Wie den Chef von der Weiterbildung überzeugen?
Zunächst einmal sollten Sie dafür das Gespräch mit Ihrem Arbeitgeber suchen. Eine gute Vorbereitung ist dabei essentiell. Wappnen Sie sich für dieses Gespräch, indem Sie die Inhalte der Weiterbildung genau recherchieren. Im nächsten Schritt stellen Sie dann eine Verbindung zu Ihrem aktuellen Arbeitgeber her. Konkret: Was hat er davon, wenn er die Weiterbildung finanziert? Welchen Mehrwert bringt Ihre Teilnahme dem Unternehmen? Natürlich sollten Sie auch auf Einwände vorbereitet sein. Legen Sie sich daher einen Plan zurecht, wie Sie mit der Doppelbelastung aus Arbeit und Weiterbildung umgehen möchten. So sieht Ihr Arbeitgeber zum einen, dass Sie sich bereits intensiv mit der Materie befasst haben. Zum anderen merkt er so aber auch, dass Sie sich Ihrer Verpflichtungen im Job bewusst sind und diese unbedingt weiterhin bestmöglich erfüllen möchten.
Außerdem sind Arbeitgeber in Zeiten des Fachkräftemangels daran interessiert, Mitarbeiter lange im Unternehmen zu halten.
Eine geförderte Weiterbildung kann daher ein gutes Instrument sein, um genau das zu erreichen. Auch das ist ein Argument, mit dem Sie Ihren Chef davon überzeugen können, Ihre Weiterbildung zu bezuschussen oder sogar komplett zu finanzieren.
Auf welche Weise kann ich Arbeitgeber von Weiterbildung überzeugen?
In 6 Schritten – So überzeugen Sie Ihren Chef von der Weiterbildung:
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Kurse auswählen
Der erste Schritt ist es, sich einen Überblick über das Weiterbildungsangebot zu verschaffen. Kurse gibt es für alle erdenklichen Themenfelder, zu IT-Skills, Kommunikation, Sprachen, Marketing oder Management. Es sollte sich um einen Kurs handeln, der einen konkreten Nutzen für Sie als Mitarbeiter und dadurch auch für das Unternehmen bietet. Recherchieren sie mögliche Anbieter, Kurse, Inhalte, Zeiten und tragen Sie alle notwendigen Informationen zusammen.
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Gesprächstermin erbitten
Bitten Sie Ihren Chef nicht zwischen Tür und Angel um eine Weiterbildung. Sprechen Sie mit ihm unter vier Augen darüber. Das zeigt auch, wie wichtig es Ihnen ist. Der Zeitpunkt des Gesprächs ist ebenfalls nicht ganz unwichtig. Meist bietet sich ein Datum am Jahresende an. Zu diesem Zeitpunkt ist die Budgetplanung für das kommende Jahr meist abgeschlossen. Unternehmen und Abteilungen haben dadurch ein gewisses Maß an Planungssicherheit.
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Gespräch vorbereiten
Bereiten Sie sich ganz praktisch auf das Gespräch vor, in dem Sie Ihren Chef von der Weiterbildung überzeugen wollen. Üben Sie Ihre Argumente ruhig vor dem Spiegel ein. Und machen Sie sich auf Gegenwind gefasst. Sätze wie „Das ist zu teuer“ oder „Das bringt nichts“ oder „Dafür haben wir aktuell keine Kapazitäten“ oder „Ich brauche Sie hier“ haben schon viele Beschäftigte gehört. Darauf sollten Sie gefasst sein und die richtigen Argumente parat haben.
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Kalkulation aufstellen
Kalkulieren Sie zuvor die Zeit, die Sie und die Kosten, die Ihr Arbeitgeber für die Weiterbildung aufbringen müssen. Klar: Ihr Chef will von beidem so wenig wie möglich investieren. Wenn Sie verdeutlichen können, dass sich der Aufwand insgesamt in Grenzen hält oder die Weiterbildungstage clever und ohne große Verluste gelegt werden können, überzeugen Sie Ihren Chef leichter. Sie haben zudem die Möglichkeit, eigene Annehmlichkeiten zu opfern, zum Beispiel Urlaubstage, Freizeit oder Kostenübernahme, um Ihren Chef zu überzeugen.
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Potenzial aufzeigen
Mit einer Weiterbildungsmaßnahme erweitern Sie Wissen und Knowhow – und bescheren dem Unternehmen hinterher womöglich einen satten Produktivitätszuwachs. Zum Beispiel dann, wenn Sie ein EDV-Programm erlernen, das im Betrieb eingeführt wurde oder eingeführt werden soll – oder mit Fremdsprachenkenntnissen den Vertrieb unterstützen. Machen Sie deutlich, wie Sie Ihrem Arbeitgeber tatkräftig weiterhelfen. Vielleicht können Sie das erlernte Wissen im Anschluss sogar intern an andere Mitarbeiter weitergeben. Dadurch könnte Ihr Arbeitgeber wiederum enorme Kosten sparen.
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Argumente sammeln
Für eine Weiterbildung spricht auch, dass sich Ihr Unternehmen dadurch als moderner Arbeitgeber präsentieren kann, der seine Mitarbeiter bei der persönlichen Weiterentwicklung unterstützt. In Zeiten des Fachkräftemangels wird Selbstmarketing immer wichtiger. Diese Information kann auch auf der Homepage prominent erschein, in sozialen Medien oder Arbeitgeberbewertungsplattformen wie Kununu gespielt werden. Es hilft dem Employer Branding auf die Sprünge.
Ist Weiterbildung Arbeitszeit?
