Was ist der Öffentliche Dienst?
Der Öffentliche Dienst umfasst alle Personen, die im Staatsdienst beschäftigt sind. Ihr Arbeitsplatz kann bei Bund, Ländern, Kommunen oder den Sozialversicherungsträgern angesiedelt sein. Dazu zählen auch Beschäftigte öffentlich-rechtlicher Anstalten oder Stiftungen.
Jeder zehnte Beschäftigte in Deutschland arbeitet im Öffentlichen Dienst – insgesamt rund 4,8 Millionen Menschen. Davon arbeiten nach Angaben des Bundesinnenministeriums rund 50 Prozent bei den Ländern, knapp 32 Prozent bei den Kommunen, 10 Prozent beim Bund und knapp 8 Prozent bei den Sozialversicherungsträgern.
35 Prozent aller Beschäftigten im Öffentlichen Dienst sind nach Angaben des Statistischen Bundesamts Beamte. Beamte stehen in einem öffentlich-rechtlichen Dienst- und Treueverhältnis zum Staat. Dazu zählen zum Beispiel viele Lehrer, Justizvollzugsbeamte, Polizisten oder Finanzbeamte.
Richter und Soldaten sind keine Beamte, ihr Dienstverhältnis weist indes viele Ähnlichkeiten zu einem Beamtenverhältnis auf. Das Dienstrecht der Richter ist im Deutschen Richtergesetz, das der Soldaten im Soldatengesetz geregelt.
Hingegen sind über 61 Prozent der Beschäftigten im Öffentlichen Dienst privatwirtschaftlich angestellte Arbeitnehmer. Für sie gilt das normale Arbeitsrecht, das sich konkret in Tarifverträgen niederschlägt. Die Tarifverträge werden zwischen den öffentlichen Arbeitgebern und Gewerkschaften ausgehandelt.
Welche Berufe gehören zum Öffentlichen Dienst?
Hier eine (unvollständige) Liste an Berufen des Öffentlichen Dienstes.
In manchen Berufen davon wird man verbeamtet, in anderen arbeitet man als Angestellter. Auch ist gar nicht zwingend jeder Angehöriger eines der aufgeführten Berufe im Öffentlichen Dienst beschäftigt. Zum Beispiel Krankenpfleger und Krankenschwestern: Bei ihnen kommt es auf den Arbeitgeber an; ob es sich um einen privaten oder öffentlichen Träger handelt. Davon hängen auch die Verdienstmöglichkeiten ab.
- Richter
- Soldaten (Bundeswehr)
- Verwaltungsfachangestellte
- Finanzbeamte
- Polizisten
- Justizvollzugsbeamte
- Zollbeamte
- Feuerwehrleute
- Fluglotsen
- Erzieher
- Rechtsreferendare
- Lehrer
- Hochschulprofessor
- Müllwerker
- Entsorger
- Altenpfleger
- Krankenschwester
- Förster
Welche Vorteile hat der Öffentliche Dienst?
Diese Vorteile bietet ein Job im Öffentlichen Dienst:
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Sicherheit
Ein Arbeitsplatz im Öffentlichen Dienst ist so sicher wie das Amen in der Kirche – gerade in Wirtschaftskrisen (oder in Zeiten weltweit grassierender Epidemien) ein unschätzbarer Vorteil.
Beamter ist man auf Lebenszeit und damit faktisch unkündbar, auch wenn der Deutsche Beamtenbund darauf hinweist, dass „grundsätzlich alle Beschäftigten des öffentlichen Dienstes, also Beamte und Arbeitnehmer, unter bestimmten Voraussetzungen aus dem Dienst entlassen bzw. gekündigt werden können“.
Doch die Hürden dafür sind extrem hoch. Wer in den alten Ländern auf Bundes- oder Landesebene beschäftigt ist, hat auch als Angestellter nach 15 Jahren Betriebszugehörigkeit und ab einem Alter von 40 Jahren kaum noch etwas zu befürchten. Für die allgemeine Planungssicherheit und die Gründung einer Familie ist eine Karriere im Öffentlichen Dienst vorteilhaft.
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Verdienst
Die Bezahlung oder Besoldung ergibt sich aus den Tarifverträgen des öffentlichen Dienstes. Die Entgelttabellen sind für jedermann einsehbar (siehe Links unten), die Bezahlung ist daher äußerst transparent. Jeder weiß, womit er rechnen kann.
Auch entfallen unangenehme Gehaltsverhandlungen, die nächste Gehaltserhöhung kommt praktisch von ganz alleine. Bei der Höhe des Verdienstes kommt es auf verschiedene Parameter an, unter anderem auf Beruf, Arbeitgeber, Dauer der Beschäftigung…
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Weihnachtsgeld
Im öffentlichen Dienst erhält jeder Beschäftigte Weihnachtsgeld. Dies regeln die Tarifverträge TVöD und TV-L. Die Jahressonderzahlung beträgt zwischen 50 und 90 Prozent des durchschnittlichen monatlichen Einkommens.
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Arbeitszeiten
Niemand bestreitet, dass Feuerwehrleute, Polizisten, Altenpfleger oder Richter oft einen stressigen Arbeitsalltag haben. Doch betrachtet man das Gesamtbild, lassen sich die Arbeitsbedingungen und Arbeitszeiten im öffentlichen Dienst als gut und geregelt zusammenfassen.
Die wöchentliche Arbeitszeit der Beamten wird durch die Arbeitszeitverordnungen in Bund und Ländern geregelt. Je nach Bundesland und Lebensalter variiert die Wochenarbeitszeit zwischen 40 und 42 Stunden.
