Kann mein Resturlaub verfallen?
Urlaubstage können verfallen, allerdings nur unter bestimmten Voraussetzungen. So kann nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) der Resturlaub nur dann verfallen, wenn der Arbeitgeber nachweisen kann, dass er den jeweiligen Arbeitnehmer zuvor aufgefordert und ihm die Möglichkeit gegeben hat, seinen Urlaub auch tatsächlich zu nehmen und ihn zudem darauf hingewiesen hat, dass der Urlaub andernfalls verfallen wird. Die Mitteilung sollte in Textform erfolgen. Sind diese Bedingungen erfüllt, kann der Anspruch auf Urlaub oder auf Ausgleichszahlungen seitens des Arbeitnehmers erlöschen, wenn er seinen Urlaub nicht nimmt.
Kann ich den Resturlaub ins nächste Jahr mitnehmen?
Laut Gesetz muss der Jahresurlaub bis zum Ende des Kalenderjahres genommen werden. Dringende betriebliche oder persönliche Gründe können jedoch die Übertragung in das folgende Kalenderjahr rechtfertigen. Die gesetzliche Höchstgrenze hierfür liegt bei drei Monaten. Der Resturlaub muss also bis zum Stichtag am 31. März genommen werden. Danach verfällt er (sofern der Arbeitgeber nachweisen kann, dass er seinen erforderlichen Mitwirkungspflichten ordnungsgemäß nachgekommen ist). Über Vereinbarungen im Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag ist in Ausnahmefällen auch ein späterer Zeitpunkt möglich.
Auch bleibt der Urlaubsanspruch über den 31. März hinaus bestehen , wenn der Mitarbeiter den Urlaub wegen einer Krankheit weiterhin nicht nehmen kann. Sobald er gesund ist, muss er den Resturlaub aber zeitnah in Anspruch nehmen. Wenn sich ein Beschäftigter in einer sechsmonatigen Probezeit befand und seinen Urlaub deswegen nicht nehmen konnte, darf er ihn sogar noch bis zum Ende des Folgejahres nutzen.
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Welche Gründe rechtfertigen eine Übertragung?
Wenn Sie dringende persönliche oder betriebliche Gründe nachweisen können, ist eine Übertragung des Resturlaubs ins Folgejahr statthaft. Zu den dringenden persönlichen Gründen zählen beispielsweise Arbeitsunfähigkeit, die Erkrankung eines fortan pflegebedürftigen Angehörigen oder die Erkrankung des Ehepartners, mit dem man gemeinsam den Urlaub verbringen wollte. Dringende betriebliche Gründe können etwa termin- oder saisonale Aufträge und technische oder administrative Probleme im Betriebsablauf sein.
Wie nehme ich den Resturlaub mit?
Die Übertragung des Resturlaubs in das folgende Kalenderjahr geschieht inzwischen automatisch, sofern ein legitimer Grund vorliegt. Der Mitarbeiter muss also keinen Antrag mehr auf Übertragung des Resturlaubs ins neue Jahr stellen. Es empfiehlt sich aber, sich die Übertragung ins Folgejahr schriftlich (zur Not per E-Mail) bestätigen zu lassen.
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Wie viele Urlaubstage habe ich?
Der Urlaubsanspruch ist im Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) geregelt. Die gesetzliche Mindestdauer des Urlaubs beträgt bei einer 5-Tage-Woche 20 Werktage, bei einer 6-Tage-Woche 24 Werktage. Die genaue Zahl an Urlaubstagen wird im jeweiligen Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag geregelt. Sie darf den gesetzlichen Mindesturlaub jedoch nicht unterschreiten. Voller Urlaubsanspruch besteht ebenso bei einer Teilzeitarbeit, da nicht die Stundenzahl, sondern die Anzahl der Werktage entscheidend ist. Ob Sie massiv Überstunden schieben oder nur bis mittags im Büro sind, macht keinen Unterschied.
Für Jugendliche und Schwerbehinderte gelten Sonderregelungen. Je nach Lebensalter stehen Jugendlichen 25 bis 30 Urlaubstage pro Jahr zu. Schwerbehinderte haben einen zusätzlichen Anspruch von fünf Urlaubstagen pro Jahr.
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