Wie kann ich auf Ghosting nach dem Vorstellungsgespräch reagieren?
Bevor wir näher auf das Ghosting nach dem Vorstellungsgespräch eingehen, muss man klar vorausschicken: Ein solches Verhalten ist weder professionell, noch höflich, noch spricht es für einen guten Arbeitgeber. Das Mindeste, was Bewerber nach dem Vorstellungsgespräch erwarten können, ist eine Absage. Dann wissen sie wenigstens, woran sie sind.
So aber quälen sich viele Bewerber mit Fragen, wie…
- Habe ich vielleicht doch etwas falsch gemacht?
- Habe ich etwas Dummes gesagt?
- War meine Selbstpräsentation doch schlecht?
- Warum melden die sich nicht mehr, es lief doch so gut?
- Wie konnte mich mein Gefühl so täuschen?
- Ist die Stelle jetzt besetzt oder nicht?
Die klare Botschaft für Sie lautet: Zerfleischen Sie sich bitte nicht deswegen, und nehmen Sie das Ghosting auf keinen Fall persönlich. Der Fehler liegt hier beim Arbeitgeber, nicht bei Ihnen! Ein solches Verhalten ist einfach nicht okay. Punkt.
Im Gegensatz zum Dating können Bewerber an dieser Stelle aber noch einiges unternehmen und auf den plötzlichen Kontaktabbruch clever reagieren.
Hier die bewährten Tipps gegen das Ghosting:
-
Fristen erfragen
Der erste Tipp gegen das Ghosting nach dem Vorstellungsgespräch beginnt schon im Vorstellungsgespräch. Fragen Sie am Ende des Jobinterviews bitte immer danach, wie es jetzt weitergeht und wann Sie mit einer Antwort rechnen dürfen. Das ist nicht unverschämt, sondern eine nachvollziehbare Frage und legitime Erwartung. So gewinnen Sie eine klare Frist. Die Zeit dazwischen müssen Sie sich tatsächlich in Geduld üben. Danach aber haben Sie einen veritablen Grund, sich wieder zu melden.
-
Dankschreiben verfassen
Sollten Sie das mit der Frist vergessen haben, können Sie innerhalb einer Woche noch ein sogenanntes Dankschreiben formulieren. Darin lassen sich nicht nur Fehler oder gemachte Falschaussagen korrigieren. Sie können so auch nochmal Ihren Wunsch für das Unternehmen zu arbeiten bekräftigen und sich zugleich über eine baldige Entscheidung freuen. Das bringt Sie zumindest erneut auf den Radar der Personaler.
-
Geduld haben
Grundsätzlich gilt: Nach dem Vorstellungsgespräch sollten Sie mindestens zwei bis drei Wochen abwarten. Solange brauchen fast alle Personalabteilungen für den Auswahlprozess. Schließlich gibt es meist mehrere Bewerber. Und die will man alle kennenlernen, bevor die Entscheidung fällt. Das dauert eben. Daher bitte nie drängeln, unverschämt werden oder nötigen. Das wirkt nicht nur unhöflich, sondern auch verzweifelt – so als brauchen Sie ganz dringend den Job. Selbst wenn das stimmt: Sie geben dabei keine gute Figur ab und schwächen Ihre Verhandlungsposition. Das ist übrigens genauso wie beim Dating und Flirten.
-
Aktiv nachfragen
Sind alle angemessenen Fristen verstrichen, und Sie haben immer noch nichts vom Arbeitgeber gehört (also echtes Ghosting), dann dürfen Sie aktiv werden und telefonisch nachfassen. Rufen Sie im Unternehmen an (die Nummer steht auf der Website im Impressum), fragen Sie sich bis zur Personalabteilung durch und erkundigen Sie sich nach dem aktuellen Stand des Bewerbungsprozesses. Immer respektvoll, immer höflich! Nicht drohen, nicht beleidigt sein – fragen! „Wann kann ich mit einer Antwort rechnen?“ „Was denken Sie: Wie lange brauchen Sie noch?“ So gewinnen Sie erneut eine Frist und mehr Klarheit. Manchmal ist es eben gar nicht fehlendes Interesse an Ihnen, sondern eine völlig überlastete Personalabteilung.
Und wenn man Sie dann immer noch abspeist, abtaucht und vertröstet, sehen Sie das Ghosting-Phänomen positiv: Hier entlarvt sich gerade ein unseriöser Arbeitgeber.
Letztlich muss sich jeder selber fragen, ob er oder sie für ein Unternehmen arbeiten will, das schon seinen Bewerbern so wenig Respekt entgegen bringt und nicht einmal eine Absage verschickt oder sonstwie auf Nachfragen angemessen reagiert.
In einem solchen Fall können Sie sogar den Spieß herumdrehen und eine freundliche (!) Mail schicken, in der Sie Ihre Bewerbung zurückziehen und um die Rückgabe Ihrer Bewerbungsunterlagen beziehungssweise um die Löschung Ihrer Daten bitten. Verbunden mit der Bitte, die Löschung zu bestätigen.
Solange Sie das völlig sachlich und vorwurfsfrei formulieren, hat jetzt der Arbeitgeber ein Problem: Er MUSS reagieren. Denn nach DSGVO (Datenschutzgrundverordnung) ist er dazu verpflichtet, Ihre Daten zu löschen.
Natürlich ist der Job auch weg. Aber die Entscheidung haben Sie ja schon getroffen. An dieser Stelle können Sie aber zumindest auf professionellem Level das Ghosting nach dem Vorstellungsgespräch sanktionieren.