Für den Bereich des öffentlichen Dienstes im Bereich Bund und Kommunen regelt der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) die Arbeitszeit. Demnach arbeiten die Beschäftigten bei Bund und Kommunen in Westdeutschland durchschnittlich 39 Wochenstunden und bei den Kommunen in Ostdeutschland 40 Wochenstunden.
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Urlaub
Lehrer, die in den Sommerferien durch die Welt reisen, sind Legende. Tatsächlich haben Beamtinnen und Beamten von Bund und Ländern in der Mehrheit 30 Tage Erholungsurlaub. Auch Angestellte, die nach dem TVöD eingruppiert werden, haben einen jährlichen Urlaubsanspruch von 30 Tagen.
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Sinn
Im öffentlichen Dienst arbeitet man für die Allgemeinheit, ob als Richter, Polizist, Erzieher oder Pfleger. Über die Sinnhaftigkeit der einzelnen Tätigkeiten lässt sich kaum streiten.
Im öffentlichen Dienst setzt man sich für andere Menschen ein – aber auch für sich selbst. Denn ohne die Staatsdiener würde das große Ganze nicht funktionieren, die Gesellschaft womöglich im Chaos versinken.
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Reputation
Mit vielen Jobs im öffentlichen Dienst ist man in der Gesellschaft hoch angesehen.
Feuerwehrleute landen in den Umfragen der angesehensten Berufe regelmäßig ganz vorne, Richter und Polizisten ebenfalls. Erzieher und Pfleger sind mittlerweile sogar „systemrelevant“. Und über die meisten Lehrer denkt man – bei aller Fehlbarkeit – ebenfalls eher positiv als negativ…
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Ruhestand
Die Rente ist sicher. Dieses Motto gilt für Beamte heute wie noch zu Blüms Zeiten.
Dabei beziehen Beamte gar keine Rente, sondern eine Pension. Sie werden dabei anhand ihres letzten Verdienstes veranlagt und zahlen keine monatlichen Beiträge in die Rentenversicherung ein. Damit sie einen Anspruch auf eine Pension erwerben, muss ihre Dienstzeit mindestens fünf Jahre betragen haben. Wer über 40 Jahre als Beamter im öffentlichen Dienst tätig war, erreicht ein Rentenniveau von ungefähr 70 Prozent.
Angestellte im Öffentlichen Dienst zahlen dagegen in die gesetzliche Rentenversicherung ein, dazu gibt es eine Zusatzversorgung in Form einer Betriebsrente.
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Mitbestimmung
Mitbestimmung ist im öffentlichen Dienst ein wichtiger Baustein. Personalräte setzen sich für die Belange der Mitarbeiter ein und sind bei öffentlichen Arbeitgebern das, was Betriebsräte in der Privatwirtschaft sind.
Das Pendant zum privatwirtschaftlichen Betriebsverfassungsgesetz sind im öffentlichen Dienst die zahlreichen Personalvertretungs- und Mitbestimmungsgesetze.
Welche Nachteile hat der Öffentliche Dienst?
Diese Nachteile hat ein Job im Öffentlichen Dienst:
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Gehalt
Die Gehälter im öffentlichen Dienst können sich insgesamt sehen lassen. Frei verhandelbar sind sie nicht. Die Besoldung und Versorgung der Beamten werden durch Gesetz festgelegt. Auch die Gehälter der Angestellten richten sich nach Tarifverträgen.
Ein klarer Nachteil für alle, die qualifiziert sind, viel verdienen wollen und gut verhandeln können. In der Privatwirtschaft sind weitaus höhere Gehälter drin als im öffentlichen Dienst.
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Karriere
Auch im öffentlichen Dienst kann man Karriere machen. Dabei spielt eine Rolle, ob man in den einfachen, mittleren, gehobenen oder höheren Dienst einsteigt.
Doch sind die Karrieremöglichkeiten trotz allem beschränkt. Zum Konzernchef wird ein Beamter nicht, ein Startup gründen kann er auch nicht. Die Laufbahn orientiert sich an (mehr oder weniger) vorgegebenen Schablonen. Auch Nebentätigkeiten sind nur sehr begrenzt – wenn überhaupt – möglich.
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Routine
Ja, Feuerwehrleute oder Polizisten haben einen abwechslungsreichen Arbeitsalltag. Den haben aber längst nicht alle Beamten und Angestellten.
Vielen Amtsstuben haftet ein miefiger Ruf an – oft sogar zurecht. Die Aufgaben öde und wiederkehrend, die Hierarchien starr, die Abläufe eingefahren, Kreativität nicht gefragt…
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Freiheit
Jeder Bundesbürger hat das im Grundgesetz verbriefte Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern – auch die Beschäftigten im öffentlichen Dienst.
Sehr wohl dürfen Beamte in Gesprächen mit Kollegen Kritik an der Politik der Regierung oder an anderen Regierungsorganen üben. Aber es gibt Grenzen – engere Grenzen als für Beschäftigte in der Privatwirtschaft.
So unterliegen Beamte zugleich einem Mäßigungs- und Zurückhaltungsgebot. Ein Beamter darf demnach staatliches Handeln nicht auf eine Weise in Frage stellen, die den Eindruck erwecken könnte, er werde bei seiner Amtsführung nicht loyal gegenüber seinem Dienstherrn sein oder er werde dienstlichen Anordnungen unter Umständen nicht Folge leisten.
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