Eine Weiterbildungsmaßnahme wird grundsätzlich als Arbeitszeit angesehen, wenn sie vom Arbeitgeber angeordnet wurde. Dann muss sie auch regulär bezahlt werden. Dies gilt auch für die erforderliche Anreise- und Abreisezeit zur Fortbildung. Bildet sich der Arbeitnehmer aus privaten Stücken weiter, gehört die Weiterbildung hingegen nicht zur Arbeitszeit. Einen Anspruch auf bezahlte Freistellung für eine Weiterbildung kennt das Arbeitsrecht nicht.
Lesetipp: Ist eine Dienstreise Arbeitszeit?
Habe ich ein Recht auf Weiterbildung?
Nein, für Arbeitnehmer gibt es kein gesetzliches Recht auf Weiterbildung. Allerdings kann ein solches Recht im Arbeitsvertrag, Tarifvertrag oder einer Betriebsvereinbarung fixiert werden. Darüber hinaus haben viele Arbeitnehmer – je nach Bundesland – das Recht auf Bildungsurlaub.
Kann mich mein Chef zur Weiterbildung zwingen?
Ja, Arbeitgeber können ihre Mitarbeiter unter Umständen zu einer Weiterbildung „zwingen“. Im Rahmen ihres Weisungsrechts können sie Beschäftigte zu einer Weiterbildung schicken, die den Mitarbeitern Fähigkeiten vermittelt, ohne die sie ihre im Arbeitsvertrag festgeschriebenen Verpflichtungen in Zukunft gar nicht mehr erfüllen könnten. Die Pflicht zur Weiterbildung gilt allerdings nur für Weiter- und Fortbildungen, die sich innerhalb der Arbeitszeit abspielen. Soll eine Weiterbildung außerhalb der Arbeitszeit erfolgen, können Arbeitnehmer sie ablehnen. Für bestimmte Berufe gibt es sogar eine gesetzliche Pflicht zur Fortbildung – zum Beispiel für Fachanwälte oder Heilberufe wie Ärzte, Apotheker, Krankenpfleger, Hebammen, Ergotherapeuten oder Rettungssanitäter.
Wer zahlt die Weiterbildung?
Grundsätzlich liegt es an Arbeitgeber und Arbeitnehmer, die Finanzierung der Weiterbildung gemeinsam zu besprechen und zu regeln. Viele Unternehmen gewähren ihren Mitarbeitern für externe Weiterbildungen Zuschüsse, zeitlich befristete Darlehen oder übernehmen die Kosten komplett. Auch können sie ihre Mitarbeiter mit zusätzlichen freien Tagen oder reduzierter Arbeitszeit unterstützen. Interne Weiterbildungen übernimmt der Arbeitgeber in der Regel vollständig.
Lesetipp: Was sind die besten Plattformen für E-Learning?
Welche Nachteile hat die Weiterbildung durch den Arbeitgeber?
Eine Weiterbildung kann auch Nachteile mit sich bringen. Folgende Dinge sollten Sie daher vor einer Entscheidung bedenken:
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Sie binden sich an das Unternehmen
Der Arbeitgeber könnte die Bedingung stellen, dass Sie sich im Gegenzug für die (Beteiligung an der) Finanzierung längerfristig an das Unternehmen binden. Dies wird über sogenannte Rückzahlungsklauseln in der Fortbildungsvereinbarung geregelt. Sie sollten sich also gut überlegen, ob Sie definitiv die nächsten Jahre bei diesem Arbeitgeber bleiben möchten, bevor Sie um eine Finanzierung der Weiterbildung bitten.
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Im Unternehmen können sich Dinge ändern
Interne Veränderungen, die vor der Weiterbildung noch nicht absehbar waren, könnten Ihnen missfallen. Unter Umständen sogar so sehr, dass Sie keine Möglichkeit sehen, weiterhin im Unternehmen zu bleiben. Das ist dann ein großes Problem, wenn Sie sich an den Arbeitgeber gebunden haben und nicht wechseln können. -
Sie können Kontakte und Wissen nicht sofort nutzen
Die Weiterbildung kostet Sie Freizeit und Engagement. Dieses können Sie jedoch nicht unmittelbar für Ihre Karriere nutzen, sondern müssen darauf vertrauen, dass Sie bei Ihrem Arbeitgeber gefördert werden. Die neu geknüpften Kontakte, die sich unter Umständen aus der Weiterbildung ergeben, können Sie jedenfalls für eine gewisse Zeitspanne nicht aktivieren. -
Arbeitgeber könnte Geld zurückverlangen
Sollten Sie die Fortbildung nicht zu Ende bringen (können), wartet noch ein weiterer Nachteil auf Sie: Der Arbeitgeber könnte einen Teil der Finanzierung zurückfordern. Schließlich hat er nur eingewilligt, weil er sich von der Weiterbildung einen Mehrwert für sein Unternehmen versprochen hat. Können Sie diesen Mehrwert nun aber nicht erbringen, wird er vermutlich nicht ohne Weiteres die Kosten tragen.
Zeigen Sie Ihrem Chef die konkreten Vorteile auf, die das Unternehmen von Ihrer Weiterbildung hätte.
Nein, es gibt kein gesetzliches Recht auf Weiterbildung für Arbeitnehmer.
Ja, unter Umständen kann der Arbeitgeber Sie zu einer Weiterbildung verpflichten, sofern diese für Ihren Job unerlässlich ist.
Eine Weiterbildungsmaßnahme gehört dann zur Arbeitszeit, wenn der Arbeitgeber sie angeordnet hat.