer.
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