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Was ist der früheste Eintrittstermin bei einer Befristung?

Viele Unternehmen erwarten vom Bewerber eine Angabe, wann sie ihre Arbeit beim neuen Arbeitnehmer aufnehmen können. Die Frage ist gar nicht so einfach zu beantworten, denn in der Regel müssen bestimmte Kündigungsfristen eingehalten werden. Wie zum Beispiel lässt sich der früheste Eintrittstermin bei einer Befristung angeben? Sollte auf einen möglichen Eintrittstermin auch dann hingewiesen werden, wenn gar nicht danach gefragt wird? Diese Fragen beantworten wir nachfolgend…


Was ist der früheste Eintrittstermin bei einer Befristung?

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Wonach richtet sich der früheste Eintrittstermin bei einer Befristung?

Früher waren sie eine Ausnahme, heutzutage gibt es Branchen, in denen befristete Arbeitsverträge die Regel sind. Sie können aus zweierlei Gründen geschlossen werden:

  • Zeitbefristung

    Für die Dauer einer begrenzten Zeit wird ein Arbeitsvertrag geschlossen. Wird das Datum erreicht, endet das Arbeitsverhältnis.

  • Zweckbefristung

    Mit Erreichen eines bestimmten Ziels, beispielsweise dem Abschluss eines Projektes, endet der Vertrag.

Das Gute daran: Als Arbeitnehmer können Sie sich auf das Ende einstellen – es kommt nicht völlig überraschend wie etwa im Falle einer Umstrukturierung. Wer in einem befristeten Arbeitsverhältnis steht, muss sich rechtzeitig um einen Anschlussvertrag oder aber eine neue Arbeitsstelle bemühen.

Sind diese Bemühungen erfolgreich, sind Sie als Arbeitnehmer in einem befristeten Job natürlich nicht so frei wie jemand, der gerade arbeitslos ist. Bei den Kündigungsfristen in befristeten Jobs gibt es einige Besonderheiten zu beachten.

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Worauf kommt es bei Kündigungsfristen an?

Eigentlich laufen befristete Arbeitsverträge von alleine aus, Sie müssen sich um nichts kümmern. Auf der anderen Seite sind Sie an der Aufrechterhaltung einer Erwerbstätigkeit interessiert, weshalb Sie sich irgendwann mit Bewerbungen beschäftigen müssen.

In der Regel empfiehlt es sich mit den Bewerbungen wenigstens drei Monate vor Vertragsende zu beginnen – das ist nämlich der Zeitraum, in dem Sie sich auch zur Sicherheit arbeitslos melden müssen, sofern Sie bereits wissen, dass Ihr Vertrag demnächst ausläuft.

Das gilt übrigens auch, falls noch nicht endgültig geklärt ist, ob sich weitere Projekte an das jetzige anschließen. Wenn sich noch vor Ablauf des jetzigen Vertrages die Chance zu einer unbefristeten Stelle durch ein reizvolles Stellenangebot ergibt, stehen viele Arbeitnehmer vor der Frage, ob möglichst schnell der Vertrag gekündigt werden sollte und wenn ja, wie?

Die meisten werden sich zugunsten einer Festanstellung gegen die bisherige Stelle entscheiden, aber wie kann gekündigt werden, wenn der potenzielle neue Arbeitgeber zu sofort sucht? Denn eigentlich ist laut § 15 des Teilzeit- und Befristungsgesetzes eine ordentliche Kündigung nicht möglich, außer wenn sie im Arbeitsvertrag ausdrücklich festgehalten wurde.

Nach wie vor möglich sind natürlich außerordentliche Kündigungen seitens des Arbeitgebers oder Arbeitnehmers – etwa wenn das Vertrauensverhältnis gestört ist, weil der Mitarbeiter nachweislich gestohlen hat oder wenn der Mitarbeiter vom Arbeitgeber sexuell belästigt wurde.

Klar sein sollte aber auch, dass Sie sich im Guten von Ihrem derzeitigen Arbeitgeber trennen sollten. Sieht Ihr befristeter Arbeitsvertrag also keine ordentliche Kündigungsfrist vor, sollten Sie davon absehen, eine außerordentliche Kündigung zu provozieren.

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Wie lang sind die Kündigungsfristen?

Die Befristung an sich wird bereits als Nachteil gewertet, weshalb der Gesetzgeber Wert darauf legt, dass Arbeitnehmer und Arbeitgeber dieselben Rechte bei einer Kündigungsfrist eingeräumt werden.

Das bedeutet, sofern eine ordentliche Kündigung im Arbeitsvertrag eingeräumt wird, muss diese Möglichkeit für beide Vertragsparteien bestehen, eine Benachteiligung des Arbeitnehmers wäre unwirksam.

