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Welche Kündigungsfrist muss ich einhalten?

Die Kündigungsfrist bemisst sich per Gesetz. Oder durch den Arbeitsvertrag beziehungsweise Tarifvertrag. Generell gilt: Enthält der Arbeitsvertrag keinerlei Regelungen zu Fristen oder verweist er bereits auf das Gesetz, so gilt die gesetzliche Kündigungsfrist von vier Wochen zum 15. oder zum Ende eines Kalendermonats (§ 622 Abs. 1 BGB). Vier Wochen entsprechen hierbei allerdings nicht einem vollen Monat, sondern genau 28 Arbeitstagen. Was Sie noch beachten müssen…


Welche Kündigungsfrist muss ich einhalten?

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Welche Kündigungsfrist muss ich beachten?

Kündigungsfristen sind zunächst eine gute Sache. Sie sollen Arbeitnehmer vor der Willkür der Arbeitgeber schützen und verhindern, dass diese unliebsame Angestellte von heute auf morgen auf die Straße setzen und kündigen können.

So gelten in Deutschland grundsätzlich und zunächst die gesetzlichen Kündigungsfristen aus § 622 Abs. 3 BGB…

Gesetzliche Kündigungsfristen für Arbeitnehmer

Dauer des Arbeitsverhältnisses
Kündigungsfrist
0 bis 6 Monate (Probezeit) 2 Wochen
(ohne Angabe von Gründen)
ab 7. Monat 4 Wochen
zum 15. oder zum Ende des Kalendermonats


Ausnahmen bilden Kleinbetriebe, die regelmäßig nicht mehr als 20 Arbeitnehmer beschäftigen. Hier kann der Arbeitsvertrag festlegen, dass die 4-wöchige Kündigungsfrist durch den Arbeitnehmer nicht nur zum 1. und 15. eines Monats, sondern ohne festen Kündigungstermin geschehen kann.

Ebenso gibt es für Aushilfstätigkeiten Sonderregelungen, wenn diese einen Zeitraum von drei Monaten nicht überschreiten. In diesem Fall kann im jeweiligen Arbeitsvertrag auch eine kürzere Kündigungsfrist vereinbart werden.

Diese gesetzlichen Kündigungsfristen können zudem durch (tarif-)vertragliche und damit längere Kündigungsfristen ausgehebelt werden. Da in Deutschland Vertragsfreiheit besteht, gelten für beide Parteien immer jene Fristen, die im Arbeitsvertrag stehen. Oft finden sich hier sogenannte dynamische Fristen.

Heißt: Sie verlängern sich mit der Dauer der Betriebszugehörigkeit. Wird im Arbeitsvertrag eine solch lange Kündigungsfrist vereinbart, ist diese von beiden Parteien gleichermaßen einzuhalten.

Das wird für Arbeitnehmer dann zum Bumerang, falls diese ihre Kündigungsfrist verkürzen beziehungsweise wegen eines Jobwechsels vorzeitig aus dem alten Arbeitsvertrag kommen wollen. In der Mehrheit der Fälle geht dies nur mit Zustimmung des Arbeitgebers.

Der hat dafür aber auch einen Nachteil: Seine gesetzliche Kündigungsfrist verlängert mit längerer Betriebszugehörigkeit. So beträgt die gesetzliche Kündigungsfrist für Arbeitgeber wenn das Arbeitsverhältnis in dem Unternehmen…

  • zwei Jahre bestanden hat, einen Monat zum Ende eines Kalendermonats.
  • fünf Jahre bestanden hat, zwei Monate zum Ende eines Kalendermonats.
  • acht Jahre bestanden hat, drei Monate zum Ende eines Kalendermonats.
  • zehn Jahre bestanden hat, vier Monate zum Ende eines Kalendermonats.
  • zwölf Jahre bestanden hat, fünf Monate zum Ende eines Kalendermonats.
  • 15 Jahre bestanden hat, sechs Monate zum Ende eines Kalendermonats.
  • 20 Jahre bestanden hat, sieben Monate zum Ende eines Kalendermonats.

Aus dieser Übersicht können Sie zudem entnehmen, dass der Zeitpunkt der Kündigung und das Datum auf dem Kündigungsschreiben großen Einfluss auf die tatsächliche Dauer der Kündigungsfrist haben kann.

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Gelten diese Kündigungsfristen auch für befristete Arbeitsverträge?

Kurze Antwort: Nein. Ein befristeter Arbeitsvertrag endet zum vereinbarten Zeitpunkt automatisch. Das Arbeitsrecht sieht für ein solch befristetes Arbeitsverhältnis keine Möglichkeit zur vorzeitigen, ordentlichen Kündigung vor. Das gilt für Arbeitnehmer und Arbeitgeber gleichermaßen.

Die Zusammenarbeit endet erst mit dem im Vertrag genannten Datum, somit gibt es auch keine Kündigungsfrist, die einzuhalten wäre. Allerdings können im befristeten Arbeitsvertrag andere Regelungen getroffen und auf die gesetzliche Kündigungsfrist von vier Wochen verwiesen werden. Hier ist deshalb ein genauer Blick in den Arbeitsvertrag unerlässlich.

[Bildnachweis: GaudiLab by Shutterstock.com]

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