Muss ich mehr als 40 Stunden in der Woche arbeiten?
Laut Arbeitszeitgesetz sollte die maximale Arbeitszeit pro Tag acht Stunden sein. Die tägliche Arbeitszeit darf allerdings auch ausgedehnt und um zwei Stunden täglich überschritten werden. Daraus ergibt sich eine vorübergehende maximale Wochenarbeitszeit von 60 Stunden.
Derlei Überstunden sind aber nur vorübergehend zulässig – etwa weil der Arbeitgeber kurzfristig ein deutlich höheres Arbeitsvolumen hat, das nur durch Überstunden bewältigt werden kann. Eine solche Mehrbelastungsphase darf jedoch nicht länger als sechs Monate dauern.
In dem Fall kann die Arbeitszeit zum Beispiel für vier Wochen auf zehn Stunden pro Tag verlängert werden. Im Gegenzug muss dann allerdings innerhalb der folgenden sechs Monate vier Wochen nur für sechs Stunden pro Werktag gearbeitet werden. Das würde unter dem Strich eine durchschnittliche Arbeitszeit von acht Stunden pro Tag bedeuten.
Wer mehr als 40 beziehungsweise 48 Stunden pro Woche arbeitet (oder länger als im Arbeitsvertrag steht), kann sich die Überstunden unter besonderen Voraussetzungen aus auszahlen lassen.
Allerdings sind auch hierbei Ruhe- und Erholungszeiten zu berücksichtigen. So müssen etwa zwischen zwei Schichten mindestens elf Stunden Ruhezeit liegen.
Überdies genießen Sonntage und gesetzliche Feiertage besonderen Schutz. Der Samstag gilt jedoch arbeitsrechtlich als Werktag. Hier darf genauso lange gearbeitet werden wie unter der Woche.
Verstößt ein Arbeitgeber gegen gegen das Arbeitszeitgesetz und die zulässigen Höchstarbeitszeiten, so stellt dies eine Ordnungswidrigkeit dar, die durch das Gewerbeaufsichtsamt oder die für den Arbeitsschutz zuständigen Behörden geahndet werden kann.