Schwangerschaft im Job: Welche Rechte habe ich?
Schwangere Arbeitnehmerinnen genießen durch das Mutterschutzgesetz besondere Schutzrechte. Dazu zählen unter anderem Mutterschutzfristen, Beschäftigungsverbote, Urlaubsansprüche, Kündigungsschutz und Arbeitgeberpflichten. Das Mutterschutzgesetz besteht vom Beginn der Schwangerschaft bis zum Ablauf von vier Monaten nach der Entbindung.
Welches Ziel verfolgt das Mutterschutzgesetz?
Das Mutterschutzgesetz spielt im Hinblick auf das Arbeitsrecht eine zentrale Rolle und dient in erster Linie dem Wohl des ungeborenen Kindes. Darüber hinaus soll es etwaige finanzielle Nachteile vor und nach der Geburt des Kindes abmildern.
Für wen gilt das Mutterschutzgesetz?
Das Mutterschutzgesetz gilt für alle werdenden Mütter, die sich in einem befristeten oder unbefristeten Angestelltenverhältnis befinden. Dabei ist es unerheblich, ob sie voll- oder teilzeitbeschäftigt sind. Auch Auszubildende mit entsprechendem Lehrvertrag sowie Heimarbeiterinnen und Hausangestellte werden durch das Mutterschutzgesetz vollumfänglich geschützt. Schwangere Frauen, die einen Beamten-Status innehaben, profitieren in Anlehnung an die aktuelle Gesetzgebung von besonderen Regelungen.
Darf ich bei Schwangerschaft arbeiten?
Ja. Nur in den sechs Wochen vor und acht Wochen nach der Geburt sind (werdende) Mütter von der Arbeit freigestellt. Während dieser Zeiten dürfen sie nicht beschäftigt werden. Auf eigenen Wunsch allerdings kann die Frau sogar bis zum Entbindungstermin arbeiten, unmittelbar danach jedoch nicht. Ärzte können zudem zu allen Zeitpunkten der Schwangerschaft eine vorübergehende Arbeitsunfähigkeit der werdenden Mutter feststellen oder ein individuelles Beschäftigungsverbot aussprechen.
Wie viel Geld erhalten Schwangere bei Beschäftigungsverbot?
Bei einer vorübergehenden Arbeitsunfähigkeit muss der Arbeitgeber wie üblich den Lohn für bis zu sechs Wochen weiterbezahlen. Danach übernimmt die Krankenkasse das Krankengeld in Höhe von 70 Prozent des Bruttogehalts. Bei einem Beschäftigungsverbot hat die Schwangere Anspruch auf Mutterschutzlohn. Dabei muss der Arbeitgeber den Durchschnittslohn der letzten drei Monate vor dem Beginn der Schwangerschaft weiterzahlen. Die Zahlung des Mutterschutzlohns endet mit Eintritt der Schutzfrist, also sechs Wochen vor dem voraussichtlichen Geburtstermin. Danach erhält die Arbeitnehmerin Mutterschaftsgeld.
Welche Tätigkeiten darf ich als Schwangere im Job nicht mehr ausüben?
Werdende Mütter dürfen im im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit nicht mehr alle Arbeiten verrichten. Durch die Vorgaben soll das ungeborene Baby bestmöglich geschützt werden. Das dürfen Schwangere im Job zum Beispiel nicht:
- Schwangere dürfen nicht mehr mit giftigen Substanzen oder mit radioaktiven Stoffen hantieren.
- Schweres Heben ist untersagt. Das bedeutet konkret, dass schwangere Beschäftigte Gegenstände, die schwerer als fünf Kilogramm sind, nicht mehr tragen dürfen.
- Häufiges Recken, Beugen und Strecken sowie längeres Stehen ist mit dem Mutterschutzgesetz nicht vereinbar.
- Akkord- und Fließbandarbeit sind für schwangere Arbeitnehmerinnen verboten.
- Werdende Mütter sind von der Nacht- und Sonntagsarbeit ausgenommen.
- Ab dem dritten Monat der Schwangerschaft ist die Arbeit in Beförderungsmitteln tabu.
- Bei Hitze und Kälte sowie bei widrigen Witterungsbedingungen dürfen Frauen, die schwanger im Job sind, nicht arbeiten.
Darf ich schwanger an Sonn- und Feiertagen arbeiten?
Schwangere Arbeitnehmerinnen dürfen auch an Sonn- und Feiertagen und werktags zwischen 20 und 22 Uhr arbeiten. Dafür müssen sie allerdings die Genehmigung der entsprechenden Behörde einholen. Für Schichten ab 22 Uhr dürfen sie allerdings nicht eingeteilt werden.
Wie lange dürfen Schwangere arbeiten?
Volljährige Arbeitnehmerinnen dürfen in der Schwangerschaft nicht mehr als acht Stunden und 30 Minuten täglich arbeiten. In zwei aufeinanderfolgenden Wochen beträgt ihre Höchstarbeitszeit 90 Stunden. Minderjährige dürfen bei Schwangerschaft im Job nur acht Stunden am Tag arbeiten. Der Arbeitgeber muss zudem eine ununterbrochene Ruhezeit von mindestens elf Stunden nach Feierabend gewährleisten.
Kann ich bei Übelkeit in der Schwangerschaft zuhause bleiben?
