Darf mich der Arbeitgeber wegen Überqualifizierung ablehnen?
Die Frage zielt so ein bisschen auf ein juristisches Scharmützel. Das dürfen Sie aber gleich wieder vergessen. Ein Arbeitgeber darf Sie grundsätzlich ablehnen. Wenn nicht wegen der Qualifizierung, dann weil er den Eindruck hat, dass Sie nicht ins Team passen. Dagegen können Sie arbeitsrechtlich überhaupt nichts machen.
Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) schützt Bewerber zwar gegen Diskriminierung. Diese bezieht sich aber auf Herkunft, Geschlecht, Alter, Religion und so weiter. Qualifizierung oder die sprichwörtliche Chemie (die stimmen muss) sind davon ausgenommen.
Eine Überqualifizierung ist also kein Garant für eine Jobzusage – im Gegenteil.
Daher stellt sich vielmehr die Frage: Warum lehnen Arbeitgeber Bewerber wegen Überqualifizierung ab?
Dahinter stecken vor diese zwei Bedenken:
- Wer für den Job überqualifiziert ist, ist damit de facto unterbezahlt. Sie könnten mit Ihrem Know-how wesentlich mehr verdienen – nur eben nich auf dieser Position. Folglich werden Sie immer irgendwie frustriert und auf dem Sprung sein. Es ist de facto ein Übergangsjob. Sobald sich für Sie ein Angebot auftut, das Ihrer Qualifizierung entspricht, sind Sie weg. Und dann muss der Arbeitgeber den ganzen Recruitingprozess von vorne starten. Das kostet Zeit, Geld, Energie. Dann lieber gleich den Kandidaten einstellen, der perfekt auf die Stelle passt.
- Die zweite Sorge ist, Sie könnten sich im neuen Job schnell langweilen. Oder Sie bekommen Probleme damit, sich anderen Kollegen, die nicht so hoch qualifiziert sind, unterzuordnen. Vielleicht schüchtern Sie diese sogar ein. So oder so: Die zu hohe Qualifizierung sorgt für Unruhe im Team.
Gegen diese Vorurteile – so sie überhaupt welche sind – lässt nicht nur schwer ankämpfen. Sie können zwar versuchen, gegen diese Bedenken proaktiv anzukämpfen, indem Sie dies schon im Anschreiben ansprechen. Motto: Ich will aus den und den Gründen kürzer treten… Oder…
„Ich suche aktuell nach einer Position mit weniger Verantwortung, weil ich mich in den nächsten Jahren mehr um meine Familie kümmern möchte.“
Also ein klassisches Downshifting.
Auch können Sie betonen, dass es sich bei der Bewerbung um Ihren absoluten Traumjob und Wunscharbeitgeber handelt – und eben nicht um eine Verlegenheitslösung.
Eine Garantie, dass dies immer überzeugt, gibt es aber nicht.