Bei befristeten Arbeitsverhältnissen, die noch in einer Probezeit liegen, ist eine verkürzte Kündigungsfrist von zwei Wochen üblich. In Betrieben mit mehr als zehn Angestellten und nach Ablauf der sogenannten Wartezeit von sechs Monaten, fallen Arbeitnehmer – befristet oder nicht – unter den gesetzlichen Kündigungsschutz.

Das bedeutet, dass Sie wenigstens eine vierwöchige Kündigungsfrist zum Ende eines Kalendermonats haben, je nach Ausgestaltung Ihres Vertrages sogar mehr.

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Wie können Sie frühesten Eintrittstermin formulieren?

Mancher Bewerber möchte lieber heute als morgen aus seinem Arbeitsverhältnis heraus, aber vier Wochen Kündigungsfrist können lang sein, zumal Unternehmen in der Regel sofort eine Arbeitsstelle besetzen wollen. Sind sie nicht baldmöglichst abkömmlich, könnte einem anderen Kandidaten der Vorzug gewährt werden.

Als Bewerber haben Sie zwei Möglichkeiten:

  • Ihr Arbeitgeber stimmt einem Aufhebungsvertrag zu. Der beendet das Arbeitsverhältnis zum vereinbarten Termin. Das sollten Sie allerdings nur tun, wenn Sie den neuen Arbeitsvertrag bereits unterschrieben haben – zum Zeitpunkt eines Anschreibens eher nicht der Fall.
  • Sie beißen in den sauren Apfel. Heißt, Sie kündigen zum nächstmöglichen Zeitpunkt und gehen solange arbeiten.

Wie können Sie frühesten Eintrittstermin formulieren und sollten Sie das in jedem Fall tun?

  • Fall A

    Ein Arbeitgeber bittet um Angabe des schnellstmöglichen Eintrittstermins im Anschreiben und Sie haben noch sechs Monate in Ihrem derzeitigen Job zu arbeiten.

    In diesem Fall sollten Sie den frühstmöglichen Eintrittstermin nennen. Gehen Sie auf diesen Aspekt in der Bewerbung nicht ein, könnte es Ihnen als mangelnde Aufmerksamkeit ausgelegt werden. Außerdem ermöglichen Sie so dem Unternehmen rechtzeitig Vorkehrungen für den neuen Mitarbeiter zu treffen.

    Da Sie grundsätzlich bereit sind, sofort zu kündigen und ein halbes Jahr für die meisten Arbeitgeber vermutlich zu lang wäre, können Sie (unter Abzug der Monate, die Sie früher beginnen können) folgendermaßen formulieren:

    Da ich mich derzeit in Anstellung befinde, bitte ich Sie, meine Bewerbung vertraulich zu behandeln. Aufgrund meiner Kündigungsfrist stehe ich Ihnen gerne, aber frühestens ab dem TT.MM.JJJJ zur Verfügung.

    Momentan befinde ich mich in einem ungekündigten Arbeitsverhältnis. Sehr gerne unterstütze ich Sie tatkräftig ab dem TT.MM.JJJJ.

    Derzeit befinde ich mich in einem befristeten Arbeitsverhältnis, das regulär am TT.MM.JJJJ endet. Im Anschluss daran könnte ich sofort bei Ihnen beginnen.

    Mein jetziges Arbeitsverhältnis endet regulär am TT.MM.JJJJ, so dass ich zum TT.MM.JJJJ [Wunschtermin des Arbeitgebers] bei Ihnen anfangen kann.

  • Fall B

    In der Stellenanzeige ist kein Eintrittstermin genannt. In diesem Fall müssen Sie für sich abwägen, ob Sie überhaupt einen Termin Ihrerseits nennen wollen? Dagegen spricht, dass es im ungünstigsten Fall sehr bedürftig wirken könnte.

    Sollte das Unternehmen intern eine frühere Besetzung der Stelle bereits besprochen haben, könnte eine Bewerbung Ihrerseits mit einem späteren Termin Ihnen zum Nachteil gereichen. Auch könnte übel aufstoßen, wenn Sie Informationen über das Gefragte hinaus mitliefern – erfahrungsgemäß haben Personaler wenig Zeit.

    Klar ist aber auch: Wenn Sie der ideale Bewerber sind, wenn ohnehin in Ihrer Branche händeringend gesucht wird, wird man sehr wahrscheinlich sich auch auf einen späteren Eintrittstermin bei Ihnen einlassen.

[Bildnachweis: GaudiLab by Shutterstock.com]

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