Sofern der Arbeitnehmerin im Rahmen der Ausübung ihres Jobs schlecht wird – beispielsweise durch Kaffeearoma oder Kantinengerüche – greift das individuelle Beschäftigungsverbot. Die werdende Mütter darf dann so lange zu Hause bleiben, bis sich das Gefühl der Übelkeit bei Auftreten der Kaffee- oder Essensgerüche nicht mehr einstellt. Um diesen Anspruch durchzusetzen, ist lediglich die Vorlage eines ärztlichen Attests erforderlich. Jeder Arbeitgeber hat das Recht, die Richtigkeit eines solchen Attests anzuzweifeln. Stellt sich jedoch heraus, dass die Vorbehalte der schwangeren Frau zutreffen, muss der Chef etwaige zurückgehaltene Anteile des Gehalts unverzüglich nachzahlen.
Darf ich in der Schwangerschaft während der Arbeitszeit zum Arzt gehen?
Arbeitgeber sind verpflichtet, Arbeitnehmerinnen in der Schwangerschaft für ärztliche Untersuchungen freizustellen. Nacharbeiten muss sie die verlorene Arbeitszeit nicht. Der Arbeitgeber kann Schwangere aber auffordern, die Untersuchungen in die Freizeit zu legen, sofern im Betrieb Gleitzeit gilt.
Wann muss ich den Arbeitgeber über die Schwangerschaft im Job informieren?
Prinzipiell gar nicht. Es gibt keine gesetzlich vorgegebene Frist für werdende Mütter, innerhalb derer sie den Chef über die Schwangerschaft informieren müssen. Allerdings können die Schutzmaßnahmen am Arbeitsplatz erst eingeleitet werden, wenn der Arbeitgeber von der Schwangerschaft erfährt. Es ist daher ratsam, den Vorgesetzten frühzeitig zu informieren, zum Beispiel nach der zwölften Schwangerschaftswoche.
Anders sieht es bei so genannten Risikojobs aus: Wer schwanger im Job ist und regelmäßig mit gefährlichen oder chemischen Substanzen in Berührung kommt, muss den Vorgesetzten möglichst frühzeitig über die bestehende Schwangerschaft informieren. Das ist insbesondere vor dem Hintergrund relevant, dass gerade die ersten zwölf Wochen einer Schwangerschaft erheblich risikoreich sind. Sofern die werdende Mutter oder ihr Ungeborenes in Anfangsphase der Schwangerschaft unter gesundheitlichen Problemen leiden, wenn also die Schwangerschaft nicht stabil ist, besteht eine erhöhte Gefahr, dass eine Fehl- oder Frühgeburt eintritt.
Kann mir bei Schwangerschaft im Job gekündigt werden?
Das Mutterschutzgesetz schützt schwangere Arbeitnehmerinnen vor einer Kündigung. Bis zum Ablauf von vier Monaten nach der Geburt darf der Arbeitgeber keine Kündigung aussprechen. Ausnahmen gibt es jedoch, wenn das Unternehmen Insolvenz anmelden muss oder wenn andere triftige Gründe vorliegen. Triftige Gründe können etwa Tätlichkeiten, Diebstahls- oder andere schwere Vermögensdelikte sein. Auf der anderen Seite kann eine Arbeitnehmerin auch während der Mutterschutzfristen jederzeit das Arbeitsverhältnis kündigen. Auch ein Aufhebungsvertrag kann jederzeit während der Schwangerschaft abgeschlossen werden, um das Arbeitsverhältnis zu beenden.
Und wenn ich erst nach der Kündigung von Schwangerschaft im Job erfahre?
Falls Sie als Arbeitnehmerin erst nach einer bereits erfolgten Kündigung von ihrer bestehenden Schwangerschaft erfahren und diese dem bisherigen Arbeitgeber mitteilen, tritt automatisch ein rückwirkender Kündigungsschutz in Kraft. Dieser beginnt, sobald der Chef über die Schwangerschaft informiert worden ist.
Darf ich bei Fehlgeburt gekündigt werden?
Das Mutterschutzgesetz endet mit Ablauf von vier Monaten nach einer Fehlgeburt nach der zwölften Schwangerschaftswoche. In dieser Zeit besteht ein absolutes Kündigungsverbot für den Arbeitgeber. Allerdings gilt dieses nur, wenn dem Arbeitgeber zum Zeitpunkt der Kündigung die Fehlgeburt nach der zwölften Schwangerschaftswoche bekannt ist. Ist dies nicht der Fall, kann die Arbeitnehmerin die Mitteilung innerhalb von zwei Wochen nach Zugang der Kündigung nachholen und den Kündigungsschutz dadurch gewissermaßen nachträglich aktivieren. Sie sollte das Schreiben beweissicher zustellen lassen, zum Beispiel per Einschreiben, um im Falle eines Rechtsstreits dokumentieren zu können, das es rechtzeitig eingegangen ist. Im Rahmen eines Kündigungsschutzprozesses ist die werdende Mutter in der Beweispflicht. Sie muss glaubhaft darlegen können, dass sie tatsächlich ein Kind erwartet und dass sie ihren Chef darüber in Kenntnis gesetzt hat.
Wird mein befristeter Arbeitsertrag bei Schwangerschaft im Job verlängert?
Grundsätzlich gilt das Mutterschutzgesetz auch für Frauen mit befristetem Arbeitsvertrag. Dennoch enden die jeweils zu Grunde liegenden Arbeitsverträge wie vertraglich vorgesehen. Die Mitarbeiterin, die schwanger im Job ist, kann sich daher nicht darauf berufen, dass ihre Schwangerschaft eine Vertragsverlängerung ermöglicht oder sogar garantiert.
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