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Wem gehören die Bonusmeilen?

So mancher Arbeitnehmer muss von berufs wegen viel reisen und fliegen. Nicht wenige nehmen mit den Dienstreisen zusätzlich an sogenannten Vielfliegerprogrammen (zum Beispiel „Miles & more“) teil und sammeln Flugmeilen. Doch wem gehören diese Bonusmeilen aus den Geschäftsreisen: dem Arbeitgeber oder dem Arbeitnehmer? Die Rechtsprechung und das Gesetz sind da leider recht eindeutig…


Wem gehören die Bonusmeilen?

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Wem gehören die Bonusmeilen bei Geschäftsreisen?

Laut Gesetz und Grundsatzurteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG 9 AZR 500/05) gehören die Bonusmeilen dem Arbeitgeber. Er hat die Dienstreisen bezahlt. Also stehen ihm nach herrschender Rechtsprechung auch der dadurch erworbene „Geldwert“ (hier die Bonusmeilen) uneingeschränkt zu.

Wer sie für sich selbst und eine Privatreise nutzt, begeht Spesenbetrug. Der ist mindestens abmahnfähig, je nach Ausmaß und im Wiederholungsfall ist dies sogar Grund für eine fristlose Kündigung.

Dasselbe gilt übrigens auch für Bonuspunkte bei der Bahncard.

Mehr noch: Der Arbeitgeber darf verlangen, dass Sie gesammelte Meilen für künftige Dienstreisen einsetzen (um Kosten zu sparen). Und er darf Sie auffordern, für die gesammelten Bonusmeilen genau Buch zu führen beziehungsweise ihm den Stand der gesammelten Meilen sowie sämliche Abbuchungen auf dem Meilenkonto mitzuteilen.

Es gibt nur eine Ausnahme, damit Sie die dienstlich erworbenen Flugmeilen auch privat nutzen dürfen: Der Arbeitgeber erlaubt dies ausdrücklich und schriftlich.

[Bildnachweis: Travel man by Shutterstock.com]

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