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Ich habe im Vorstellungsgespräch gelogen. Was droht mir?

Lügen im Vorstellungsgespräch sind leider keine Kleinigkeit. Je nach Relevanz der Aussage für die Einstellung eines Bewerbers, kann dies auch Jahre später noch zu einer Kündigung führen. Eventuell sogar zu einer fristlosen Kündigung. Daher sollten Sie genau prüfen, welche Bedeutung die Falschaussage hat – und im zweiten Schritt Schadensbegrenzung betreiben: Stellen Sie die Sache richtig und entschuldigen Sie sich für den Fehler, wenn Sie im Vorstellungsgespräch gelogen haben. Am besten so…


Ich habe im Vorstellungsgespräch gelogen. Was droht mir?

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Was droht bei Lügen im Vorstellungsgespräch?

Falschangaben in der Bewerbung können die spätere Karriere kosten. So mancher Bewerber unterschätzt das, Motto: Wird schon niemand merken… Falls aber doch, kann einen das den Job kosten – erst recht, falls es gerade Entlassungen gibt oder Sie in Ungnade gefallen sind und man nach einem billigen Kündigungsgrund sucht.

Daher sollten Sie im Vorstellungsgespräch unbedingt bei der Wahrheit bleiben, wenn es um folgende Punkte geht:

  • Zeitangaben (von wann bis wann haben Sie wo gearbeitet)
  • Qualifikationen (Abschlüsse, Zeugnisse, Zertifikate)
  • Kompetenzen (Erfahrungen, Erfolge, Verantwortungsbereiche)
  • Bisherige Arbeitgeber

Kleinere kosmetische Eingriffe in der Bewerbung sind okay, klappern gehört zum Geschäft. Aber die grundsätzlichen Fakten im Lebenslauf (und damit auch im Vorstellungsgespräch) müssen stimmen.

Vor allem wenn die oben genannten Punkte entscheidend sind für die Einstellung (und das sind Qualifikationen und Kompetenzen praktisch immer), kann sich der Arbeitgeber später auf die Vorspiegelung falscher Tatsachen und damit auf eine arglistige Täuschung berufen. Motto: Hätten wir das gewusst, hätten wir den Kandidaten nie eingestellt. Überdies ist damit das Vertrauensverhältnis zerstört. Eine sofortige Kündigung ist demnach zulässig – und sehr wahrscheinlich auch wirksam.

Wer dazu noch Urkundenfälschung (etwa bei Abschluss- oder Arbeitszeugnissen) begeht, kann mit bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe oder einer saftigen Geldstrafe belegt werden. Schon der Versuch ist eine Straftat.

Wenn Sie also bei diesen Punkten im Vorstellungsgespräch gelogen haben, sollten Sie das nicht auf die leichte Schulter nehmen. Stellen Sie die Sache lieber gleich richtig. Eventuell bekommen Sie den Job deswegen nicht. Dann haben Sie etwas gelernt. Aber das ist allemal besser, als später wegen Betrug und arglistiger Täuschung gefeuert zu werden. Denn das haftet Ihnen noch Jahre an – und erschwert künftige Bewerbungen enorm.

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Im Vorstellungsgespräch gelogen: wie kann ich das richtigstellen?

Hier gibt es nur einen richtigen Rat: Korrigieren Sie Ihre Falschaussage schriftlich. Immer.

Sie haben sonst später nichts in der Hand – und man könnte sich bei einer Kündigung doch noch rausreden, Motto: Daran können wir uns nicht erinnern. Haben wir nicht gewusst.

Ob Sie das per E-Mail tun oder per Brief, ist zweitrangig. Viel wichtiger ist, dass Sie sich für den Fehler entschuldigen. Je nach Schwere können Sie sich auch mit Erinnerungslücken herausreden. Oder damit, dass Sie da wohl aufgrund der Nervosität im Vorstellungsgespräch etwas durcheinander gebracht haben. Das kann schon mal passieren. Und Sie ergreifen ja jetzt die Initiative, um das zu korrigieren…

Anders sieht es aus bei einer handfesten Lüge. Also Angaben zu Arbeitgebern, bei denen Sie nie waren; Qualifikationen oder Hochschulabschlüsse, die Sie gar nicht besitzen. Das ist echte Hochstapelei. Hier ist es fast noch besser, die Bewerbung zurückzuziehen, um keine schlafenden Hunde zu wecken. Der Job ist dann natürlich weg. Aber Ihnen droht auch keine Anzeige. Und beim nächsten Mal sagen Sie lieber gleich die Wahrheit.

[Bildnachweis: Mangostar by Shutterstock.com]

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